26/06/2026
Erste Mal Schüler 👩🏼💼oder Studenten 🧑🏽🍳 als im Betrieb? Hier kommen ein paar Dinge, die ihr auf keinen Fall vergessen dürft.
🦾 Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Mit der Zustimmung der Eltern allerdings in Ausnahmefällen doch - und zwar ab 13 für leichte Tätigkeiten (Botengänge oder Kinderbetreuung), maximal 2 in Ausnahmen 3 Stunden täglich und nicht abends oder nachts zwischen 18: und 8:00 Uhr.
🦾 Vollzeitschulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren benötigen zwar ebenfalls die Zustimmung der Eltern, dürfen aber auf das ganze Jahr gerechnet nur maximal 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr jobben. Max. 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich und i.d.R. keine Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
🦾 Vor Beschäftigungsbeginn sollte eine schriftliche Vereinbarung zu Tätigkeit, inklusive Information zu Dauer und Vergütung vorliegen. Dazu die Einwilligung der Eltern, Ausweiskopie, ELStAM-Daten (falls erforderlich).
🦾 Keine passende abgeschlossene Ausbildung, kein Mindestlohn: Das betrifft Schüler und wie Studenten.
🦾 Schüler, die ein Arbeitsentgelt erhalten, sind ebenso wie andere Arbeitnehmer grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Studenten sind in den Semesterferien von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung komplett befreit.
+++ Und das ist längst nicht alles: Auf unser Homepage haben wir die wichtigsten Punkte für euch aufgeführt.