02/04/2026
Ende März haben wir die bevorstehende Modernisierungsmaßnahme der Gebäude in der Breslauer Straße 36–48 und der Leonhard-Förtsch-Straße 8–10 veröffentlicht.
Seit Kurzem kursieren Falschmeldungen und populistische Fehlinterpretationen in den sozialen Medien zur Modernisierung und dem damit verbundenen Auszug von Mieterinnen und Mietern.
Gerne möchten wir transparent und faktenbasiert mit unserem folgenden Post informieren.
Die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahme wird seit rund 1,5 Jahren geplant und wurde im Oktober 2025 beschlossen. Erst nach Vertragsabschlüssen und der Sicherung der Finanzierung bestand die notwendige Sicherheit, die Maßnahme konkret umzusetzen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die WBG führt derzeit persönliche Gespräche mit jeder Mietpartei, um auf die Bedürfnisse der Mietenden einzugehen und die individuelle Wohnungswünsche aufzunehmen.
Während der Modernisierung ist das Wohnen in den Gebäuden aus Sicherheits- und technischen Gründen nicht möglich. Unter anderem werden tragende Wände verändert, Balkone entfernt, Brandabschnitte geöffnet, Fluchtwege gesperrt sowie Strom- und Wasserversorgung zeitweise unterbrochen. Die Bewohnbarkeit ist daher ausgeschlossen. Die Mietparteien erhalten eine sogenannte Verwertungskündigung nach §573 II Nr. 3 BGB am 30.04.2026. Die Maßnahme ist nicht mit früheren, im bewohnten Zustand umgesetzten Sanierungen vergleichbar. Eine Sanierung einzelner Wohnungen ist technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht vertretbar.
Je nach Wohndauer gelten Kündigungsfristen zwischen drei und neun Monaten. Von insgesamt 66 Mietparteien (14 Wohnungen stehen bereits leer) haben 45 Mietparteien eine Kündigungsfrist von 9 Monaten (31.01.2027), 8 Mietparteien von 6 Monaten und 13 Mietparteien von 3 Monaten. Aktuell stehen 33 Wohnungen aus dem WBG Bestand sofort zur Verfügung. Durch den regulären Mieterwechsel werden weitere Wohnungen frei. Die WBG geht davon aus, allen betroffenen Mietparteien ein Wohnungsangebot unterbreiten zu können.
Nach Abschluss der Modernisierung, Ende 2027, wird der Wohnraum erneut vermietet. Eine Rückkehr der Mietparteien ist möglich, sofern die Miete zu den dann geltenden Konditionen leistbar ist.
Derzeit liegen die Mieten in den zu sanierenden Gebäuden zwischen 4,20 € und 8,10 € pro m². Die WBG investiert rund 16,8 Mio. € in diese Maßnahme. Um kostendeckend und nicht gewinnorientiert zu wirtschaften, ist nach Abschluss der Modernisierung eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (12–12,50 € pro m² gemäß Mietspiegel Stadt Zirndorf) erforderlich. In den persönlichen Gesprächen werden individuelle Wohnungsanforderungen und das bisher leistbare Mietniveau berücksichtigt – in Einzelfällen auch durch Mietverzicht, um sozialverträgliches Wohnen sicherzustellen.
Die WBG bietet mit 1.191 Wohnungen mit einer Durchschnittsmiete von 6,70 € pro m² sozialverträglichen Wohnraum in Zirndorf an. 30 % des Wohnungsbestandes sind öffentlich gefördert.
Die WBG Zirndorf setzt ihren Auftrag fort, den kommunalen Wohnungsbestand zukunftsfähig zu erhalten, die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen und die Zielsetzung einer CO₂ neutralen Wärmeversorgung zu erreichen.