Bezirksdienstbeamter Dirk van der Maarl

Bezirksdienstbeamter Dirk van der Maarl Ihr Bezirksdienstbeamter für Ratingen-Hösel/Eggerscheidt. Ich freue mich auf den Kontakt mit Ihnen. Im Notfall rufen Sie bitte die 110 an.

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Ihr Bezirksdienstbeamter für Ratingen-Hösel

FAQs-to-go Nice-to-knowThema heute: Der "Kinder"-E-Scooter! Sogenannte "Kinder-Scooter" erfreuen sich derzeit großer Bel...
10/03/2026

FAQs-to-go Nice-to-know

Thema heute: Der "Kinder"-E-Scooter!

Sogenannte "Kinder-Scooter" erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit.
Verkauft werden sie u.a. bei bekannten Online-Häusern. Dort werden sie als "Kinder"-E-Scooter angepriesen, für eine empfohlene Nutzung ab 8 Jahren.

Und gerade auf dem Schulweg werden diese Fahrzeuge gerne genutzt. Die Nutzer dieser Fahrzeuge sind fast ausnahmslos Personen unter 14 Jahren.

Aber was verbirgt sich hinter diesem Begriff, wie ist die rechtliche Einordnung und wo darf man eigentlich damit fahren?

In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind die Vorgaben zur Teilnahme von E-Scootern (und somit auch Kinder-E-Scooter) am öffentlichen Straßenverkehr klar definiert

- Lenk- oder Haltestange,
- 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei
selbstbalancierenden Fahrzeugen),
- verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (u.a. im
Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen
Sicherheit),
- das Fahrzeug muss über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder
Einzelbetriebserlaubnis verfügen sowie eine gültige
Versicherungsplakette führen.
- Mindestalter 14 Jahre

Bei den "Kinder-E-Scootern" handelt es sich oftmals sehr preiswerte Produkte, die in der Regel im Internet oder auch im Elektronikfachhandel angeboten werden. Die Fahrzeuge erreichen Geschwindigkeiten bis 16 km/h. Der Nutzer kann dabei je nach Typ verschiedene Geschwindigkeitsstufen einstellen. Aufgrund des geringen Preises entsprechen die Material- und die Fahreigenschaften nicht den geltenden Vorschriften die zur Erteilung einer allgemeinen Betriebserlaubnis/ einer Einzelbetriebserlaubnis. Sie erfüllen vielfach nicht die o.g. Mindestvorgaben/Mindestanforderungen hinsichtlich Brems- und Lichtsystem. Dementsprechend können diese Fahrzeuge auch nicht pflichtversichert werden.

Insofern sind diese Fahrzeuge nicht für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen und dürfen nur auf dem privaten Gelände oder im nicht öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Aber auch hier ist ein entsprechender Helm unbedingt empfehlenswert.

Beim Verkauf werden die entsprechenden Hinweise zur Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum, wenn überhaupt, nur im Kleingedruckten erwähnt. Hier sind die Erziehungsberechtigen, die eine entsprechende Nutzung durch ihr Kinder zulassen, in der Verantwortung und Aufklärungspflicht.

Und nicht vergessen: Es liegt in diesem Fall kein Versicherungsschutz vor!

Der Beitrag wurde (größtenteils) mit freundlicher Genehmigung meiner Kollegen aus Niedersachsen von der Pressestelle Leer übernommen!

Guten Morgen,allerdings heute mit einem traurigen Anlass und der Bitte, mit Euren Verwandten, Eltern über dieses Problem...
16/01/2026

Guten Morgen,

allerdings heute mit einem traurigen Anlass und der Bitte, mit Euren Verwandten, Eltern über dieses Problem zu sprechen.
Natürlich betreibt auch wir regelmäßig Aufklärung / Prävention, aber je mehr, desto besser.

Leider wurde in Eggerscheidt wieder eine ältere Person Opfer der perfiden Schockanrufe.

