Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald Herzlich Willkommen auf der Seite für und von der Gemeinde Schönbrunn im Steigerwald.

Gerne informieren wir euch auf den sozialen Medien über die Neuigkeiten im Gemeindegebiet.

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27/02/2026

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05/03/2025

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28/06/2024

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🚲STADTRADELN 2024🚲In ein paar Tagen startet im Landkreis Bamberg wieder die Aktion Stadtradeln - deshalb heißt es wieder...
07/06/2024

🚲STADTRADELN 2024🚲
In ein paar Tagen startet im Landkreis Bamberg wieder die Aktion Stadtradeln - deshalb heißt es wieder kräftig in die Pedale treten.

Im Aktionszeitraum vom 10. bis zum 30. Juni kann die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald mit euch allen als Team möglichst viele Fahrradkilometer sammeln.
Unter folgendem Link könnt ihr Teil unseres Teams werden: https://www.stadtradeln.de/index.php?id=171&L=0&team_preselect=17387
Teilnehmen können alle, die im Landkreis leben, arbeiten oder einfach nur radeln 🚴‍♀️🚴.

Derjenige, der die meisten Kilometer sammelt, erhält wieder einen Preis von der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald. Mitmachen lohnt sich also 🎊!

03/05/2024

++ GRAUE SPALTE KW 19/2024 ++
ZU IHRER INFORMATION
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung den Haushalt 2024 beschlossen. Die allgemeine Finanzlage ist heuer aufgrund gestiegener Umlagen und verschiedener kostenintensiven Maßnahmen wie beispielsweise die Dorferneuerung in Grub prekär. Der Handlungsspielraum unserer Gemeinde ist sehr eingeschränkt.
Die Aufsichtsbehörde forderte bereits in der Vergangenheit, die Einnahmesituation der Gemeinde zu verbessern und u.a. die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen.
Es war für den Gemeinderat in diesem Jahr deshalb unumgänglich, die Hebesätze von 350 % auf 400 % anzuheben. Unseren Gewerbebetrieben wird empfohlen, über ihren Steuerberater prüfen zu lassen, ob die Gewerbesteuererhöhung steuerrechtlich geltend gemacht werden kann.
Zur Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer weisen wir darauf hin, dass sich die neue Grundsteuerreform ab 2025 aufkommensneutral auswirken wird. Das heißt, die Gemeinde wird mit der Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen erzielen. Mit Veränderung der Grundsteuermessbeträge wird es lediglich zu Umverteilungen kommen.
Im Vergleich zu den anderen Landkreisgemeinden liegen die Hebesätze der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald im oberen Bereich, manche Gemeinden planen ebenfalls Erhöhungen. Teilweise liegen die Hebesätze auch bereits jetzt schon höher.
Wir bitten um Verständnis.

05/04/2024

Herzliche Einladung zur feierlichen Übergabe und Segnung der Lichtsignalanlage in Schönbrunn i. Steigerwald mit unserem Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Herrn Christian Bernreiter am Montag, den 15.04.2024 um 14.30 Uhr an der Querungsstelle Zettmannsdorfer Straße/Ortsausgang in Richtung Oberneuses.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Gleichzeitig ist der betroffene Abschnitt der ST2279 am Montag, den 15.04.2024 von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr gesperrt. Der Umleitungsverkehr für alle Fahrzeuge geht deshalb, wie bereits bekannt, über den "Amselweg" und der "Oberen Schloßleite".
Auf Grund der Umleitung ist auch ein Parkverbot in dieser Zeit für die "Obere Schloßleite" nötig.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

❗️Die Durchfahrt der „Zettmannsdorfer Straße“ ist noch bis morgen früh, 08:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt...
27/03/2024

❗️Die Durchfahrt der „Zettmannsdorfer Straße“ ist noch bis morgen früh, 08:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt❗️
Der Grund ist das noch nötige Aushärten des Asphalts.
Wir bitten daher um Verständnis und weisen auf die großräumige Umfahrung hin. Die Umleitung über die „Obere Schloßleite“ ist ebenfalls bis dahin gesperrt.
Eine Umfahrung über Rad-, Feld- und Waldwege ist nicht gestattet.

