08/09/2026
🌙 Übungstauchen bei völliger Dunkelheit 💫
Gestern Abend stand für unsere Einsatztaucher der DLRG Vellmar eine besondere Übung auf dem Programm: Unsere vier Taucher absolvierten jeweils bis zu drei Tauchgänge. Dabei wurden Tauchtiefen von bis zu 22 Metern erreicht. Während die ersten Tauchgänge noch bei Tageslicht stattfanden, ging es beim zweiten und dritten Tauchgang in die völlige Dunkelheit.
Nachttauchgänge stellen besondere Anforderungen an die Einsatzkräfte. Die DGUV Regel 105-002 nennt Tauchgänge bei Nacht ausdrücklich als erschwerte Bedingung. Auch wenn die Tauchstelle durch die Dunkelheit nicht beobachtet werden kann, darf ein solcher Tauchgang durchgeführt werden – allerdings ist dabei eine gesteigerte Aufmerksamkeit des Signalmanns bzw. der Signalfrau erforderlich.
Auch die äußeren Bedingungen müssen bereits bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden: Dunkelheit und Beleuchtung können dabei besondere Gefährdungen darstellen.
Gerade bei solchen Übungen trainieren wir deshalb nicht nur das Tauchen selbst, sondern auch Kommunikation, Orientierung, gegenseitige Absicherung und das sichere Arbeiten als Tauchtrupp.
Ein anspruchsvoller Abend mit wertvollen Erfahrungen für den Ernstfall. 🤿🌙