Bei diesen Anrufen wird durch angebliche Amtsträger Angst bei den Angerufenen erzeugt, in dem von z.b. einem schweren Verkehrsunfall durch nahe Verwandte (meist Kinder, Enkel) berichtet wird.
Diese nahen Verwandten benötigen nun eine Kaution o.ä.

Verstärkt wird dies durch weitere Anrufe anderer, angeblicher Amtsträger, Wachleiter, Staatsanwälten mit der Aufforderung, Geld-Sachwerte an einen Kurier zu übergeben, da dies zeitlich notwendig ist um einer Haftstrafe entgehen.

Der dadurch aufgebaute Druck und die Angst, den eigenen Kindern helfen zu müssen, verleitet leider immer noch regelmäßig Senioren dazu, hohe Geldsummen zu übergeben.

Bitte sprecht mit Euren Eltern / Verwandten, das eine solche Aufforderung niemals durch eine Institution erfolgen würde.

Anbei die Pressemitteilung mit weiteren Tipps.

Ratingen (ots) - Am Donnerstagabend, 15. Januar 2026, wurde eine 88-Jährige in Ratingen mit der Masche des Schockanrufes betrogen. Unbekannte erbeuteten Schmuck und Bargeld im...

Ein schöner Erfolg!
18/12/2025

Ein schöner Erfolg!

Liebe Followerinnen und Follower,

👍️ wie wir bereits mehrfach und ausführlich berichteten, haben wir in den vergangenen Wochen einen deutlichen Anstieg bei den Einbruchsdelikten verzeichnet. Uns war und ist bewusst, dass mit jedem Einbruch das Sicherheitsgefühl beeinträchtigt wird - daher war und ist die Bekämpfung dieses Deliktfeldes für uns ein Behördenschwerpunkt.

👍️ Umso glücklicher sind wir, Ihnen heute einen starken Ermittlungserfolg präsentieren zu können, denn in einem bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführten Verfahren hat das Polizeipräsidium Düsseldorf nach mehreren Monaten intensiver Ermittlungsarbeit am Donnerstag (18. Dezember 2025) in den frühen Morgenstunden einer überregional tätigen Gruppe das Handwerk legen können. Die Gruppierung soll unter anderem für eine Vielzahl von Wohnungseinbrüchen im Großraum Düsseldorf sowie im Kreis Mettmann verantwortlich sein.

🔷 Die Beamten durchsuchten heute Morgen in Düsseldorf, Hilden, Erkrath, Ratingen, Monheim und Langenfeld mehrere Häuser bzw. Wohnungen und vollstreckten insgesamt sechs Haftbefehle. Dabei wurden auch Spezialeinheiten eingesetzt. Ein Teil der Beschuldigten im Alter von 25 bis 51 Jahren soll darüber hinaus auch gemeinschaftlich mit zuvor entwendeten oder unterschlagenen hochpreisigen Autos gehandelt haben.

🔷 Bei den Durchsuchungen stellte die Polizei Beweismittel sowie Vermögenswerte in einem hohen fünfstelligen Bereich sicher. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.

▶️ Hier geht es zur vollständigen : 📝 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/6182567 . 👮

Hallo,aufgrund einer Vielzahl von Verstößen würde ich Euch gerne ein wenig über den derzeit beliebten E-Scooter aufkläre...
07/11/2025

Hallo,

aufgrund einer Vielzahl von Verstößen würde ich Euch gerne ein wenig über den derzeit beliebten E-Scooter aufklären:

- Tretroller mit Elektromotor, „E-Scooter“, dürfen eine max.
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Jeder Scooter
der schneller fährt, besitzt keine Betriebserlaubnis und würde
eine Strafanzeige gegen den Nutzer UND den Halter nach sich
ziehen – wenn dieser im öffentlichen Verkehrsraum genutzt
wird.

