31/05/2026
Neue Regelungen zum Nichtraucherschutz ab 1. Juni 2026 🚭📢
Ab dem 01. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Ziel ist es, die Bevölkerung – insbesondere Kinder und Jugendliche – noch besser vor Passivrauch sowie Aerosolen und Dämpfen aus E-Zi******en zu schützen. 👧👦💨
Das Rauchverbot gilt künftig nicht nur für klassische Zi******en, sondern ausdrücklich auch für:
🚭 E-Zi******en & Vapes
🚭 E-Shishas
🚭 Tabakerhitzer
🚭 Wasserpfeifen / Shishas
🚭 vergleichbare Dampfprodukte
Neu ist außerdem: Das Rauch- und Vapeverbot gilt künftig auch im Freien, insbesondere:
🛝 auf Kinderspielplätzen
🚌 an Bushaltestellen und Wartehäuschen des öffentlichen Nahverkehrs
Die bestehenden Regelungen in Schulen, Kindergärten und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen bleiben weiterhin bestehen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der neuen Vorgaben und um gegenseitige Rücksichtnahme. 🤝