10/09/2026
Über 4.200 Menschen haben das Bürgerbegehren zu den Windrädern in Herresthal und Ehrang unterschrieben. Heute musste der Stadtrat feststellen: Es ist rechtlich nicht zulässig. Die Entscheidung fiel denkbar knapp, mit der Stimme des Oberbürgermeisters.
Unser Fraktionsvorsitzender Michael Lichter erklärt, warum es heute nicht um Ja oder Nein zur Windkraft ging, sondern um eine rechtliche Frage, und warum wir zugestimmt hätten, wäre das Begehren zulässig gewesen. Direkte Demokratie gilt auch dann, wenn einem das Ergebnis nicht passt.
Deshalb bitten wir den Oberbürgermeister: Lassen Sie diese Entscheidung vom Land prüfen. So schaffen wir Klarheit für alle.