17/06/2026
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zulassung der Berufung der AfD gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München abgelehnt. Damit bleibt die bisherige Rechtslage bestehen, wonach die AfD in Bayern weiterhin durch das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden darf.
Wichtig ist dabei: Weder wurde die AfD verboten, noch wurde ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt. Über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei entscheidet in Deutschland ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Die aktuelle Entscheidung betrifft allein die Frage, ob die Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtlich zulässig ist.
Unabhängig davon wirft diese Entscheidung aus unserer Sicht grundsätzliche Fragen auf.
Wir erleben seit Jahren, wie die AfD unter Druck gesetzt wird. Nicht, weil wir schweigen. Sondern weil wir aussprechen, was Millionen Bürger denken.
Wir stehen für Menschen, die arbeiten, Steuern zahlen, ihre Familien versorgen und jeden Tag Verantwortung tragen. Für Bürger, die sichere Straßen wollen. Für Eltern, die ihren Kindern ein geordnetes Land hinterlassen wollen. Für Rentner, die nach einem Arbeitsleben Respekt verdienen. Für alle, die erwarten, dass Politik zuerst den Interessen der eigenen Bevölkerung verpflichtet ist.
Genau deshalb wächst die Unterstützung für die AfD. Und genau deshalb werden wir bekämpft.
Nicht, weil wir keine Wähler hätten. Nicht, weil wir politisch bedeutungslos wären. Sondern weil immer mehr Bürger erkennen, dass viele ihrer Sorgen und Probleme von den etablierten Parteien über Jahre ignoriert wurden.
Der Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde. Deshalb bleibt die Frage berechtigt, ob eine solche Behörde der richtige Maßstab für die Bewertung einer demokratisch gewählten Oppositionspartei ist. In einer lebendigen Demokratie sollten politische Auseinandersetzungen vor allem in Parlamenten, im öffentlichen Diskurs und an der Wahlurne entschieden werden.
Wer die AfD dauerhaft unter Verdacht stellt, trifft nicht allein eine Partei. Er trifft auch Millionen Bürger, die diese Partei wählen, unterstützen oder sich von ihr vertreten fühlen.
Wir lassen uns davon nicht einschüchtern.
Unsere politischen Überzeugungen werden nicht durch Beobachtungen verändert. Unser Auftrag wird nicht durch Schlagzeilen beendet. Und unsere Arbeit für die Bürger wird nicht eingestellt.
Auch im Kreisverband Würzburg werden alle Mandatsträger, Funktionäre und Mitglieder ihre Arbeit unverändert fortsetzen. Wir werden weiterhin mit vollem Herzblut für die Bürger arbeiten, ihre Anliegen aufnehmen, Missstände benennen und uns mit ganzer Kraft für die Interessen unserer Heimat einsetzen.
Wir werden weiter Fragen stellen, die andere nicht stellen wollen. Wir werden weiter Themen ansprechen, die andere lieber verschweigen würden. Und wir werden weiter die Interessen der Bürger vertreten, die sich von der Politik der vergangenen Jahre nicht mehr ausreichend repräsentiert fühlen.
Unsere Antwort lautet nicht Rückzug.
Unsere Antwort lautet Einsatz.
Für unsere Heimat. Für unsere Bürger. Für Deutschland.
Quellen:
• Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16.06.2026, Ablehnung der Zulassung der Berufung der AfD gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz.
• [Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilungen)](https://www.vgh.bayern.de/gerichte/bayvgh/presse/index.php?utm_source=chatgpt.com)
• [Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz](https://www.verfassungsschutz.bayern.de?utm_source=chatgpt.com)
• Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz:
„Über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
• [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 21 GG](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html?utm_source=chatgpt.com)
• § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (Aufgaben des Verfassungsschutzes)
• [Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)](https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/?utm_source=chatgpt.com)
• Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ist dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nachgeordnet.
• [Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration](https://www.stmi.bayern.de?utm_source=chatgpt.com)
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