24/06/2026
+++ Waldbrandgefahrenstufe 4 +++
Ab dem 26.06. gilt im Burgenlandkreis die Waldbrandgefahrenstufe 4.
Grundsätzliche Verhaltensregeln in Feld und Wald:
Es ist verboten
• im Wald öffentliche Straßen und Wege zu verlassen,
• in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
• durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
• außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
• im Wald oder in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden.
Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5:
In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege aller Art nicht verlassen werden.
Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufen:
1 – sehr geringe Waldbrandgefahr
2 – geringe Waldbrandgefahr
3 – mittlere Waldbrandgefahr
4 – hohe Waldbrandgefahr
5 – sehr hohe Waldbrandgefahr