20/05/2026
Still und leise hat sich eine Gesetzesänderung eingeschlichen, die für ein dramatisches Problem sorgt: Wer von Strom- oder Gassperren bedroht ist, kann sich dagegen kaum noch wehren!
Bisher waren für solche Fälle die Amtsgerichte direkt vor Ort zuständig. Nun müssen diese Verfahren vor die Landgerichte. Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist in der Realität aber fatal. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Betroffene dürfen sich dort nicht mehr selbst verteidigen, sondern müssen zwingend eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten. Das gilt übrigens auch für die Energieversorger. Völlig absurd und vor allem eines: Teuer! (Augenroll und Facepalm)
Denn wer schon die Stromrechnung nicht bezahlen kann, der hat erst recht kein Geld für eine Anwalt:in. Es ist extrem schwer, in der kurzen Zeit jemanden zu finden, der die Vertretung auf staatlicher Basis (Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe) übernimmt. Zudem liegen Landgerichte oft weit entfernt, was zu hohen Fahrtkosten und langen Wegen führt.
Wie dringend das Thema ist, zeigen die offiziellen Zahlen: Im Jahr 2024 wurde in fast 240.000 Haushalten in Deutschland der Strom gesperrt. Das ist ein Anstieg von 33 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hinzu kamen über 34.000 Gassperren.
Diese Neuregelung nimmt einkommensarmen Menschen die Möglichkeit sich zu wehren. Streitigkeiten um Strom und Gas gehören sofort zurück an die Amtsgerichte!
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