22/07/2021
Hitzige Diskussionen und „Kampfabstimmung“ im Zwenkauer Stadtrat am 22.07.2021
Das Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans 35 "Harthweide" schwebte natürlich über der jüngsten Stadtratssitzung und bewegte bereits im Vorfeld die Gemüter.
Ebenso wie alle Bürgerinnen und Bürger erfuhren auch die Stadträte erst aus der Presse, dass überhaupt eine mündliche Verhandlung zur Normenkontrollklage stattgefunden hat und es bereits zu einer mündlichen Urteilsverkündung gekommen ist. Genau diese fehlende Weitergabe von Informationen zu wichtigen und prägnanten Themen (was zurückblickend gesehen nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel ist) bemängelten unsere Fraktionsmitglieder zur Sitzung. In Folge dessen stellten wir auch im Vorfeld einen Eilantrag, um das Thema in der Stadtratssitzung intensiver zu betrachten und die möglichen Folgen gemeinsam zu diskutieren. Mit diesem Ansinnen standen wir aber alleine auf weiter Flur, denn die Stadträte von CDU und Linken sowie der Bürgermeister lehnten den Antrag ab. Es gäbe zum aktuellen Zeitpunkt nichts zu besprechen, da das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt. Kann man so machen, muss man aber nicht.
Ebenso abgelehnt wurde der Antrag, den Tagesordnungspunkt zur Billigung und Offenlegung der komplexen Änderung des Flächennutzungsplans auszusetzen. Aus unserer Sicht wäre das sinnvoll gewesen, weil das Urteil sehr wohl Auswirkungen auf den selbigen haben kann und dies könnte man vor Offenlegung ja berücksichtigen, um unnötige Mehrarbeiten zu vermeiden. Mit diesem Standpunkt waren wir aber ebenfalls alleine.
Ungeachtet dessen wurde der Beschluss dann aber doch abgelehnt, da es bei der finalen Beschlussfassung zu einer Pattsituation (8 x ja und 8 x nein) gekommen ist. Nun wird der Flächennutzungsplan in die Septembersitzung verschoben und die Urteilsbegründung kann wie von uns angestrebt nun doch ausreichend gewürdigt werden.
Wie es aber mit dem Baugebiet „Harthweide“ weitergeht, bleibt abzuwarten. Mit einer Urteilsbegründung ist bis Ende August zu rechnen. Eine Sensibilisierung der betroffenen Bauherren von Seiten des Bürgermeisters wäre aber angebracht, da die bereits beschlossene Unwirksamkeit des B-Plans vermutlich nur über ein nochmaliges Verfahren geheilt werden kann.