09/03/2021
Klimawende jetzt! Klimaneutralität im Vogelsbergkreis bis 2040 ist
machbar und bezahlbar. (Arbeitspapier der Klimaliste Vogelsberg zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040.)
Das Ziel aller Klimaschutzmaßnahmen muss sein, die Erderwärmung bis 2040 auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.
Ein späterer Zeitpunkt für das Erreichen dieses Ziels
kann die Klimakatastrophe nicht stoppen. Eine Umkehr der Erderwärmung wird dann aller Voraussicht nach nicht mehr möglich sein. Der Vogelsbergkreis kann seinen Beitrag dazu leisten, wenn alle Bereiche wie Politik, Einwohner*innen, Handwerk und Industrie zusammenarbeiten. Der Vogelsbergkreis kann sich durch die Umsetzung gezielter Maßnahmen zu einer Modellregion in Deutschland aufschwingen und damit ein
Beispiel für andere Regionen bieten.
Die Klimaneutralität bis 2040 ist machbar. Es gibt Beispiele dafür, wie es gelingen kann und alle Bereiche, auch in finanzieller Hinsicht, auf Dauer davon profitieren. Rund 160 km entfernt gibt es einen Landkreis, der schon heute das Ziel der Klimaneutralität erreicht hat – der Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz. Dort wurde schon ab Ende der 90er Jahre begonnen, einige Maßnahmen umzusetzen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Mit der Erstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes für den Rhein-Hunsrück-Kreis“ im Jahr 2011 wurde das ambitionierte Ziel gesetzt, den Kreis bis 2020 zum Null-Emissions-Landkreis zu entwickeln. Dieses Ziel wurde tatsächlich erreicht - heute ist die Klimabilanz des Rhein-Hunsrück-Kreises ausgeglichen, obwohl es noch Bereiche gibt, in denen teilweise noch eine erhebliche Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen möglich ist.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist durchaus vergleichbar mit dem Vogelsbergkreis. Im Rhein-Hunsrück-Kreis leben etwa 104.000 Einwohner*innen, im Vogelsbergkreis leben etwa 106.000 Einwohner*innen. Es gibt 137 Gemeinden mit teilweise einigen Hundert Einwohner*innen, allerdings sind diese Gemeinden zu insgesamt 7 Verbandsgemeinden zusammengefasst. Die größte Gemeinde, die Stadt Boppard, hat etwa 15.000 Einwohner*innen (Alsfeld als größte Stadt im Vogelsbergkreis rund 16.000 Einwohner*innen). Im Vergleich gibt es im Vogelsbergkreis 187 Einzelgemeinden (Ortsteile), die in 19 größeren Einheiten zusammengefasst sind. Das Kreisgebiet ist rund 1.000 qkm groß, der Vogelsbergkreis hat eine Fläche von rund 1.450 qkm und ist damit etwas dünner besiedelt. Ähnlichkeiten gibt es auch in der Topografie. Wie der Vogelsbergkreis ist der Rhein-Hunsrück-Kreis hügelig mit Erhebungen bis etwas über 650 m. Der Waldanteil im Rhein-Hunsrück-Kreis beträgt 45 % der Gesamtfläche, im Vogelsbergkreis 39 % und die Landwirtschaftsfläche beträgt im Rhein-Hunsrück-Kreis 42 % und im Vogelsbergkreis 49 %. Beide Landkreise haben Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte erstellen lassen, der Rhein-Hunsrück-Kreis im Jahr 2011 und der Vogelsbergkreis im Jahr 2016. Während der Rhein-Hunsrück-Kreis für sich das Ziel des Null-Emissions-Landkreises bis 2020 formulierte, sind die Ziele für den Vogelsbergkreis sehr sehr viel bescheidener gehalten. Der Vogelsbergkreis strebt an, bis 2050
möglichst klimaneutral zu sein. Zu spät, um das 1,5 Grad-Ziel einzuhalten.
Der Vogelsbergkreis kann von den Erfahrungen im Rhein-Hunsrück-Kreis profitieren und Maßnahmen einleiten, die auch hier zu einer schnelleren Klimaneutralität führen können. Dabei geht es nicht um Verbote, vielmehr müssen durch eine entsprechende
Aufklärung und Beratung die Menschen im Vogelsbergkreis mitgenommen werden. Alle Gesellschaftsbereiche müssen verzahnt zusammenarbeiten. Nicht die Veränderung von Stellschrauben in isolierten Teilbereichen führt zum Erfolg, sondern eine
ganzheitliche Betrachtung mit einer Analyse der gegenseitigen Auswirkungen bei bestimmten Veränderungen. Der einzelne Privathaushalt muss genauso in die Maßnahmen einbezogen werden wie der große Industriebetrieb, der Handwerker ebenso wie
der Einzelhändler.
