19/04/2026
Seniorenbeirat kritisiert Ablehnung von Mitwirkungsrechten in städtischen Ausschüssen Die FWG steht zu ihrer Entscheidung im Ausschuss – sie war richtig.
Der Seniorenbeirat leistet wichtige Arbeit, besteht jedoch nicht aus direkt bei der Kommunalwahl gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Mitwirkungsrechte in Ausschüssen sind bewusst den gewählten Mandatsträgern vorbehalten. Eine Ausweitung würde die Gremien unnötig aufblähen und die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.
Unabhängig davon haben wir jederzeit ein offenes Ohr für die Anliegen des Seniorenbeirats und stehen im regelmäßigen Austausch.
Wer sich stärker einbringen möchte, hat bei der nächsten Kommunalwahl die Möglichkeit, selbst Verantwortung zu übernehmen und sich zur Wahl zu stellen.