22/06/2026
🤔 Ernährungsnotfallvorsorge (ENV) – was war das nochmal?
Kurz gesagt, alle Maßnahmen, um deutschlandweite Versorgungskrisen (z.B. bei Stromausfällen oder Naturkatastrophen) im Ernährungsbereich zu bewältigen. Die Ernährungsnotfallvorsorge beruht auf dem starken Zusammenspiel von privater und staatlicher Vorsorge. 🏠🏛️
🏠 Private Vorsorge heißt: Haushalte legen eigenverantwortlich einen Lebensmittel- und Wasservorrat für etwa 10 Tage an. Sie lagern den Vorrat richtig, wissen im Krisenfall damit umzugehen und berücksichtigen individuelle Bedarfe (z. B. Säuglingsnahrung). Ziel ist es, Engpässe selbst zu überbrücken.
🏛️ Staatliche Vorsorge greift dort, wo private Vorsorge nicht ausreicht. Sie umfasst u. a. rechtliche Grundlagen wie das ESVG (§), staatliche Vorräte, Vorsorge- und Krisenplanung sowie die Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung.
📜 Rolle des MLR:
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat setzt die Vorgaben des ESVG in Baden-Württemberg um, koordiniert die staatliche Vorsorge und informiert die Bevölkerung.
In dieser Woche gehen wir anlässlich des kommenden Bevölkerungsschutztages in Freiburg auch auf Social Media verstärkt auf dieses Thema ein😊
👉 Weitere Infos finden Sie die ganze Zeit unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/ernaehrung/ernaehrungsnotfallvorsorge
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