09/09/2026
Tierleid am Lampertshof: Hinschauen kann etwas bewirken!
Die Situation der Stadttauben am Lampertshof macht viele Menschen wütend und hilflos. Doch vergleichbare Fälle zeigen: Engagement, Dokumentation und auch rechtliche Schritte können Konsequenzen haben.
⚖️ In Reutlingen wurden 2024 bei einer Vergrämungsmaßnahme Tauben hinter Netzen eingeschlossen. Tiere wurden verletzt, einige starben. Tierschützer:innen erstatteten Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, gegen einen Verantwortlichen der beauftragten Firma erging ein Strafbefehl und es kam zur Hauptverhandlung. 2025 wurde das Verfahren schließlich gegen eine Geldauflage von 1.500 Euro eingestellt. Es gab also keine Verurteilung – aber die Vorwürfe wurden strafrechtlich verfolgt und hatten Konsequenzen.
Auch für den Lampertshof wissen wir von Strafanzeigen, die bereits gestellt wurden oder vorbereitet werden.
Ob und gegen wen sich daraus ein strafrechtlicher Vorwurf ergibt, entscheiden selbstverständlich Staatsanwaltschaft und Gerichte. Eine Anzeige ist keine Vorverurteilung.
Aber sie kann dazu beitragen, dass genau hingeschaut wird: Wer wusste wann von der Notlage? Welche Maßnahmen wurden getroffen? Hätte weiteres Tierleid verhindert werden können? Wer trug welche Verantwortung?
Deshalb ist die Arbeit der Menschen, die seit Wochen beobachten, fotografieren, dokumentieren, Tiere retten und immer wieder auf die Situation aufmerksam machen, so wichtig. ❤️
👉 Gebt nicht auf. Öffentlichkeit, politischer Druck, behördliche Kontrollen und rechtsstaatliche Verfahren können etwas bewegen.
Unser wichtigstes Ziel bleibt aber: Das Tierleid muss jetzt enden. Kein späteres Verfahren kann verhindern, was heute geschieht.