WFG Schwäbisch Hall

WFG Schwäbisch Hall Die WFG berät und informiert zu Energie, Europa, Förderungen, Personalarbeit, Fachkräftegewinnung. Datenschutz: https://wfgsha.de/datenschutz.html

Die WFG unterstützt mit Projekten die Entwicklung des Ländlichen Raumes im Landkreis Schwäbisch Hall. Gesellschafter ist der Landkreis Schwäbisch Hall. Vorsitzender des Beirats ist Landrat Gerhard Bauer. Der Beirat begleitet und lenkt die Geschicke der WFG. Ihm gehören Finanzexperten, Vertreter aus Politik und Kommunen, von Verbänden und Institutionen, Unternehmen und der Landwirtschaft an. Die Sp

arkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim und die VR Banken im Landkreis Schwäbisch Hall unterstützen die Arbeit der WFG mit einem signifikanten finanziellen Beitrag.

03/11/2023
Wir hatten gestern einen wunderbaren FrauenWirtschaftsTag 😊 Und da wir diese Woche die Bedeutung der Frauen in Wirtschaf...
19/10/2023

Wir hatten gestern einen wunderbaren FrauenWirtschaftsTag 😊 Und da wir diese Woche die Bedeutung der Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft hervorheben möchten, möchten wir gleich auch auf einen entsprechenden Einlösepartner unseres Gutscheinsystems hinweisen 😉 Liebe Frauen, schaut doch mal bei Mode Andrea Gunst in Schwäbisch Hall vorbei. Dort gibt es Mode von Größe 36 - 50+: Business Look wie Kostüme 👗, Hosenanzüge, Blazer, Kleider und Mäntel 🧥; New Styles wie Blusen und Chinos 👚, Röcke, Tuniken und Lagenlook; More Woman: Lässiges und Elegantes in Anschluss-Größen, das zu Frauen mit Kurven passt; Event-Mode: die neuesten Trends für große und kleine Feste von clean bis glamourös. Dazu Casual-Strick, Outdoor-Mode und Accessoires. 👜 Und nicht vergessen, nehmt Euren 💳 mit. Wir wünschen frohes Shoppen 🛍

Kürzlich führte unser energieZENTRUM bei der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim einen informativen Workshop zum Thema ...
18/10/2023

Kürzlich führte unser energieZENTRUM bei der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim einen informativen Workshop zum Thema "Energetische Modernisierung" durch. 👩‍🏫 Der Workshop richtete sich an die eigenen Baufinanzierungsberater:innen, Makler:innen und Gebäudegutachter:innen. Hier gab es einen Umriss zu den neuesten Entwicklungen im Bereich der energetischen Modernisierung und die Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetz. 👩 👨 Durchgeführt haben den Workshop unsere beiden Energieberater:innen Tessanie Götz und Jürgen Muhler.

✔ Insgesamt war der Workshop eine sehr gelungene Veranstaltung, die wichtige Informationen und Anregungen für die Teilnehmenden bot und einen Beitrag zur Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen leistete. Vielen Dank an die Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim für das Vertrauen, die Gastfreundschaft und das positive Feedback 😊 .

❗️ Die Bundesregierung hat Veränderungen im Bereich der Gebäudeenergie beschlossen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft t...
17/10/2023