Die Veränderungen im Rhein-Hunsrück-Kreis haben sich letztendlich auch finanziell positiv für alle beteiligten Bereiche niedergeschlagen. Die dortigen Verbandsgemeinden sind heute in der Lage, finanzielle Rücklagen zu bilden. Die privaten Haushalte
und auch Gewerbe und Industrie sparen nicht unerhebliche Beträge bei der Verwendung von Strom und Wärme ein. Klimaneutralität führt auf Dauer nicht zu Mehrausgaben, sondern zu einer Senkung der Ausgaben im Bereich Energie. Hauptgewinner ist
aber letztendlich das Klima und damit die Menschheit insgesamt.
Voraussetzung für die Umsetzung einer konsequenten Klimapolitik ist, dass zunächst das „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept für den Vogelsbergkreis“ aus 2016 überarbeitet und an das neue Ziel angepasst wird. Das Konzept krankt in erster Linie daran, dass es darauf abgestellt ist, frühestens im Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen, um das 2,0 Grad-Ziel einzuhalten. Tatsächlich reicht die 2,0 Grad-Grenze nicht mehr aus, um eine Klimawende herbeizuführen.
Voraussetzung für die Umsetzung einer konsequenten Klimapolitik ist, dass zunächst das „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept für den Vogelsbergkreis“ aus 2016 überarbeitet und an das neue Ziel angepasst wird. Das Konzept krankt in erster Linie daran, dass es darauf abgestellt ist, frühestens im Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen, um das 2,0 Grad-Ziel einzuhalten. Tatsächlich reicht die 2,0 Grad-Grenze nicht mehr aus, um eine Klimawende herbeizuführen.
Für die Koordinierung und Steuerung der einzelnen Maßnahmen im Kreis ist deshalb eine Stabsstelle Klimaschutz mit einem Klimaschutzmanager zu schaffen. Neben Koordinierung und Steuerung hat die Stabsstelle auch die Aufgabe, die Bürger*innen, die Gewerbebetriebe und die einzelnen Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahmen zu beraten, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten darzustellen und bei möglichen Anträgen unterstützend zur Seite zu stehen und einen regionalen Klimafonds aufzubauen, in dem Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes zusammenfließen. Dieser Klimafonds soll somit auf Kreisebene zum zentralen Instrument zur Förderung und Steuerung der Klimafinanzierung werden. Klimabezogene Abgaben fließen dem Fonds zu. Die Stabsstelle Klimaschutz berät zudem die einzelnen Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzmaßnahmen und steht als Koordinierungsstelle bei interkommunalen Maßnahmen zur Verfügung.
Die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wird langfristig zu teilweise deutlichen Kostensenkungen und insbesondere zu regionaler Wertschöpfung führen. Der Klimaschutz muss zum festen Bestandteil in den Arbeitsabläufen in der Kreisverwaltung
werden.
Die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wird langfristig zu teilweise deutlichen Kostensenkungen und insbesondere zu regionaler Wertschöpfung führen. Der Klimaschutz muss zum festen Bestandteil in den Arbeitsabläufen in der Kreisverwaltung
werden.
Mit zielgerichteten Maßnahmen könnte der Gesamtenergieverbrauch im Kreis bis zum Jahr 2050 um ca. 40 % gesenkt werden, im Gebäudebereich sogar bis zu 60 %. Damit
ließe sich auch das Ziel der Null-Emission bis 2040 erreichen. Bewirken lassen sich diese Einsparungen im Bereich des Stromverbrauchs z. B. durch den flächendeckenden Einsatz von Energiesparlampen und von effizienten Elektrogeräten, Austausch
alter Heizungspumpen und flächendeckende Energieberatung. Im Wärmebereich steht an vorderster Stelle die energetische Gebäudesanierung einschließlich Austausch alter Heizungsanlagen. Der Kreis muss bei der Gebäudesanierung vorangehen
und bis 2026 alle in seinem Eigentum stehenden Gebäude energetisch sanieren und geeignete Dach- und Fassadenflächen mit Solarmodulen versehen. Alle kreiseigenen Liegenschaften sollen schnellstmöglich auf Ökostrom umgestellt werden, wobei langfristig eine Versorgung mit Eigenstrom anzustreben ist. Die Gemeinden im Kreis sollen durch entsprechende Beratung und Förderung in die Lage versetzt werden, innerhalb von 2 Wahlperioden eine energetische Gebäudesanierung einschließlich der Montage von Solarmodulen vorzunehmen.
