01/04/2025
Hier hat das Deutsche Familienrecht im Sinne des Schutzes der Kinder richtig entschieden.
Es bedarf viel mehr Gerichtsentscheidungen die sich tatsächlich ausschließlich auf das Wohl der Kinder orientiert.
Die Mutter dreier Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt war, wurde von ihrem Mann, mit dem sie drei Kinder hatte, umgebracht, nachdem sie die Trennung aussprach.
Der Vater forderte nach seiner Verurteilung und dessen Inhaftierung Umgang mit seinen Kindern im Gefängnis.
Das Amtsgericht Köln erließ stattdessen ein Umgangsverbot von einem Jahr; im Beschwerdeverfahren verlängerte das OLG dieses auf weitere drei Jahre zum Schutz der Kinder.
Quellenangabe: JurafakJurafaktender Text von Jurafakten auf Ihrer Facebookseite, abrufbar unter dem Weblink
Nachdem die Frau sich wegen wiederholter häuslicher Gewalt von ihrem Ehemann trennen wollte, brachte er sie um. Der Mann wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Dennoch verlangte er, dass seine drei Kinder, die im Alter zwischen vier und acht Jahren sind, ihn im Gefängnis besuchen.
Das Amtsgericht Köln verhängte im Jahr 2024 ein einjähriges Kontaktverbot, gegen das der Mann dann Beschwerde einlegte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verlängerte das Verbot jedoch um weitere dreieinhalb Jahre.
Grundsätzlich steht ihm als Vater zwar ein Umgangsrecht nach § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu, das auch grundrechtlich verankert ist (vgl. Art. 6 Grundgesetz (GG)).
Das Gericht kam aber zu dem Ergebnis, dass der Kontakt der Kinder zum Vater in der Justizvollzugsanstalt eine erhebliche Gefahr für ihr Wohl darstelle und ihre Traumaverarbeitung erheblich beeinträchtigen würde.
Die Kinder leben seit der Tat in einer Pflegefamilie.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.\n\nOLG Köln, Beschluss vom 13.03.2025 - 10 UF 92/24 //
‼️ Zu Recht‼️
Hier hat das Gericht zu Recht dem Vater sein zustehendes Umgangsrecht zum Schutz der Kinder verwehrt.
Es bedarf viel mehr solcher Gerichtsentscheidungen in Fällen, wo die Fakten zweifelsfrei feststehen.
In einem solchen Fall ist es schön zu sehen, dass die Kinder in einer Pflegefamilie ein neues Zuhause gefunden haben.