30/12/2025
+++ Hinweis für die Silvesterfeierlichkeiten in Schenefeld +++
Im Ortskern rund um die Kirche hat das Amt Schenefeld für die Gemeinde Schenefeld für Silvester und Neujahr ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern erlassen.
Dass dort weder Raketen noch Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen, geht auf die wilde Knallerei in der Vergangenheit zurück. Im Bereich rund um die Kirche wurde eine Vielzahl von Feuerwerkskörpern abgebrannt, auch gezielte und gefährliche Raketenschüsse auf das Kirchengebäude wurden gemeldet.
Am 31. Dezember und 01. Januar (auch in den folgenden Jahren) dürfen sämtliche pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II in den folgenden Bereichen nicht verwendet / abgebrannt werden:
Die Allgemeinverfügung gilt für die Holstenstraße (Hausnummer 30 bis 54 sowie 21 bis 31), Bahnhofstraße (1 bis 11 und Kirche bis 10), Pöschendorfer Straße (5 bis 7 sowie 2 bis 12), Marktstraße (1 bis 3 sowie 2 bis 4), Am Markt (1, 3, 5 und 9 sowie Zum Park (1 und 3).
Ferner weisen wir auf die seit Jahren bestehende Vorschrift hin:
Es besteht ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Nähe von Reetdachhäusern. Das bedeutet konkret, dass in einem Umkreis von 200 m keine Raketen und in einem Umkreis von 50 m keine weiteren Feuerwerkskörper benutzt werden dürfen.
Zur Visualisierung haben wir die Reetdachhäuser, die für die Gemeinde Schenefeld relevant sind, mit dem Umkreis von 200 Metern in einer Karte eingezeichnet.
Also immer schön aufpassen, damit wir uns nicht nachts im Einsatz sehen müssen.
Wir wünschen euch und Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!
Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit 🚒