Der Kreis hat bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eine Vorbildfunktion. Deshalb sollen alle Maßnahmen öffentlichkeitswirksam dargestellt werden, um damit für die privaten Haushalte und Industrie und Gewerbe ein positives Signal zu setzen.
Die Energiebereitstellung im Kreis muss so gestaltet sein, dass der benötigte Strom und die benötigte Wärme ausschließlich aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Hier ist der Vogelsbergkreis insbesondere durch die installierten Windkraftanlagen bereits recht gut aufgestellt. Aus diesem Grunde bevorzugt die Klimaliste Vogelsbergkreis statt der Aufstellung neuer Windkraftanlagen das Repowering bestehender Anlagen, um so die Effektivität zu steigern. Neue Windkraftanlagen dürfen nur erstellt werden, wenn dafür keine wertvollen Waldflächen gerodet werden müssen und durch ein Nachhaltigkeitsgutachten nachgewiesen wird, dass die Vorteile für den Klimaschutz gegenüber möglichen Nachteilen überwiegen.
Für private Haushalte und auch für Gewerbeimmobilien sollte die Installation von kleineren Windkraftanlagen, eventuell auch ohne Rotoren, gefördert werden, insbesondere auch als Ergänzung zu PV-Anlagen, um eine komplette Eigenenergieversorgung
ohne Unterbrechung zu sichern.
Als zweites Standbein für die Energiebereitstellung sind Photovoltaikanlagen zu sehen. Alle kreiseigenen Gebäude sind, soweit nicht schon geschehen und eine bauliche Eignung vorausgesetzt, mit Solarmodulen zu versehen. Die Gemeinden sind angehalten, ihre im Eigentum stehenden Gebäude mit Solarmodulen nachzurüsten. Durch die Bereitstellung von zusätzlichen Fördermitteln und durch eine qualifizierte Beratung
sind die privaten Haushalte und Industrie und Gewerbe von einer Nachrüstung mit Solarmodulen zu überzeugen. Öffentliche Gebäudeneubauten sind in jedem Falle mit Solarmodulen auszustatten. Für private und gewerbliche Neubauten ist eine so genannte solare Baupflicht einzuführen, d.h. Ausstattung der Dächer mit Solarmodulen. Der Kreis wird auf Landesebene aktiv werden, um gegebenenfalls die Hessische Bauordnung entsprechend ändern zu lassen, damit eine solche Satzung rechtswirksam erstellt werden kann. Vorab sollte ein Solardachkataster auf Kreisebene angelegt werden, um alle Flächen zu erfassen, die für eine Ausstattung mit Solarmodulen geeignet
sind. Auf diese Weise können auch Immobilieneigentümer gezielt auf eine Nachrüstung angesprochen werden.
Bei größeren Photovoltaikanlagen ist darauf zu achten, dass nicht wertvolle Bodenflächen durch die Errichtung der Anlagen verloren gehen. Vielmehr sollen neue PV-Anlagen auf vorhandenen Ackerflächen installiert werden – so genannte Agrophotovoltaik. So kann auf der gleichen Fläche Strom produziert und zugleich weiterhin Landwirtschaft betrieben werden. Als positiver Nebeneffekt kann durch die Schattenbildung das schnelle Austrocknen der Böden verhindert werden. Außerdem bieten die Module in vielen Anordnungen Erosions- und Windschutz und tragen durch eine Kombination mit Blühstreifen zum Schutz der Biodiversität bei. Ein weiterer Nebeneffekt ist die damit
verbundene zusätzliche Einnahme der Landwirt*innen.
Solarpotenziale bestehen zudem entlang von Straßen und Schienenwegen, so können z. B. Lärmschutzanlagen mit Solarmodulen bestückt werden.
Alle weiteren Energiepotenziale wie Biomasse, Geothermie und Wasserkraft sind in die Energie- und Wärmeerzeugung einzubeziehen.
Beim Energienutzungspotenzial Biomasse könnte z. B. eine uralte Landnutzungsform in der Landwirtschaft verstärkt zur Anwendung kommen – die Agroforstwirtschaft. Hecken und Baumhecken werden auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche etabliert
um die positiven Wechselwirkungen zwischen beiden Komponenten zu nutzen. Dabei kann die Fläche daneben weiterhin für garten- und ackerbauliche Kulturen genutzt werden. Der Heckenschnitt, der bei der die Pflege der Gehölze anfällt, kann als Holzhackschnitzel oder durch Biomassenutzung zur Energiegewinnung genutzt werden.
