02/06/2026
𝗪𝗮𝗿𝗻𝗵𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀: 𝗔𝘂𝘀𝗴𝗲𝗹𝗲𝗴𝘁𝗲𝘀 𝗥𝗮𝘁𝘁𝗲𝗻𝗴𝗶𝗳𝘁 𝗶𝗺 𝗼̈𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗮𝘂𝗺 𝗳𝗲𝘀𝘁𝗴𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘁!
Die Gemeinde Salzbergen informiert über einen Vorfall vom 01.06.2026:
Im Bereich Ulmenweg / Schüttorfer Straße wurde durch die Polizei ausgelegtes Rattengift festgestellt. Die Köder befanden sich im öffentlichen Raum auf einem Gehweg.
Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass das eigenmächtige Auslegen von Rattengift im öffentlichen Raum unzulässig und gefährlich ist. Insbesondere Kinder, Hunde, Katzen sowie Wildtiere können dadurch erheblich gefährdet werden!
Nach § 17 Tierschutzgesetz kann bestraft werden, wer einem Wirbeltier erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder dieses ohne vernünftigen Grund tötet. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn Haustiere oder andere Tiere durch ausgelegte Giftköder geschädigt werden. Verstöße können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Darüber hinaus können beim Auslegen von Giftködern auch weitere strafrechtliche Konsequenzen in Betracht kommen, sofern Menschen, insbesondere Kinder, gefährdet oder geschädigt werden.
Das eigenmächtige Auslegen von Giftködern, insbesondere im öffentlichen Raum oder in frei zugänglichen Bereichen, ist verboten!
𝗪𝗮𝗿𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗻 𝗛𝘂𝗻𝗱𝗲-, 𝗞𝗮𝘁𝘇𝗲𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗘𝗹𝘁𝗲𝗿𝗻 𝗺𝗶𝘁 𝗞𝗹𝗲𝗶𝗻𝗸𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻:
𝗔𝘂𝗳𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝘀 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗙𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀 𝗯𝗶𝘁𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗚𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗱𝗲 𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗛𝘂𝗻𝗱𝗲- 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗮𝘁𝘇𝗲𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿 𝘀𝗼𝘄𝗶𝗲 𝗘𝗹𝘁𝗲𝗿𝗻 𝗺𝗶𝘁 𝗞𝗹𝗲𝗶𝗻𝗸𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗺 𝗯𝗲𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗿𝗵𝗼̈𝗵𝘁𝗲 𝗔𝘂𝗳𝗺𝗲𝗿𝗸𝘀𝗮𝗺𝗸𝗲𝗶𝘁.
Der vollständige Artikel inkl. Verhaltenstipps ist unter www.salzbergen.de dargestellt.