20/04/2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
uns erreichen täglich neue Fragen, die wir gerne für euch vor Ort und auch standortübergreifend klären und wir tun unser Bestes, euch alle auf dem Laufenden zu halten. Hier haben wir aktuelle Informationen für euch:
𝗩𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝘂𝗿𝘇𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗴𝗲𝗹𝗱𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗚𝗿𝗲𝗻𝘇𝗴𝗮̈𝗻𝗴𝗲𝗿:
Grenzgänger haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens sind sie von der Lohnsteuerpflicht in Deutschland befreit und es liegt keine Steuerklasse nach der Lohnsteuertabelle vor. Daher wird für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes sowie für die Berechnung des Zuschusses zunächst die Steuerklasse I („unverheiratete Arbeitnehmer“) herangezogen und unterstellt, dass ihr keine Kinder habt. Wenn das so ist, müsst ihr nichts tun. Es werden keine Nachweise von euch benötigt.
𝗪𝗮𝘀 𝗸𝗼̈𝗻𝗻𝗲𝗻 𝗚𝗿𝗲𝗻𝘇𝗴𝗮̈𝗻𝗴𝗲𝗿 𝘁𝘂𝗻?
Wenn ihr verheiratet seid und / oder Kinder habt, kann für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes sowie des Zuschusses die für euch günstigere Steuerklasse III herangezogen und / oder eure Kinder berücksichtigt werden.
Das Kurzarbeitergeld kann dann rückwirkend und zukünftig mit der Steuerklasse III berechnet werden und der Grenzgänger erhält ggf. eine Nachzahlung.
𝗔𝗻𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗸𝗹𝗮𝘀𝘀𝗲 𝗜𝗜𝗜:
Die Entgeltabrechnung benötigt von euch das Formular „Antrag auf Gewährung von Kurzarbeitergeld (Saison-Kurzarbeitergeld) nach dem Leistungssatz, der der Lohnsteuerklasse III entspricht“, um Kurzarbeitergeld nach der Steuerklasse III zu bekommen sowie einen Nachweis, dass euer Ehepartner nicht mehr als 40% zum Gesamteinkommen (brutto) beiträgt.
Als Nachweis sendet bitte eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers eures Ehepartners, in dem dessen Arbeitgeber die Höhe des Arbeitslohns bestätigt, mit dem ausgefüllten Antrag.
𝗕𝗲𝗿𝘂̈𝗰𝗸𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗮𝗻𝘁𝗿𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝘂𝗿𝘇𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗴𝗲𝗹𝗱𝗲𝘀:
Wenn ihr Kinder habt, beachtet bitte die Hinweise im Formular, füllt es aus und fügt entsprechende Nachweise bei.
Schickt diese Unterlagen bitte vollständig ausgefüllt per E-Mail mit dem Betreff "Formular Grenzgänger" an die Entgeltabrechnung. Ihr könnt hierzu auch den QR-Code auf eurer Entgeltabrechnung nutzen, dann können sie eure Personalnummer direkt zuordnen.
Ihr könnt auch das Formular und die Nachweise per Post an die Entgeltabrechnung senden (Daimler AG, Werk 096, HPC Z103, 70546 Stuttgart). Bitte beachtet, dass aufgrund der aktuellen Situation Einsendungen per Post leider nur zeitverzögert bearbeitet werden können.
𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗻𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗳𝘂̈𝗿 𝗕𝗲𝗿𝘂𝗳𝘀𝗽𝗲𝗻𝗱𝗹𝗲𝗿 (𝗚𝗿𝗲𝗻𝘇𝗴𝗮̈𝗻𝗴𝗲𝗿):
Die Bescheinigung für die deutsch-französische Grenze für Berufspendler werden den Grenzgängern ab 15. April per Post zugeschickt. In dringenden Fällen erhaltet ihr diese Bescheinigungen per E-Mail durch eure Führungskraft.
Weitere Informationen von HR zu Pendlerbescheinigungen findet ihr im Daimler Social Intranet unter „Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit“ unter der Rubrik „Beschäftigtengruppen > Pendlerbescheinigungen“.
𝗟𝗶𝗻𝗸𝘀 𝘇𝘂𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝘁𝘂̈𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴:
Hier könnt ihr euer Kurzarbeitergeld berechnen lassen: https://www.bw.igm.de/news/meldung.html?id=94935
Familien, die durch Corona deutlich weniger Einkommen haben und in finanzielle Schieflagen geraten können, können seit 1. April 2020 bei der Familienkasse einen Notfall-Kinderzuschlag durch das Bundesfamilienministerium
beantragen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz
𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗮𝗻𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁𝗲 𝗳𝘂̈𝗿 𝗲𝘂𝗰𝗵:
Wir tun unser Bestes, alle Beschäftigten aus dem Werk Rastatt in dieser Zeit mit bestätigten Informationen zu erreichen und haben hierfür eigene Initiativen aufgestellt, um weiterhin für euch da zu sein.
U.a. haben wir eine IG Metall Betriebsrat Hotline für eure Fragen eingerichtet, die ihr von Montag bis Donnerstag von 9-11 Uhr und von 14.30-16 Uhr unter der Telefonnummer 07222 912 27 26 direkt mit einem Betriebsrat klären könnt.
Des Weiteren findet ihr uns im Daimler Social Intranet unter: „Daimler&Ich < Arbeitsumfeld&Soziales < Arbeitnehmervertretung < Betriebsrat Werk Rastatt“.
Wir werden euch auch weiterhin über unsere IG Metall Betriebsrat Vertrauensleute und per E-Mail mit den wichtigsten Informationen versorgen. Sofern ihr kein Diensthandy besitzen, empfehlen wir euch in der aktuellen Zeit, eurer Führungskraft eure private Handynummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen.
„𝐼𝑛 𝑗𝑒𝑑𝑒𝑟 𝐾𝑟𝑖𝑠𝑒 𝑔𝑖𝑏𝑡 𝑒𝑠 𝑛𝑖𝑐ℎ𝑡 𝑛𝑢𝑟 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝐶ℎ𝑎𝑛𝑐𝑒, 𝑠𝑜𝑛𝑑𝑒𝑟𝑛 𝑎𝑢𝑐ℎ 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝑀𝑜̈𝑔𝑙𝑖𝑐ℎ𝑘𝑒𝑖𝑡.“ (𝑀𝑎𝑟𝑡𝑖𝑛 𝐿𝑢𝑡ℎ𝑒𝑟 𝐾𝑖𝑛𝑔)
Euer IG Metall Betriebsrat im Mercedes-Benz Werk Rastatt