- Da sie alleine durch Motorkraft bewegt werden,
benötigen Scooter ein Versicherungskennzeichen für die
öffentliche Nutzung. Ähnlich wie bei einem Mofa also, diese
gibt es für grob 60€ bei jeder Versicherung und ist jährlich zu
erneuern.
Schaut bitte VOR dem Kauf, ob der in Betracht kommende
Scooter überhaupt eine Zulassung in Deutschland hat. Ohne
diese gäbe es natürlich auch kein Kennzeichen.

Ein Fahren ohne Versicherung zieht ebenfalls eine Strafanzeige
(Verstoß Pflichtversicherungsgesetz) nach sich.

Unter Umständen deutlich schlimmer wäre es allerdings, wenn
es zu einem Unfall o.ä. kommt. Sämtliche Kosten die dadurch
entstehen, sind von keiner Versicherung abgedeckt.
Das Fahren ohne Kennzeichen aber mit Versicherungsschutz
wäre „nur“ eine Ordnungswidrigkeit.

- Der E-Scooter muss auf dem Radweg bzw. ohne Radweg auf
der Straße genutzt werden.
Der Gehweg ist für Fußgänger. Sollte es auch dort zu einem
Unfall kommen, liegt versicherungstechnisch ggf. eine
Obliegenheitsverletzung vor. Das bedeutet, u.U. müssen
sämtliche Kosten selbst getragen werden.

- Der Scooter darf lediglich von einer Person benutzt werden.
Auch in diesem Fall könnte eine Obliegenheitsverletzung der
vertraglich festgelegten Pflichten kommen!

- Eine Helmpflicht besteht momentan nicht.

- Elektro-Longboards / Skateboards gelten rechtlich
eingeordnet als „Motorrad“ (Ja, ist wirklich so) und sind im
öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich verboten. Sie
besitzen weder eine Betriebserlaubnis, noch können diese
pflichtversichert / angemeldet werden.

Fun Fact: Je nach Leistung des Motors des Boards und vor
allem je nach Leistungsgewicht würde man theoretisch (wenn
sie eine Zulassung bekommen würden) entweder
Klasse AM (früher Mofa-Prüfbescheinigung), oder sogar
Motorrad-Führerscheine der Klassen A1, A2 oder Klasse A
benötigen.

Aber es bleibt vorerst dabei: E-Skateboards / Longboards
dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden.

Das war es „schon“ 😊

Bei Fragen, fragen.

Passt auf Euch auf und denkt dran, heute ist der Sankt Martins Umzug!

Das vor kurzem gepostete "Fundfahrrad" konnte am Freitag der rechtmäßigen Eigentümerin übergeben werden!Kind glücklich.✅...
07/09/2025

Das vor kurzem gepostete "Fundfahrrad" konnte am Freitag der rechtmäßigen Eigentümerin übergeben werden!

Kind glücklich.✅
Papa glücklich. ✅
Polizei auch! 👮‍♂️

Ein dank auch an den Finder!

Fundfahrrad!Fahrrad wurde durch mir bekannten Finder in der Nähe der Wilhelm-Busch-Schule gefunden - Bisherige Suche nac...
27/08/2025

Fundfahrrad!

Fahrrad wurde durch mir bekannten Finder in der Nähe der Wilhelm-Busch-Schule gefunden - Bisherige Suche nach dem Eigentümer verblieb erfolglos.

Deswegen hier einmal der Versuch, den Besitzer zu finden.

Durch mich erfolgt eine Meldung an die Stadt / Fundbüro

Liebe Eltern,diese Flasche stand auf einer Mauer in der Nähe der Grundschule Hösel. Wenn ihr diese o.ä. einmal bei Euren...
15/08/2025

Liebe Eltern,

diese Flasche stand auf einer Mauer in der Nähe der Grundschule Hösel.

Wenn ihr diese o.ä. einmal bei Euren Kindern seht und denkt, dass es sich um Eistee handelt, leider nein.
Es handelt sich um eine Kartusche, die mit Lachgas (Distickstoffmonoxid) gefüllt ist.

Lachgas wird seit einigen Jahren gerne für eine kurzzeitige Berauschung (inhalieren über einen Ballon z.b.) genutzt.

