Brandschutztechnik21 Gmbh

Brandschutztechnik21 Gmbh Herzlich Willkommen! Ist der Brandschutz in Ihren öffentlich oder gewerblich genutzten Immobilien gewährleistet? Wir sind zertifiziert!

Wir schauen uns vor Ort um und sorgen für professionellen Brandschutz in Ihren Liegenschaften. Brandschutz ist Teil Ihrer Sicherheit, ganz gleich ob für Sie als Arbeitgeber, Unternehmer oder Eigentümer. Ein Brandschutzkonzept sollte immer Teil Ihres Risikomanagements sein, um sich vor bösen Überraschungen nach einem möglichen Brand zu schützen und Ihren Mitarbeiterin einen sicheren Arbeitsplatz zu

garantieren. Brandschutztechnik 21 aus Oberhausen ist der Fachmann an Ihrer Seite, wenn es darum geht Ihre Gebäude zu schützen, damit Brände vermieden und Leben gerettet werden können, wenn es doch zu einem Brand gekommen sein sollte. Unser Wissen basiert auf Schulungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Nur so können wir beste Sicherheit garantieren und zu Ihrer vollsten Sicherheit für Sie tätig sein. Hier möchten wir Ihnen vorstellen in welchen Bereichen wir zertifiziertes Wissen vorweisen können.

BeratungIn diesen vier Bereichen sind wir Spezialisten und stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
12/01/2013

Beratung

In diesen vier Bereichen sind wir Spezialisten und stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

FeuerlöscherJe früher ein Brand erkannt wird, desto wirkungsvoller kann er bekämpft werden. Im besten Fall löst ein Bran...
12/01/2013

Feuerlöscher

Je früher ein Brand erkannt wird, desto wirkungsvoller kann er bekämpft werden. Im besten Fall löst ein Brandmelder Alarm aus, damit Sie reagieren können. Feuerlöscher sind eine Soforthilfe bis die Feuerwehr am Brand eintrifft. Sie sind sofort benutzbar bei einem Entstehungsbrand und können den Schaden im Brandfall erheblich minimieren.

Tragbare Feuerlöscher enthalten Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugtem Druck ausgestoßen wird. Die Vorgaben zu tragbaren Feuerlöschern sind in der Europäischen Norm EN 3 geregelt und müssen typgeprüft und zertifiziert sein. Ebenso ist die Kennzeichnung des Standortes vorgeschrieben.

Die regelmäßige Prüfung und sachkundige Instandhaltung von Feuerlöschern ist unerlässlich und darf nur durch Sachkundige, nach DIN 14 406-4, die zusätzliche Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung durch befähigte Personen erfolgen. Hier gelten verbindlich die DIN 14 406 - 4 und die einschlägigen Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung.

Flucht- und RettungspläneGrundsätzlich gilt bei Gebäuden und großflächigen Anlagen eine gesetzliche Verpflichtung zur An...
12/01/2013

Flucht- und Rettungspläne

Grundsätzlich gilt bei Gebäuden und großflächigen Anlagen eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen.

Der Flucht- und Rettungsplan ist ein reduzierter Grundriss eines Geschosses oder der Lageplan einer großflächigen Anlage. Folgende grafische Darstellungen müssen immer enthalten sein:

Standort des Betrachters
Gebäudegrundriss oder Teile davon
Verlauf der Flucht- und Rettungswege
Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
Lage der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
Lage der Sammelstellen

Wenn Sie Flucht- und Rettungspläne benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie dahingehend gerne.

baulicher BrandschutzBei der Ausbreitung sucht Feuer sich immer Schleichwege auf denen es sich innerhalb kürzester Zeit ...
12/01/2013

baulicher Brandschutz

Bei der Ausbreitung sucht Feuer sich immer Schleichwege auf denen es sich innerhalb kürzester Zeit ausbreiten kann. Rohre mit Kabeln und Leitungen bieten ohne baulichen Brandschutz dafür optimale Bedingungen – Feuer kann sich dort ungehindert verbreiten. Löschen von außen ist nur sehr schwer möglich. Darum ist eine effektive Brandvorsorge mit Hilfe von Brandschutzklappen und Rauchschürzen unerlässlich.

