18/03/2024
18. März 2012
Nach dem Rücktritt von wird zum 11. gewählt.
Christian Walter Wilhelm Wulff (* 19. Juni 1959 in Osnabrück), Rechtsanwalt und Politiker. Er war von 2010 bis 2012 der zehnte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und trat im Zuge der Wulff-Affäre zurück, von deren Vorwurf der Vorteilsnahme er 2014 gerichtlich freigesprochen wurde.
Von 2003 bis 2010 war Wulff Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und von 1998 bis 2010 stellvertretender CDU-Vorsitzender.
Heute vertritt Wulff Deutschland als früherer Bundespräsident u. a. bei ausländischen Staatsakten wie im Jahr 2017 bei der Beisetzung des thailändischen Königs Bhumibol oder im Jahr 2019 bei der Vereidigung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.
Er ist Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutschlandstiftung Integration, Präsident des Deutschen Chorverbandes sowie weiterer Organisationen im In- und Ausland.
Joachim Gauck (* 24. Januar 1940 in Rostock), evangelischer Theologe, Politiker. Er war vom 18. März 2012 bis zum 18. März 2017 der elfte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und der erste Parteilose in diesem Amt. Zu DDR-Zeiten war Gauck evangelisch-lutherischer Pastor und Kirchenfunktionär. Während des letzten Jahrzehnts der DDR leitete Gauck die Vorbereitung und Durchführung der beiden evangelischen Kirchentage 1983 und 1988 in Rostock. Im Zuge der friedlichen Revolution wurde er ein führendes Mitglied des Neuen Forums in Rostock. Die erste frei gewählte Volkskammer der DDR, der er als Abgeordneter angehörte, wählte ihn am 21. Juni 1990 zum Vorsitzenden des Sonderausschusses zur Kontrolle der Auflösung des ehemaligen MfS/AfNS. Mit der deutschen Wiedervereinigung war Gauck im Oktober 1990 kurzzeitig Mitglied des Deutschen Bundestages für das Bündnis 90.
Von Oktober 1990 bis Oktober 2000 stand Gauck als erster Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen an der Spitze der oft nach ihm benannten „Gauck-Behörde“, die die schriftliche Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) verwaltet und zugänglich macht. Nachdem ihn Marianne Birthler abgelöst hatte, engagierte sich Gauck gesellschaftspolitisch mit Vorträgen und Medienaktivitäten. Er ist einer der Initiatoren der Prager Erklärung und der Erklärung über die Verbrechen des Kommunismus. Gauck war zudem Vorsitzender des Vereins Gegen Vergessen – Für Demokratie. Er wurde mehrfach für Verdienste und Publikationen geehrt und ausgezeichnet.
Am 18. März 2012 wählte die 15. Bundesversammlung Gauck im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit zum Bundespräsidenten. Zwei Jahre zuvor war er in der 14. Bundesversammlung im dritten Wahlgang noch seinem Vorgänger Christian Wulff unterlegen. Aus Altersgründen verzichtete Gauck darauf, bei der Wahl im Jahr 2017 erneut zum Bundespräsidenten zu kandidieren. Seine Amtszeit endete nach fünf Jahren am 18. März 2017.
Der Bundespräsident (Abkürzung BPr, auch BPräs) ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und protokollarisch ihr höchstes Verfassungsorgan.
Seine Rolle im politischen System des Staates liegt meist jenseits der Tagespolitik. Auch wenn es keine verfassungsrechtliche Vorschrift gibt, die dem Bundespräsidenten tagespolitische Stellungnahmen verbietet, hält sich das Staatsoberhaupt mit solchen traditionell zurück. Die Regierungsarbeit wird in Deutschland vom Bundeskanzler und dem Bundeskabinett geleistet.[8] Gleichwohl beinhaltet das Amt des Bundespräsidenten das Recht und die Pflicht zum politischen Handeln und ist nicht auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt. Die Funktionen des Amtes sind durch das Grundgesetz (Art. 54–61) definiert. Wie der Bundespräsident diese Aufgaben wahrnimmt, entscheidet er grundsätzlich autonom; ihm kommt diesbezüglich ein weiter Gestaltungsspielraum zu, auch bezüglich seiner Meinungsäußerungen.
Neben der völkerrechtlichen Vertretung des Bundes und zahlreichen formal und protokollarisch bedeutenden Aufgaben besitzt der Bundespräsident wichtige Reservevollmachten, die ihm besonders in Krisenzeiten staatspolitische Aufgaben von großer Tragweite zuweisen, etwa im Rahmen des Gesetzgebungsnotstands, bei der Wahl des Bundeskanzlers, bei der Entscheidung über eine Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle einer vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage und bei der Wahl einer Minderheitsregierung. Außerdem erlangt ein Bundesgesetz erst dadurch Rechtskraft, dass der Bundespräsident es unterzeichnet. Bei der Ausfertigung von Bundesgesetzen prüft der Bundespräsident als letztes entscheidendes Glied des Gesetzgebungsverfahrens deren Verfassungsmäßigkeit.
Innerhalb des politischen Systems kann der Bundespräsident keiner der drei klassischen Gewalten zugeordnet werden, er verkörpert als Staatsoberhaupt die „Einheit des Staates“. Er wird deswegen auch als eine „Gewalt sui generis“ angesehen. Nach Art. 55 des Grundgesetzes darf er weder der Regierung noch gesetzgebenden Körperschaften des Bundes oder eines Landes angehören. Er darf ferner kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Auch ein gewerbliches Unternehmen darf er nicht führen. Deshalb kann er als „neutrale Kraft“ (pouvoir neutre) bezeichnet werden. Der Bundespräsident wirkt im Alltag neben der Wahrnehmung der ihm durch die Verfassung zugewiesenen politischen Befugnisse kraft seines Amtes auch repräsentativ, sinnstiftend und integrativ. Um der Überparteilichkeit des Amtes zu entsprechen, haben traditionell alle Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland eine bestehende Parteimitgliedschaft ruhen zu lassen.[20]
Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Eine spätere Wiederwahl ist, auch nach zwei absolvierten Amtszeiten, theoretisch nicht ausgeschlossen, sofern zwischenzeitlich ein anderer Bundespräsident im Amt war, gilt in der politischen Praxis jedoch als „unrealistisch“. Roman Herzog zufolge steht der Bundespräsident zur Bundesrepublik Deutschland in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis sui generis, ähnlich zum § 1 BMinG und daher in keinem Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis.
Die Amtssitze des Bundespräsidenten sind das Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und die Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt.
Zwölfter Amtsinhaber ist seit dem 19. März 2017 Frank-Walter Steinmeier. Er wurde am 12. Februar 2017 für eine erste Amtszeit bis einschließlich 18. März 2022 und am 13. Februar 2022 für eine weitere bis einschließlich 18. März 2027 gewählt.