Sowohl der Verkauf als auch der Konsum sind legal.
Aber es ist besonders aus Elternsicht trotzdem immer gut zu wissen, um was es sich handelt.

22/07/2025

Baustelle Kreisverkehr, Part 2

Ich durfte heute zusammen mit den Mitarbeitern des Tiefbauamtes die Baustelle und die Beschilderung in Augenschein nehmen.

Die bisherige Beschilderung, auch der Umleitung, wurde komplett entfernt, da sie eben doch NICHT korrekt aufgestellt war:

- Die Sicherheit der Fußgänger hat oberste Priorität. Es musste der abgesperrte Baustellen-Bereich vergrößert werden, da der bisherige Übergang unter dem Arbeitsbereich der Baumaschinen hindurchführte.

- Die Umleitung über Gneisenaustraße - Grabenstrasse musste entfernt werden, da diese auch für Schwerlastverkehr freigegeben wäre, und das passt nicht mit einer 30er Zone und den baulichen Gegebenheiten zusammen.

Somit ist die offizielle Umleitung, weil eben nicht anders möglich, über Krummenweg und Eggerscheidt.

Eine deutliche Entlastung für die Anwohner Grabenstrasse wird es vermutlich dennoch nicht geben, da dieser Weg weiterhin nutzbar ist.

Die Einfahrt zum Feuerwehrplatz von der Bahnhofstraße aus kommend wurde durch zwei weitere Verkehrszeichen mehr als deutlich sichtbar "verboten".

Bitte haltet Euch an die Verkehrszeichen.

Hallo zusammen!Auch die   folgt dem neuen Trend namens "Internet" und bietet nun die Möglichkeit an, dieses zur Anzeigen...
12/06/2025

Hallo zusammen!

Auch die folgt dem neuen Trend namens "Internet" und bietet nun die Möglichkeit an, dieses zur Anzeigen-Erstattung zu nutzen! 😀

Bequem von zu Hause, ohne Wartezeit auf der Wache und mit der Möglichkeit, Dokumente anzuhängen.

Eine Online-Anzeige wird genauso bearbeitet wie jede andere Anzeige.

Aber: In dringenden Fällen oder bei schweren Straftaten kontaktieren Sie uns bitte vor Ort und erstatten dort Anzeige.

„20 drüber ist ok“ Nein. Ist es nicht.Hallo zusammen, heute möchte ich mal auf die 30er Zone eingehen. Ich bekomme derze...
09/05/2025

„20 drüber ist ok“
Nein. Ist es nicht.

Hallo zusammen,
heute möchte ich mal auf die 30er Zone eingehen.

Ich bekomme derzeit nicht wenig Nachrichten, ob eine Geschwindigkeitsüberwachung in Straße X möglich sei.
Diese Überwachungen werden durchgeführt, aber es ist nicht möglich sie dauerhaft zu gewährleisten.

Von daher liegt es an jedem einzelnen, sich bewusst zu machen, was z.B. „20 drüber“ also 50 km/h im Ernstfall bedeuten:

Wir wissen ja alle noch, dass sich der Anhalteweg aus „Reaktionsweg“ und „Bremsweg“ ergibt.
Als Reaktionszeit wird i.d.R. von 1 Sekunde als Durchschnittswert ausgegangen.
Als Formel für den Bremsweg nehmen wir die, die man für eine Gefahrenbremsung heranzieht. Denn wir gehen ja von einer Notbremsung aufgrund eines plötzlich auftauchenden Hindernisses aus:

Bei 30 km/h beträgt
- der Reaktionsweg 9 Meter
- der Bremsweg 4.5 Meter (Gefahrenbremsung und optimale Bedingungen)
- der komplette Anhalteweg beträgt somit 13.5 Meter bis zum Stillstand vor dem Hindernis

Bei 50 km/h beträgt
- der Reaktionsweg 15 Meter

Weitere Berechnungen sind hier überflüssig, denn, rein rechnerisch, ist alleine der Reaktionsweg bei 50 Meter länger als der komplette Anhaltweg bei 30 km/h.