Durch die Energieumwandlung im Kreis wird auf Dauer eine nennenswerte regionale Wertschöpfung generiert, die letztendlich allen Einwohner*innen zugutekommt. Dies
auch deshalb, weil deutlich mehr Energie zur Verfügung steht als verbraucht wird. Die daraus erwirtschafteten Überschüsse bedeuten einen finanziellen Gewinn für den gesamten Kreis. Kommunale und auch private Zusammenschlüsse zur Strom- und Wärmeerzeugung sollten daher gefördert und rechtliche Hürden abgebbaut werden.
Erhebliche Einsparmöglichkeiten an Treibhausgasen finden sich auch im Verkehrssektor. Ohne eine Änderung der Antriebstechnologie bringt schon eine Verringerung des Individualverkehrs und eine vermehrte Verlagerung der LKW-Transporte auf die Schiene auch eine entsprechende Reduzierung der schädlichen Treibhausgase mit sich. Eine Reduzierung des Individualverkehrs ist jedoch nur mit einem attraktiven
ÖPNV zu bewerkstelligen. Das Angebot muss so gestaltet sein, dass die Bürger*innen es attraktiv finden, den PKW nicht und stattdessen den ÖPNV zu nutzen. Verlagerung von LKW-Transporten auf die Schiene setzt ein leistungsfähiges Schienennetz voraus. Konkrete Vorstellungen dazu hat die Klimaliste Vogelsbergkreis bereits in ihrem Konzept „Verkehr, ÖPNV und Mobilität“ unterbreitet.
Als weitere Ergänzung dazu sollten die Einkaufswege der Bürger*innen verkürzt werden. Das Entstehen regionaler Einkaufsmärkte ist zu fördern. Weiterhin sind kleine, durch das Bereitstellen der Miete subventionierte Lebensmittelläden in allen Gemeinden zu ermöglichen. Damit wird nicht nur der Autoverkehr verringert, sondern auch die Infrastruktur gerade für ältere Bürger*innen wesentlich verbessert. Zudem entstehen
so wieder neue und über viele Jahrzehnte bewährte Orte der Begegnung und des Zusammenkommens.
Die Reduzierung von Treibhausgasen erfolgt auch durch Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen. Eine solche Maßnahme ist mit EUR 195 pro Tonne CO2-Äquivalente zu fördern. Dieser Betrag ist der Preis, den das Umweltbundesamt für die Klimafolgeschäden errechnet hat. Hierfür gibt es auch EU-Subventionen, über die das
Land Hessen verfügen kann. Die langfristige Speicherung der Treibhausgasemissionen ist z. B. über folgenden Maßnahme möglich:
Der Aufbau boden-organischer Substanz (Humusaufbau) in der Landwirtschaft bindet CO2, verbessert die Bodenfruchtbarkeit und erhöht die Wasserspeicherkapazität. Die finanzielle Förderung mit EUR 195 pro Tonne neu gebundenem CO2 soll ausgezahlt werden, wenn sich die Menge an gebundenem Kohlenstoff im Boden erhöht und dort über mehrere Jahre gebunden bleibt. Die Messung soll dabei alle drei Jahre erfolgen und die Auszahlung erfolgt im Vergleich zu einer Referenzmessung zu Beginn des Förderzeitraums. Damit erschließen sich Landwirte eine weitere Einnahmequelle.
Die Einführung eines regionalem Klimageldes sollte überlegt werden, damit zusätzlich der regionale Handel und die regionalen Erzeuger gestärkt und weite Transportwege
verringert werden.
Alle geschilderten Maßnahmen tragen zu einer nicht unerheblichen regionalen Wertschöpfung bei, nach dem alten Motto der ländlichen Genossenschaftsbanken: Das Geld des Dorfes dem Dorfe. Abgesehen davon, dass das regionale Handwerk durch
eine entsprechende Auftragsvergabe davon profitiert, werden auch die Gemeinden im Kreis und der Kreis selbst durch Einnahmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien einerseits und durch Einsparungen bei Strom und Wärmeverbrauch andererseits zu
einer Konsolidierung ihrer Haushalte kommen. Dies gilt natürlich auch für die privaten Haushalte und Industrie und Handwerk.
Die konsequente Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist in jedem Falle eine winwin-Konstellation und bringt eine Digitalisierung, sowie einen zukunftssicheren Vogelsberg mit sich.
Website der Klimaliste Vogelsberg (Wahlprogramm, Kandidat:innen) https://www.klimaliste-hessen.de/vogelsberg/
Klimaschutzkonzept Vogelsbergkreis https://www.klimaschutz-vogelsbergkreis.de/downloadbereich.html
Kontakt: [email protected] (Verteiler)