Leider ist auch festgestellt worden, dass die Schilder selbstständig auf Seite geschafft wurden. Eine gesperrte Strecke zu befahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird unsererseits zur Anzeige gebracht und mit Bußgeld bestraft.

Bundesweiter Warntag 2024Bundesweit einheitlicher Probealarm am Donnerstag, 14. März 2024, 11.00 UhrAm Donnerstag, 14. M...
13/03/2024

Bundesweiter Warntag 2024

Bundesweit einheitlicher Probealarm am Donnerstag, 14. März 2024, 11.00 Uhr

Am Donnerstag, 14. März 2024, 11.00 Uhr findet der diesjährige bundesweite Warntag statt.

Der Warntag ist ein Aktionstag von Bund und Ländern. An ihm sollen in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt werden. Pünktlich um 11.00 Uhr werden zeitgleich in allen 16 Ländern, in den Landkreisen und in den Kommunen mit einem Probealarm die Warnmittel wie etwa Sirenen und Lautsprecherwagen ausgelöst. Zudem wird mit der Warn-App NINA eine Probewarnmeldung versendet.
Der Warntag hat verschiedene Ziele:
• Die Bevölkerung soll für das Thema Warnung sensibilisiert werden.
• Funktion und Ablauf der Warnung sollen besser verständlich gemacht werden.
• Es soll auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam gemacht werden.
• Bundesweit einheitliche Sirenensignale sollen bekannter werden.
Dies soll das Wissen über Warnungen in Notlagen verbessern und der Bevölkerung helfen, die Selbstschutzfähigkeit zu erhöhen.

Im gesamten Landkreis Bamberg wird die Warnung über die Notfallinformations- und Nachrichten App NINA erfolgen
(www.bbk.bund.de/NINA).

Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, erhalten Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwass...

Leider häufen sich die Anzeigen von unerlaubter Müllablagerung aktuell in der Gemeindeverwaltung. Die Verwertung von Abf...
12/03/2024

Leider häufen sich die Anzeigen von unerlaubter Müllablagerung aktuell in der Gemeindeverwaltung.

Die Verwertung von Abfällen hat ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Es gibt neben den eigenen Behälterabfall noch Sperrmüll, Wertstoffhöfe und Grüngutcontainer.

Unerlaubte Ablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit, in schweren Fällen auch eine Straftat dar, welche mit hohen Bußgeldern/Geldstrafen belegt werden kann.
Ebenfalls wird der Verwaltungsaufwand, der durch die zusätzliche Entsorgung durch den Bauhof entsteht, in Rechnung gestellt.
Die Verwaltung ist bestrebt, unerlaubte Ablagerungen zu ahnden.

Sie wissen nicht wohin mit ihrem Müll? Fragen Sie gerne bei der Verwaltung (Tel. 09546 9416-51) oder im Landratsamt Bamberg (Tel. 0951 85706) nach.

Verwaltungsgemeinschaft BurgebrachMarkt BurgebrachGemeinde Schönbrunn i. Steigerwald Europawahl am 09. Juni 2024Informat...
04/03/2024

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Markt Burgebrach
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
Europawahl am 09. Juni 2024

Information für Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten mit Wohnsitz in Deutschland

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Wahlamt

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Verwaltungsgemeinschaft BurgebrachMarkt BurgebrachGemeinde Schönbrunn i. Steigerwald Europawahl am 09. Juni 2024Informat...
04/03/2024

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Markt Burgebrach
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
Europawahl am 09. Juni 2024

Information für Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten mit Wohnsitz in Deutschland

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Wahlamt

10th direct elections to the European Parliament

Adresse

Zettmannsdorfer Str. 16
Schönbrunn Im Steigerwald
96185

Öffnungszeiten

Dienstag 13:15 - 18:15
Donnerstag 13:15 - 18:15

Telefon

+4995466683

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