Oder drastischer ausgedrückt:

Bei 50 km/h fahrt ihr an der Stelle, an der ihr bei 30 km/h direkt vor dem Hindernis bereits zum Stillstand gekommen sind, noch immer 50 km/h. Und mit dieser Geschwindigkeit würdet Ihr auf das Hindernis auftreffen.

Ich weiß, dass dies sehr theoretisch ist. Ich habe diese Tests allerdings schon mit Kartons als Hindernis in der Praxis beim Fahr- und Sicherheitstraining geübt und musste feststellen: Es stimmt.

Wir alle wollen sicher und gesund ans Ziel kommen, und niemand ist signifikant schneller auf der Arbeit, wenn er Straßen wie den Sinkesbruch oder den Peddenkamp mit „20 drüber“ befährt.

Euch allen ein schönes Wochenende, Wetter soll prächtig werden!

Und denkt dran: Straßenverkehr ist Charaktersache! 😉

Edit: Das gilt natürlich auch für Eggerscheidt, entschuldigt bitte!

„FAQs to go – nice to know“Heute: Der KreisverkehrHallo Eggerscheidter / Höseler Bürgerinnen und Bürger,in den nächsten ...
24/04/2025

„FAQs to go – nice to know“

Heute: Der Kreisverkehr

Hallo Eggerscheidter / Höseler Bürgerinnen und Bürger,
in den nächsten Wochen werde ich auf meinen „Kanälen“ Themen rund um das Straf- und Verkehrsrecht aufgreifen.
Gerne nehme ich dazu Fragen und Anregungen zu Themen entgegen, die Euch am Herzen liegen, natürlich auch per PN.

In meinem Zuständigkeitsgebiet gibt es insgesamt drei Kreisverkehre. Immer wieder beobachte ich Unsicherheiten bezüglich der bestehenden Verhaltensregel. Deshalb ist dies heute auch direkt mein erstes Thema.

An jedem Kreisverkehr befindet sich davor eine sogenannte Querungshilfe mit Mittelinsel. Diese Querungshilfe soll dem Fußgänger oder der Fußgängerin das gefahrlose Überqueren der Straße ermöglichen. Soweit klar.

Jetzt kommen wir zum Kreisverkehr: Wenn Autofahrende darauf zufahren, müssen sie an dieser Querungshilfe nicht anhalten. Statt dessen muss der oder die zu Fuß Gehende warten.

ABER, und es gibt ja meistens ein aber: Ganz anders sieht es aus, wenn der oder die Autofahrende den Kreisverkehr verlässt. Dann muss er oder sie dem Fußgänger oder der Fußgängerin die Möglichkeit geben, die Straße zu queren. Warum?
Das Herausfahren aus dem Kreisverkehr ist immer und ohne Ausnahme, ein ABBIEGEN und deshalb muss man den Querverkehr passieren lassen. Ganz gleich, welche Ausfahrt es ist und auch wenn es sich praktisch wie ein geradeausfahren anfühlt.
Übrigens: Beim Verlassen des Kreisverkehrs immer blinken 😉 - natürlich nach rechts, nicht nach links, wie es immer noch einige machen.

In der Straßenverkehrsordnung heißt das dann folgendermaßen: „Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten“.

Kurzfassung:
- Wer auf den Kreisverkehr zufährt, hat Vorrang! Zu Fuß Gehende müssen warten!
- Wer aus dem Kreisverkehr herausfährt, muss den Querverkehr (zum Beispiel zu Fuß Gehende) passieren lassen.

Dies kann und soll natürlich gerne geteilt werden, irgendwo da draußen gibt es bestimmt noch den einen oder anderen, der das nicht wusste 😊

Kritik, Lob und Genesungswünsche (Männerschnupfen!) sind natürlich ge- und erwünscht.

Adresse

Bismarckstraße 8
Ratingen
40883

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