Stadt Rheinsberg

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Verwaltungsgericht erlässt dritte Entscheidung zu Gunsten der Stadt RheinsbergDas Verwaltungsgericht Potsdam hat mit ein...
07/09/2026

Verwaltungsgericht erlässt dritte Entscheidung zu Gunsten der Stadt Rheinsberg

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit einem weiteren Beschluss vom 26. August 2026 den Antrag einer Amtsleiterin des Landkreises Ostprignitz-Ruppin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VG 1 L 417/26.

Die Amtsleiterin wollte mit ihrer privat eingereichten Klage gegen die Stadt Rheinsberg erreichen das Aussagen untersagt werden.

Die Amtsleiterin wollte erreichen, dass der Stadt Rheinsberg mehrere Äußerungen untersagt werden. Diese stammen aus dem Video „Vetternwirtschaft im Landratsamt? Jetzt melden sich Insider aus dem Asylbereich“, das auf dem Kanal „Anständig bleiben“ veröffentlicht wurde.

Gegenstand des Antrags waren unter anderem folgender Unterlassungsanspruch:

Der Stadt Rheinsberg zu untersagen, zu behaupten oder zu verbreiten, das die Amtsleiterin dafür gesorgt hat, dass ihr Ehemann eingestellt wird.

Weiterhin sollte untersagt werden, dass die Amtsleiterin einseitig Einfluss auf die Auswahlentscheidung genommen oder unzulässig begünstigt hat.

Weiterhin sollte unter anderem folgende Aussage untersagt werden:

„. Das große Familienunternehmen Landkreis Ostprignitz-Ruppin, nächster Akt“ „Jetzt hat sich herausgestellt, dass (…) der Bruder hat dort auch einmal gearbeitet“ „Schließlich bei der AfD reden wir doch auch immer über Vetternwirtschaft, wenn Familienmitglieder beschäftigt werden.“

Zusätzlich wurde der Antrag gestellt das Video zu löschen und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Der gesamte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt. Die Kosten haben die beiden Kläger zu tragen.

Den Streitwert setzte das Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro fest.

Das Verwaltungsgericht bestätigte nach Würdigung der Umstände erneut die bisherige rechtliche Einordnung des Kanals „Anständig bleiben“. Danach handelt es sich nicht um einen Kanal der Stadt Rheinsberg, sondern um einen privaten Kanal.

Nach Auffassung des Gerichts besteht eine klare Trennung zwischen dem privaten Kanal „Anständig bleiben“ und dem offiziellen Kanal der Stadt Rheinsberg „Rheinsberger Woche“. Die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg formulierten Kriterien für diese Abgrenzung sind nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts erfüllt. Die zuvor erteilten gerichtlichen Hinweise wurden umgesetzt.

Das Gericht führte außerdem aus, dass sich auch politische Amtsträger auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen können.

Es bleibt festzuhalten, dass die Stadt Rheinsberg auch in der dritten Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam in der bisher vertretenen Rechtsauffassung bestätigt wurde.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit einem weiteren Beschluss vom 26. August 2026 den Antrag einer Amtsleiterin des Landkreises Ostprignitz-Ruppin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VG 1 L 417/26. Die Amtsleiterin wollte mit ihrer privat einge...

Bei der Stadt Rheinsberg sind folgende Stellen zu besetzen:Reinigungskraft - 20h/WoReinigungskraft - 12,5h/WoDie Bewerbu...
05/09/2026

Bei der Stadt Rheinsberg sind folgende Stellen zu besetzen:

Reinigungskraft - 20h/Wo

Reinigungskraft - 12,5h/Wo

Die Bewerbungsfrist endet am 15.09.2026

Bei der Stadt Rheinsberg sind folgende Stellen zu besetzen: Reinigungskraft - 20h/Wo Reinigungskraft - 12,5h/Wo

Tourenplan Laubentsorgung 2026Ortsteil: Rheinsberg(Ausgabe der Papiersäcke ab dem 30.09.2026 in der Tourist-Information,...
05/09/2026

Tourenplan Laubentsorgung 2026

Ortsteil: Rheinsberg
(Ausgabe der Papiersäcke ab dem 30.09.2026 in der Tourist-Information, Mühlenstraße 15A)

7. und 21. Oktober 2026,

4. und 18. November 2026,

2. und 16. Dezember 2026

Ortsteile: Braunsberg, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Großzerlang, Heinrichsdorf, Kagar, Kleinzerlang, Linow, Schwanow, Zechlinerhütte, Zechow, Zühlen
(BigBags - Verteilung vom Ortsvorsteher)

8. und 22. Oktober 2026,

5. und 19. November 2026,

3. und 17. Dezember 2026


Hinweis:
Bitte die Säcke am Abholtag bis 7:00 Uhr rausstellen.

Die Stadt Rheinsberg behält sich eine stichprobenartige Inhaltsprüfung der Laubsäcke vor.