❗️ Die Bundesregierung hat Veränderungen im Bereich der Gebäudeenergie beschlossen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor signifikant zu erhöhen und gleichzeitig Anreize für energieeffiziente Modernisierungen zu schaffen.
🏠 Ab 2024 werden Neubauten in Neubaugebieten dazu verpflichtet, mindestens 65 % erneuerbare Energien in ihrer Energieversorgung zu integrieren. Diese Maßnahme ist ein entscheidender Schritt, um den CO2-Ausstoß im Baubereich zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.
🏡Bestehende Gebäude sowie neue Gebäude in Bestandsgebieten dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen verwenden. Jedoch müssen sie die Anforderungen des baden-württembergischen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllen, das einen Anteil von 15 % erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung vorschreibt, unabhängig vom Gesetzentwurf des Bundes. Zudem müssen Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden ab 2029 15 % erneuerbare Energien gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachweisen, ab 2035 sind es 30 % und ab 2040 sollen es 60 % werden.
🌡 Ab Mitte 2028 müssen alle neu eingebauten Heizungen, in Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern, einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbaren Energien aufweisen. Dies dient der Vermeidung von CO2-Emissionen und der Förderung nachhaltiger Energienutzung.
👛 Wenn ein Heizungstausch durch den Vermieter gemäß den Anforderungen des GEG durchgeführt wird, wird die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat begrenzt. Dadurch sollen die Gesamtkosten für Mieter:innen in der Regel sinken, da moderne und klimafreundliche Heizungen die Betriebskosten senken können, insbesondere angesichts steigender CO2-Preise.
💶 Die neuen Regelungen sehen vor, dass die maximalen Investitionskosten für Heizungen von 60.000 € auf 30.000 € gesenkt werden. Die Förderquote steigt von maximal 40 % auf maximal 70 %. Zusätzlich wird der bisherige Heiz-Tausch-Bonus für alte Gas- und Ölheizungen in einen Klima-Geschwindigkeitsbonus umbenannt und gilt fortan nur noch für selbstnutzende Eigentümer:innen. Bei Sanierungen soll es in den Jahren 2024 und 2025 zusätzliche Erleichterungen durch Zuschüsse und Abschreibungen geben, woraus sich die Bundesregierung einen Impuls für die Bauwirtschaft verspricht.
📆 Es sei darauf hingewiesen, dass die oben beschriebenen Änderungen noch nicht rechtlich bindend sind. Erst nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelten diese als verbindlich. Der geplante Starttermin für das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der 1. Januar 2024.
❓ Fragen zum Heizungstausch und den Förderungen beantworten die Energieberater:innen des energieZENTRUMs und der Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet in einem persönlichen Telefongespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Vereinbaren Sie Ihren Termin direkt beim energieZENTRUM unter 📞 07904 945 99-10.

🏆 Ab sofort können sich Unternehmen für den Umweltpreis 2024 bewerben. Der Preis ist mit 10.000 Euro je Kategorie dotier...
16/10/2023

🏆 Ab sofort können sich Unternehmen für den Umweltpreis 2024 bewerben. Der Preis ist mit 10.000 Euro je Kategorie dotiert und geht mit einer Auffrischung in die nächste Runde. Mit dem Preis zeichnet die Landesregierung Baden-Württemberg außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Der Jurypreis wird in dieser Runde für „Herausragendes Engagement für Nachhaltigkeit“ vergeben. Erstmals ist die Bewerbung nur noch online möglich.
🔢 Die Preise werden in diesem Jahr erstmals in folgenden sechs Kategorien vergeben:
🟠Handel und Dienstleistung
🟡 Handwerk, Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden
🟢 Industrie, Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden
🔵 Industrie, Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden
🟣 Industrie, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
🟤 Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Die bisherige Kategorie Handwerk wurde auf 50 Mitarbeitende begrenzt. Damit hat die Zielgruppe der kleinen Handwerksbetriebe nun bessere Chancen, einen Preis zu erhalten. Handwerksbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden bewerben sich in der jeweiligen Industriekategorie.
🔀 Alle Bewerbungen nehmen automatisch auch an der Auslobung des Jurypreises teil, der zukünftig als einziger Preis auch zweimal vergeben werden kann. Damit hat jedes Unternehmen mindestens zwei Gewinnchancen.
📆 Bewerbungsschluss ist Mittwoch, 31. Januar 2024. Wir wünschen viel Erfolg!

Immer mehr Unternehmen in Baden-Württemberg setzen auf betrieblichen Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften. Diese Unternehmen sind Vorbilder für Wirtschaft und Gesellschaft. Das Land zeichnet die Vorreiter unter ihnen bereits seit 1993 mit dem Umweltpreis für Unternehmen aus. Neu ist,.....

