06/05/2026
Genetische Untersuchungen des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW haben bestätigt, dass bei den jüngsten Schafsrissen in Wenden-Scheiderwald, Olpe-Rehringhausen und Lennestadt-Bilstein jeweils derselbe Wolf der Verursacher war.
Es handelt sich um den Rüden mit der Kennung 🐺 „GW1896m“. Er ist in der Vergangenheit bereits mehrfach durch Nutztierrisse auffällig geworden.
❗Gegenüber Menschen hat dieser Wolf noch nie ungewöhnliches oder aggressives Verhalten gezeigt. Er meidet Menschen.
Wie geht es weiter? 🤷🏻♂️
Das muss geklärt werden. Nach dem Jagdrecht ist eine Entnahme, also Tötung, des Wolfs „GW1896m“ nicht ohne Weiteres möglich. Damit ein Antrag auf Entnahme genehmigt werden kann, muss ein Wolf Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben – insbesondere stromführende Zäune in geeigneter Ausführung und Höhe.
Nach dem Bundesjagdgesetz kann „die Jagd auf den Wolf“ zur Abwendung land- oder forstwirtschaftlicher Schäden genehmigt werden. Bei der Abwägung kann auch eine Rolle spielen, dass "GW1896m" bereits früher mehrfach durch Nutztierrisse aufgefallen ist.
Wir (=die untere Jagdbehörde) befinden uns in enger Abstimmung mit der obersten Jagdbehörde (= dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW). Auch die von uns eingerichtete "Arbeitsgruppe Wolf" wird sich in Kürze noch einmal austauschen. In dieser Arbeitsgruppe sitzen z.B. Vertretungen von Tierhalter:innen, Naturschutzorganisationen und Jagd.
Wir halten euch auf dem Laufenden.
PS: Tierhalter:innen finden Infos zum Herdenschutz, Beratung und Anträge auf Entschädigung nach Wolfsrissen online bei der Landwirtschaftskammer NRW.
Symbolfoto: Andrea Bohl auf Pixabay