23/04/2026
🛡️ Inobhutnahme bei flink+fleißig 🛡️
Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- oder Gefährdungssituationen. Sie erfolgt, wenn ein Kind oder Jugendlicher selbst um Inobhutnahme bittet oder wenn das Jugendamt beziehungsweise ein Gericht eingreift, weil eine dringende Gefahr für das Kindeswohl besteht.
Bei flink+fleißig werden Kinder im Rahmen der Inobhutnahme von unseren ION Familien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren Familien aufgenommen. So erleben die Kinder für die vorübergehende Zeit einen familiären, stabilen und geschützten Alltag, bis gemeinsam mit allen Beteiligten eine dauerhafte Perspektive entwickelt werden kann.
🎯 Ziel der Inobhutnahme ist es, Sicherheit zu geben, die Situation sorgfältig zu klären und weitere Hilfen zu planen. Dazu gehören unter anderem:
• Krisenintervention und Stabilisierung
• pädagogische Begleitung der Kinder im familiären Rahmen
• enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren Beteiligten
• Klärung des individuellen Hilfebedarfs
• Entwicklung von Perspektiven, z. B. Rückkehr ins Familiensystem, Vermittlung in eine Pflegefamilie oder andere geeignete Unterbringungsformen
Für begleitete Umgänge mit den Eltern stehen bei uns zwei liebevoll gestaltete Spielzimmer zur Verfügung. Sie bieten einen geschützten Rahmen, in dem Begegnungen kindgerecht, wertschätzend und fachlich begleitet stattfinden können.
Die Inobhutnahme ist als vorübergehende Maßnahme angelegt und Teil eines weiterführenden Hilfeprozesses, bei dem das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt steht.
👥 Unser Team arbeitet mit fachlicher Kompetenz, Klarheit und Verantwortung und begleitet Kinder und Eltern sensibel durch diese herausfordernde Zeit 💚
❓ Du hast Fragen zur Inobhutnahme oder möchtest dich informieren?
Wir beraten dich gerne und nehmen uns Zeit.