05/06/2026
Bert Wendsche - Haushaltsrede
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Kreistag Meißen am 04.06.2026
TOP: Haushaltsatzung 2026
Der heute zur Beschlussfassung anstehende Kreishaushalt weist im Ergebnishaushalt ein Defizit von fast 79 Mio. Euro aus.
Wir haben zudem ausweislich des heutigen Berichts zum Umsetzungsstand unseres Haushaltsstrukturkonzeptes zahlreiche bittere, aber dennoch verantwortungsvolle Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen. Mit spürbaren Auswirkungen auf Belegschaft, Einwohner, Unternehmen sowie Städte und Gemeinden.
Es stellt sich damit die Frage, wären wir in der Lage, unseren Haushalt mit noch rigoroseren, mit noch tieferen Einschnitten realistisch zum Ausgleich zu führen? Nein!
Die deutschen Kommunen fuhren im vergangenen Jahr ein Rekordfinanzierungsdefizit von 31,9 Mrd. Euro ein.
Die sächsischen Kommunen ihrerseits ein Defizit von über 1 Mrd. Euro. Auch dies einmalig in der sächsischen Geschichte!
Die Ursache dafür liegt nicht in der Unfähigkeit oder dem Nichtwollen der Kommunen, sondern in der dramatischen Unterfinanzierung der insbesondere vom Bundesgesetzgeber verantworteten sozialen Leistungen. Dem Grundprinzip „wer bestellt, der bezahlt“ verweigern sich die Besteller schlicht.
In Reaktion auf den steten Protest der geeinten kommunalen Familie wurde nunmehr erreicht, dass mit dem Doppelhaushalt 2027/28 in Sachsen endlich der Einstieg in einen Soziallastenausgleich vollzogen wird. Zur Ehrlichkeit gehört, dass dies das kommunale Defizit zwar mildern, aber nicht ausgleichen wird. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass der Freistaat schlicht nicht in der finanziellen Lage ist, das gesamte vom Bund bestellte Sozialdefizit auszugleichen.
Doch was bedeutet dies nun für den heute zur Beschlussfassung anstehenden Kreishaushalt? Zustimmen oder angesichts des dramatischen Defizits ablehnen?
Wir werden als Kreistag nicht die Welt verändern, auch wenn dies manch einer von uns vielleicht gerne möchte.
Wir könnten als Kreistag medienwirksam einen großen Knall inszenieren und dabei innerlich hoffen, dass der Bund dadurch einlenken wird. Träumen ist bekanntlich nicht verboten.
Aus Sicht unserer Fraktion kann und darf alleiniger Maßstab jedoch nur sein, was ist richtig für unseren Landkreis, wie können wir entsprechend unserer Verpflichtung den größten Schaden von unserem Landkreis abwenden.
Daher:
Ist es angesichts dessen verantwortlich mit einer Ablehnung, eine Kreditaufnahme von 14 Mio. Euro zu verhindern?
Die Folge wäre, dass geplante Investitionen von 59 Mio. Euro nicht umgesetzt und eingeplante Investitionszuwendungen von über 54 Mio. Euro nicht in unseren Landkreis gelenkt würden.
Verantwortlich?
Ist es verantwortlich mit einer Ablehnung, vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen von 16,8 Mio. Euro zu verhindern?
Die Folge wäre, dass beispielhaft Straßenbauvorhaben von ca. 4 Mio. Euro, die Erneuerung des Fuhrparkes der VGM mit 3,4 Mio. Euro oder die Fertigstellung des Förderschulneubaus in Radebeul unmöglich würden.
Verantwortlich?
Ist es verantwortlich mit einer Ablehnung, die Erhöhung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 150 Mio. Euro zu verhindern?
Die Folge wäre, dass der bisherige Höchstbetrag von 105 Mio. Euro weitergelten würde. Angesichts unseres hochdefizitären Haushalts würde bereits im laufenden Jahr die Zahlungsunfähigkeit drohen.
Verantwortlich?
Ist es verantwortlich bis auf weiteres in der vorläufigen Haushaltsführung zu verbleiben?
Die dann ausnahmsweise und genehmigungspflichtige Neukreditaufnahme zur Fertigstellung von begonnenen Investitionsvorhaben wäre auf maximal ein Viertel des Durchschnitts der Kreditermächtigung der beiden Vorjahre begrenzt und damit auf 2,333 Mio. Euro. Dies würde nicht einmal zur Fertigstellung des Neubaus der Förderschule (G) reichen.
Verantwortlich?
Es wären dann zudem nur noch jene Leistungen bezahlbar, zu denen der Landkreis rechtlich verpflichtet wäre. Sämtliche freiwilligen Leistungen sowie die Bezuschussung von Vereinen wären unzulässig. Unser Überbrückungsbeschluss für freiwillige Leistungen in der haushaltslosen Zeit wäre ebenso hinfällig.
Verantwortlich?
Wir als CDU-Fraktion sagen klar und eindeutig zu all diesen Punkten nein, nein dies wäre nicht verantwortlich. Dies würde zu massivem Schaden für unseren Landkreis, massivem Schaden für die gewachsenen und unseren Landkreis lebenswert machenden Vereins- und Trägerstrukturen führen.
Da gibt es so ein Sprichwort: Wer den Sack schlägt, der meint den Esel. Nein, wir werden nicht die Menschen in unserem Landkreis bestrafen für die Versäumnisse von Land und Bund.
Daher werden wir dem Haushalt zustimmen.
Aber wir werden genauso auch weiterhin in der Gemeinschaft der kommunalen Familie von Land und insbesondere vom Bund eine auskömmliche Kommunalfinanzierung einfordern.
Und wir werden auch weiterhin bei uns im Landkreis auf eine Fokussierung der Aufgaben und deren effiziente Erfüllung achten. Das heißt für den nächsten Doppelhaushalt muss all das Priorität haben, was den Wirtschaftsstandort Landkreis Meißen stärkt und was dem Grundsatz Prävention vor teurer Reparatur gerecht wird.
Wir als CDU-Fraktion werben daher um Zustimmung zum vorliegenden Haushalt. Eine Ablehnung ist aus unserer Sicht mit unserer Verpflichtung, Schaden von unserem Landkreis abzuwenden, unvereinbar.
Bert Wendsche
Vorsitzender CDU-KT-Fraktion