22/08/2025
Ausbau der Wirtschaftswege abgeschafft?
NEIN! ist die klare Antwort, auch wenn die Mitteilung „geneigter Kreise“ von gestern anderes glauben machen will.
Die Mehrheit im Rat hat am Mittwoch im Rahmen der Haushaltsberatungen unserem Antrag zugestimmt, in 2025 zunächst einmal nur eine Sanierung des Schießgrabens in Züllighoven durchzuführen und die anderen Maßnahmen zurückzustellen (für mehr reicht das im Haushalt vorgesehene Geld ohnehin nicht). Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zum Ausbau der Wirtschaftswege zu erarbeiten.
Warum das Ganze?
Seit Jahren werden Teilstücke der Wirtschaftswege mit der Begründung, „das ist mir der Landwirtschaft so vereinbart“ ausgebaut und meist mit einer Teerdecke versehen. Ein System war dahinter nicht zu erkennen und die Absprachen „mit der Landwirtschaft“ waren wohl keineswegs so einvernehmlich, wie die Verwaltung das dem Rat immer wieder glauben machte. So sind wir von einigen Landwirten angesprochen worden, die mit den Beschlüssen keineswegs einverstanden waren. Von Ausbau als Bonus nach Gutsherrenart war die Rede.
Dies kann so nicht richtig sein. Bei den Wirtschaftswegen sind alle gleichberechtigte Partner und der Ausbau darf keine „Belohnung“ für wohlfeiles Verhalten sein. Wenn auch nur dieser Eindruck entsteht, zwingt das, ein als intransparent und ungerecht empfundenes Verfahren auf andere Füße zu stellen. Dies gelingt mit einem Konzept, das in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung aller Interessen aufgestellt wird.
Im Rahmen eines solchen Konzepts sind dabei auch die Interessen aller Nutzer zu berücksichtigen, insbesondere der Fahrradfahrer/-innen, die neben den Landwirten angesichts eines ansonsten unzureichenden Radwegenetzes Hauptnutzer der Wirtschaftswege sind.
Dabei muss verdeutlicht werden, dass für die Wirtschaftswege nach dem Landesnaturgesetzt -entgegen landläufiger Meinung- der Landwirtschaft kein Vorrang in der Nutzung eingeräumt ist. Sie ist, neben allen anderen, gleichberechtigter Nutzungspartner.
Gleichberechtigt bedeutet auch gegenseitige Rücksichtnahme, die leider mitunter vermisst und von Seiten aller Nutzerkreise beklagt wird. Wir sind aber auf ein Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen. Besondere Rücksicht bedürfen natürlich die Landwirte mit ihren großen und schwerfälligen Maschinen, die zudem auf die Nutzung angewiesen sind, um ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch hier dürfte ein Konzept hilfreich sein, da damit die Gleichberechtigung und das Gebot der Rücksichtnahme deutlich unterstrichen und in den Blick aller Nutzer gerückt werden werden kann.
Da mag der Beigeordnete wenig Lust verspüren, sich dieser Aufgabe zu stellen. Muss er ja vielleicht auch nicht mehr. Wenn aber jetzt davon gesprochen wird, der Ausbau sei auf Jahre unmöglich, ist das schlicht Quatsch! Man muss sich der Aufgabe nur stellen und natürlich auch das Verteilen von Bonbönchen aufgeben.
Ein ganz wesentlicher „Nebeneffekt“ ist zudem, dass bei Vorlage eines Konzepts für bis zu 60% der Ausbaukosten Fördermittel beantragt werden können, ein Ausbau bei gleichem Mitteleinsatz sogar deutlich schneller und zielgerichteter erfolgen könnte. Obwohl dies der Verwaltungsspitze bekannt zu sein schien, wurden bislang keine Schritte in diese Richtung unternommen. Zu sagen, das verwundert, ist schon das Geringste, was man dazu sagen kann.
Lassen Sie sich also nicht verunsichern!
Interessant zudem, dass ein Dokument, das nur dem Protokollführer der Ratssitzung vorlag, fotografiert und großflächig zur Stimmungsmache und ganz sicher als eine Art Wahlwerbung verteilt wurde, wofür sicherlich nicht der Protokollführer verantwortlich ist. Wer also trägt dafür die Verantwortung? Ansonsten warten wir doch mitunter Monate, bis uns die Ergebnisse der Sitzungen und damit auch die Anträge in schriftlicher Form vorliegen.