15/09/2026
Verbraucherschutz ohne unnötige Bürokratie
Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben müssen konsequent geahndet werden. 🍽️
Doch die Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen nach § 40 Abs. 1a LFGB sorgt in der Praxis für erhebliche Probleme.
Denn: Wer über ausreichend rechtliche und finanzielle Möglichkeiten verfügt, kann Verfahren lange verzögern – teilweise so lange, bis Gerichte eine Veröffentlichung wegen fehlender Aktualität ablehnen.
Das Ergebnis?
➡️ Hoher bürokratischer Aufwand
➡️ Belastungen für Behörden, Gerichte und Unternehmen
➡️ Eine faktische Ungleichbehandlung
➡️ Wenig Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Wenn eine Regelung ihr Ziel in der Praxis nicht zuverlässig erreicht, müssen wir den Mut haben, sie zu hinterfragen.
Deshalb unterstützen wir den Beschluss der Verbraucherministerkonferenz (VSMK) vom Juni 2026, die bestehende Regelung abzuschaffen und den Verbraucherschutz wirksamer, rechtssicherer und praxistauglicher zu gestalten.
Weniger Bürokratie. Mehr Wirkung. Mehr Fairness.