05/03/2026
📬 Infos zur Briefwahl
Die Briefwahl ist eine einfache Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben – auch wenn Sie am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen können. Damit alles reibungslos funktioniert, sollten einige wichtige Fristen beachtet werden.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen:
Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post erhalten möchten, sollten Sie den Antrag frühzeitig bei Ihrer Gemeinde stellen. Bearbeitung und Postlaufzeit können mehrere Tage dauern.
Der Wahlschein kann bis Freitag, 6. März 2026 um 15 Uhr bei der Gemeinde beantragt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) ist ein Antrag noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich.
Wahlbrief rechtzeitig abschicken:
Als Briefwählerin oder Briefwähler sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlamt eingeht.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.
Damit Ihr Wahlbrief rechtzeitig ankommt, empfehlen wir:
📮 Spätestens am Donnerstag, 5. März 2026 abschicken.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wahlbrief noch rechtzeitig per Post zugestellt wird, können Sie ihn auch persönlich oder durch eine Vertrauensperson bis Sonntag, 18 Uhr beim Hausbriefkasten oder Fristenbriefkasten der Gemeinde abgeben.
Bitte beachten Sie:
Der Wahlbrief kann nicht im Wahllokal abgegeben werden, da für die Auszählung spezielle Briefwahlvorstände zuständig sind.
Mit Ihrem Wahlschein können Sie aber auch in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis mitbringen.
👉 Nutzen Sie Ihr Wahlrecht – jede Stimme zählt für unsere Stadt und unsere Zukunft.
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