Ab nächste Woche wird es wieder "hoamelich", also eher gemütlich zu Hause, da der Herbst nun endlich auch temperaturmäßi...
12/10/2023

Ab nächste Woche wird es wieder "hoamelich", also eher gemütlich zu Hause, da der Herbst nun endlich auch temperaturmäßig ankommt. Und was kann man da gemütlich zuhause machen? Richtig - z.B. Socken für den Winter stricken 😁 Oder auch was nähen. Inspiration hierzu sowie natürlich alles, was Ihr dazu braucht, findet Ihr beispielsweise in Gaildorf bei Elke Schuberts Fadenspiel. 🧶🧵 Neben Stoffe und Wolle gibt es dort auch Strick- und Häkelnadeln, Nähzubehör, Knöpfe, Kordeln, Reißverschlüsse, Nähseide, Scheren, uvm. Also deckt Euch ein für die kühlen Herbsttage und bereitet doch schon mal Eure Weihnachtsgeschenke vor 😉 Achso, fast hätten wir es vergessen 😅 Wenn Ihr bei Elke Schubert vorbei schaut, nehmt natürlich Euren Gutschein 💳 mit, denn den könnt Ihr dort auch einlösen 🙂

💶 Mit rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Land Baden-Württemberg Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziel...
11/10/2023

💶 Mit rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Land Baden-Württemberg Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele. Antragstellungen sind bis 15. November 2023 möglich.

Das Förderprogramm ist Teil der Strategie „Unternehmen machen Klimaschutz“ und richtet sich an Unternehmen jeder Größe und Branche in Baden-Württemberg. Gegliedert ist das Programm in die zwei Bausteine Beratungsförderung und Investitionsförderung.

🌱 Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz zu unterstützen, daraus einen Trans­formationspfad abzuleiten und Klimaschutzmaßnahmen auszumachen. Wer schon eine Treibhausgasbilanz hat, findet Beratung etwa zu weiteren Einspar­möglichkeiten sowie zur Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen.

1️⃣ Die Beratungsförderung umfasst zwei Teile mit jeweils bis zu fünf bezuschussten Beratungstagen. Teil A können alle Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragen. Teil B setzt den Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land und den damit einhergehenden Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg voraus. Die mögliche Maximalförderung liegt hier bei insgesamt 9.000 Euro.

2️⃣ Der zweite Baustein, die Investitionsförderung, zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen ab, die wesentlich zur Treibhausgasminderung oder -vermeidung beitragen. Das können etwa technologische Verfahren sein, die material- und energieeffizient arbeiten, Methoden, die eine Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie ermöglichen oder auch intelligente Lösungen im Bereich der Abwärme. Förderfähig sind maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro.

📑 Die Antragstellung für die Beratungsförderung ist fortlaufend möglich und erfolgt über das Antragsformular. Anträge für die Investitionsförderung können zum 31. März und 30. September eines Jahres gestellt werden, in 2023 zum 15. November, ebenfalls über das Antragsformular.

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bietet baden-württembergischen Unternehmen Unterstützungsangebote für unternehmerischen Klimaschutz. Es unterstützt Ihr Unternehmen hierbei, die nächsten Schritt...

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Schöner leben - besser arbeiten

Unterstützung in allen Lebenslagen, individuelle Beratungsleistungen und verschiedene Angebote finden die Menschen in der Region bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Schwäbisch Hall. Für persönliche Beratung rund um das Energiesparen im Haushalt, beim Bauen und Modernisieren des Eigenheims, zum Thema regenerative Energien, Fördermittelberatung und vielen weitere Leistungen stehen unsere Energieberater vom energieZENTRUM, der Energieagentur des Landkreises Schwäbisch Hall.

Neben Möglichkeiten der beruflichen Bildung unterstützen wir Fachkräfte auch konkret, ob durch verschiedene informative Veranstaltungen, wie zum Beispiel die FrauenWirtschaftsTage oder durch unsere zielgruppenorientierten Webportale. Hilfe bei der Berufsorientierung junger Menschen in der Region bietet unser Onlineportal „jobs4young.com“, das einzige Webportal für Praktika, Freiwilligendienste und Ferien- oder Nebenjobs im Kreis. Die „Best Ager“, die sich noch nicht zum „alten Eisen“ zählen, finden neue Aufgaben durch unsere Plattform „Arbeit-und-Rente.de“, die Jobbörse für Personen in Rente und für Zuverdienste.

Leben und arbeiten im Landkreis Schwäbisch Hall: Hier wird Wirklichkeit, wovon andernorts nur geträumt werden kann. Wir möchten die vielfältigen Möglichkeiten unseres Landkreises in Zukunft noch weiter ausbauen und setzen uns täglich dafür ein, die Lebensqualität aller Generationen noch weiter zu verbessern!