Um eine biologische Verwertung des Laubes zu gewährleisten, weist die Verwaltung darauf hin, bei unsachgemäßer Befüllung der Papier-Laubsäcke und BigBags, diese nicht abzuholen.

Es werden nur städtische Papierlaubsäcke und BigBags abgeholt.

Ortsteil: Rheinsberg (Ausgabe der Papiersäcke ab dem 30.09.2026 in der Tourist-Information, Mühlenstraße 15A) 7. und 21. Oktober 2026, 4. und 18. November 2026, 2. und 16. Dezember 2026 Ortsteile: Braunsberg, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Großzerlang, Heinrichsdorf, Kagar, Kleinzerlang, Linow, ...

Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Rheinsberg
04/09/2026

Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Rheinsberg

Sauberkeit in Rheinsberg sorgt immer wieder für Kritik. Besonders d...

Richtigstellung zu den Aussagen des Herrn OverHerr Freke Frederik Wilhelm Gerhard Over hat am 03.09.2026 einen Beitrag i...
03/09/2026

Richtigstellung zu den Aussagen des Herrn Over

Herr Freke Frederik Wilhelm Gerhard Over hat am 03.09.2026 einen Beitrag in der Facebook Gruppe „Rheinsberger“ gepostet, dass die Stadt Rheinsberg in einem Gerichtsverfahren mit dem Aktenzeichen VG 1 L1176/25 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam unterlegen wäre.

Es ist festzustellen, dass weder der Stadt Rheinsberg, noch der beauftragten Anwaltskanzlei ein Urteil vorliegt. Wie Herr Over zu solchen Aussagen und Informationen kommt, kann nicht nachvollzogen werden.

Hintergrund des Verfahrens ist der Wahleinspruch von Herrn Over im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2024. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat festgestellt, dass der Wahleinspruch unbegründet ist. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde durch Herrn Over nicht eingelegt, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

Die Kommunalaufsicht hat den Beschluss zur Kostenübernahme angezweifelt, da ein Großteil der Stadtverordneten befangen gewesen ist und somit weniger als ein Drittel der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt hat. Die Rechtsfrage ist, ob Beschlüsse mit weniger als ein Drittel der Stadtverordneten gültig sind. Das Landratsamt vertritt die Auffassung, dass solch ein Beschluss nicht gültig ist. Die Stadt Rheinsberg vertritt den Standpunkt, dass eine Gültigkeit vorliegt, da es im vorliegenden Fall nicht möglich war mehr als ein Drittel der Stadtverordneten abstimmen zu lassen, da der Rest befangen gewesen ist.

Verwaltungsgericht entscheidet erneut zu Gunsten der Stadt RheinsbergDas Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vo...
01/09/2026

Verwaltungsgericht entscheidet erneut zu Gunsten der Stadt Rheinsberg

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 26. August 2026 den Antrag eines Dezernenten der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VG 1 L 427/26.

Der Dezernent wollte mit seiner privat eingereichten Klage gegen die Stadt Rheinsberg erreichen, dass der Stadt Rheinsberg mehrere Äußerungen untersagt werden. Diese stammen aus dem Video „Vetternwirtschaft im Landratsamt? Jetzt melden sich Insider aus dem Asylbereich“, das auf dem Kanal „Anständig bleiben“ veröffentlicht wurde.

Gegenstand des Antrags war unter anderem folgender Unterlassungsanspruch:

Der Stadt Rheinsberg zu untersagen, zu behaupten oder zu verbreiten, dass die zweite Klägerin, die mit dem Dezernent zusammenlebt, zur Leitungsebene des Amtes 54 (Amt für Migration) des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gehöre oder Teil einer verwandt und verschwägerten Leitungsebene sei.

Weiterhin sollte untersagt werden, dass der Dezernent Einfluss auf die Einstellung oder Verwendung der Lebenspartnerin genommen oder diese begünstigt habe.

Zusätzlich wurde der Antrag gestellt, das Video zu löschen und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Der gesamte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt. Die Kosten haben die beiden Kläger zu tragen.

Den Streitwert setzte das Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro fest.

Das Verwaltungsgericht bestätigte nach Würdigung der Umstände erneut die bisherige rechtliche Einordnung des Kanals „Anständig bleiben“. Danach handelt es sich nicht um einen Kanal der Stadt Rheinsberg, sondern um einen privaten Kanal.

Nach Auffassung des Gerichts besteht eine klare Trennung zwischen dem privaten Kanal „Anständig bleiben“ und dem offiziellen Kanal der Stadt Rheinsberg „Rheinsberger Woche“. Die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg formulierten Kriterien für diese Abgrenzung sind nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts erfüllt. Die zuvor erteilten gerichtlichen Hinweise wurden umgesetzt.

Das Gericht führte außerdem aus, dass sich auch politische Amtsträger auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen können.

Die Stadt Rheinsberg sieht ihre bisherige Rechtsauffassung durch den erneuten Beschluss bestätigt. Die Entscheidung ist auch mit Blick auf weitere Verfahren von Bedeutung, in denen Äußerungen des privaten Kanals „Anständig bleiben“ der Stadt Rheinsberg zugerechnet werden.

Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow erklärt dazu:

„Die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes Potsdam entspricht der bisherigen Rechtsauffassung der Stadt Rheinsberg. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Potsdam hat sich im Detail mit den Argumenten auseinandergesetzt. Ich würde mir wünschen, dass die zahlreichen Vorschläge der Stadt Rheinsberg zu einem Mediationsverfahren durch das Landratsamt aufgegriffen werden und die Justiz somit zukünftig entlastet werden kann.“

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 26. August 2026 den Antrag eines Dezernenten des Landkreises Ostprignitz-Ruppin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VG 1 L 427/26. Der Dezernent wollte mit seiner privat eingereichten Klage geg...

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30/08/2026

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Landkreis OPR scheitert erneut vor dem VerwaltungsgerichtDas Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 26. August...
28/08/2026

Landkreis OPR scheitert erneut vor dem Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 26. August 2026 den Antrag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VG 1 L 477/26.

Der Landkreis wollte erreichen, dass der Stadt Rheinsberg sechs Äußerungen untersagt werden. Diese stammen aus dem Video „Asylsystem der Angst? Mitarbeiter aus dem Inneren“, das auf dem Kanal „Anständig bleiben“ veröffentlicht wurde.

Gegenstand des Antrags waren unter anderem folgende Äußerungen:

„Viele Mitarbeiter haben sich ja aus der Kreisverwaltung an mich gewandt.“

„Wer nicht der Politik und den Ansichten des Landrates Ralf Reinhardt entspricht, der bekommt Druck und Repressalien und wird zur Not einfach gefeuert.“

„Nach diesen Darstellungen kommt es vor, dass Mitarbeitende, die sich an den Personalrat wenden, anschließend mit Konsequenzen rechnen müssen.“

„Im Landratsamt Ostprignitz-Ruppin herrscht eine Personalpolitik, die aus Angst, Druck und Schrecken besteht. Mitarbeiter melden sich verzweifelt bei mir.“

Das Verwaltungsgericht bestätigte nach Würdigung der Umstände die bisherige rechtliche Einordnung des Kanals „Anständig bleiben“. Danach handelt es sich nicht um einen Kanal der Stadt Rheinsberg, sondern um einen privaten Kanal.

Nach Auffassung des Gerichts besteht eine klare Trennung zwischen dem privaten Kanal „Anständig bleiben“ und dem offiziellen Kanal der Stadt Rheinsberg „Rheinsberger Woche“. Die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg formulierten Kriterien für diese Abgrenzung sind nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts erfüllt. Die zuvor erteilten gerichtlichen Hinweise wurden umgesetzt.

Das Gericht führte außerdem aus, dass sich auch politische Amtsträger auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen können.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag des Landkreises, der Stadt Rheinsberg für den Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro anzudrohen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Den Streitwert setzte das Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro fest.

Die Stadt Rheinsberg sieht ihre bisherige Rechtsauffassung durch den erneuten Beschluss bestätigt. Die Entscheidung ist auch mit Blick auf weitere Verfahren von Bedeutung, in denen Äußerungen des privaten Kanals „Anständig bleiben“ der Stadt Rheinsberg zugerechnet werden.

Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow erklärt dazu:

„Das ist eine gute Nachricht für die Meinungsfreiheit. Der Beschluss bestätigt die klare Trennung zwischen meinem privaten Kanal und den offiziellen Kommunikationsangeboten der Stadt Rheinsberg. Er zeigt zugleich, dass eine offene und kritische Meinungsäußerung auch gegenüber politisch Verantwortlichen in Brandenburg möglich sein muss.“

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 26. August 2026 den Antrag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VG 1 L 477/26. Der Landkreis wollte erreichen, dass der Stadt Rheinsberg sechs Äußerungen unt...

Reinigungsarbeiten Königstraßean den nächsten beiden Montagen wird es folgende Halteverbote in Form einer Wanderbaustell...
21/08/2026

Reinigungsarbeiten Königstraße

an den nächsten beiden Montagen wird es folgende Halteverbote in Form einer Wanderbaustelle geben:

* Königstr. bis Einmündung Kurt-Tuchholsky-Str. (24.08.2026)

* Königstr. von Kurt-Tuchholsky-Str. bis Einmündung Feldstr. (Norma) (31.08.2026)


Grund: Reinigungsarbeiten der Parktaschen

an den nächsten beiden Montagen wird es folgende Halteverbote in Form einer Wanderbaustelle geben: * Königstr. bis Einmündung Kurt-Tuchholsky-Str. (24.08.2026) * Königstr. von Kurt-Tuchholsky-Str. bis Einmündung Feldstr. (Norma) (31.08.2026) Grund: Reinigungsarbeiten der Parktaschen

Adresse

Rheinsberg
16831

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:30 - 16:30

Telefon

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