29/03/2025
Am vergangenen Mittwoch haben der Sozial-/Finanzausschuss und der Planungsausschuss der Stadtvertretung mehrheitlich empfohlen, die Genehmigungsplanung Lph 4 für die Bebauung des Quartiers Klosterstr./E.-Thälmann-Str. mit einem Kostenvolumen von noch einmal ca. 173.500 Euro zu beauftragen.
Seit der Idee zu einem städtebaulichen Archtektenwettbewerb in 2019 und der Auswertung dieses Wettbewerbs im Frühjahr 2022 mit der folgenden Beauftragung eines Neubrandenburger Architektenbüros sind das Innenministerium und das Landwirtschaftsministerium in die Baupläne eingebunden. Von vornherein war klar, dass dies ein Musterprojekt für die städtebauliche Entwicklung im ländlichen Raum sein kann. Entsprechend wurde in Abstimmung mit den Ministerien eine Wohnungsmarktstrategie für unsere Windmühlenstadt erarbeitet. Es war auch klar, dass das Bauprojekt nur mit entsprechenden Fördermitteln umgesetzt werden kann.
Seit dem Frühjahr 2024 steht fest, dass wir uns mit der Bebauung in einem finanziellen Rahmen von ca. 10 Mill. Euro bewegen. Die Stadtvertretung hat bereits mit einem Nachtragshaushalt in 2023 einen Eigenmittelanteil von ca. 2,8 Mill. Euro festgelegt.
Mittlerweile schreiben wir 2025 und bis zum heutigen Tage liegt außer mündlichen Bekundungen aus beiden beteiligten Ministerien kein belastbarer Fördermittelbescheid vor. Die Stadtvertreter fassen Beschlüsse nach dem Prinzip Hoffnung!
Die Ausschüsse folgten am Mittwoch einer Empfehlung unseres Fraktionsvorsitzenden, Herrn Conrad, die Minister Pegel und Backhaus bzw. deren verantwortliche Abteilungsleiter nach Woldegk einzuladen, ihnen das vorbereitete Baufeld vorzustellen und im Gespräch endlich eine gesicherte Finanzierung einzufordern!
Wie soll es mit dem Bauprojekt „Heilig-Geist-Quartier“ weitergehen? Darüber wurde jetzt in Woldegk diskutiert. Dort fühlt man sich von zuständigen Ministerien im Stich gelassen.