Die Einsatzmöglichkeiten des baulichen Brandschutzes sind in jedem Gebäude notwendig und oftmals sogar aus bauaufsichtlichen Gründen gefordert. Die Ausbreitung des Feuers wird somit durch voneinander abgeschottete Bauabschnitte verhindert.

Brandschutztüren- und -ToreBrandschutztüren haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt...
12/01/2013

Brandschutztüren- und -Tore

Brandschutztüren haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Wir ermitteln für Sie, welche Feuerwiderstandsklasse für Ihre Türen erforderlich ist. Diese richtet sich nicht bloß nach der Gebäudenutzung, sondern auch an die Anforderungen der Wand, in die sie eingebaut wird. Mögliche Verglasungen in der Türe müssen selbstverständlich für dieselbe Feuerwiderstandsklasse, wie der Feuerschutzabschluss zugelassen sein.

Wo die Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden müssen, ist jeweils in der Landesbauordnung geregelt. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert.

Wir klären für Sie, welche Feuerwiderstandsklasse für Ihre Türe erforderlich ist und an welchen Stellen diese benötigt werden. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Mail oder rufen Sie uns an.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelö...
12/01/2013

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst. Ebenfalls muss eine Auslösung von Hand möglich sein. Die dazu gehörigen Handauslöser sind meist an Wänden in Treppenhäusern angebracht. Die Brandmelder selbst werden am höchsten Punkt der Decke des Treppenhauses installiert und lösen die RWA-Anlage aus. Im Brandfall wird die Glasscheibe des Handauslösers eingeschlagen.

Wichtig: Es muss jederzeit gewährleistet sein, daß die RWA-Anlage bei einem Stromausfall über Akkubetrieb funktioniert. Während der Not-Auslösung dürfen vorhandene Lüftungsschalter jedoch nicht mehr funktionieren (Vorrangschaltung).

Ein von uns erstelltes Brandschutzkonzept besteht immer aus Planunterlagen und einem Erläuterungsbericht. Die Gliederung erfolgt in vier Bereiche:

1. Einleitung (Vorbemerkung)

2. Liegenschafts- und Gebäudeanalyse

3. Baurechtliche Einordnung, Schutzziele, Risikobewertung

4. Brandschutzmaßnahmen

12/01/2013

Wir sind zertifiziert:

Unser Wissen basiert auf Schulungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Nur so können wir beste Sicherheit garantieren und zu Ihrer vollsten Sicherheit für Sie tätig sein. Hier möchten wir Ihnen vorstellen in welchen Bereichen wir zertifiziertes Wissen vorweisen können.

Wir sind zertifizierte Brandschutztechniker, geschult nach Sachkunde DIN EN 671-3 und DIN 14462 für den Bereich der Löschwassertechnik (Wandhydranten und Steigleitungen).

Des Weiteren namen wir an Seminaren zum Thema "Fachgerechter Einbau von Hilti Brandschutzsystemen" teil und sind tätig im Bereich der Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschgeräten gemäß DIN 14406 Teil 4.

In unserem Team tätig sind ebenso Sachkundige für Feststellanlangen, Feuerschutzabschlüsse, Brandschutztüren,- tore ,- klappen und Klappen für Lüftungsleitungen nach DIN 4102 Teil 6. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Wir beraten Sie dahingehend gerne.

Unsere Mitarbeiter sind dazu berechtigt auch Abnahmen und Wartungen an Hekatron Rauchschaltanlagen 2000 durchzuführen. Zu dieser Thematik wurden Schulungen über Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen absolivert.

Auch im Bereich der angewandten Rauchabzugs- und Brandschutztechnik besitzen wir nachweislich theoretische und rechtliche Kenntnisse. Wir sind somit befähigt selbstständig Rauchabzugssysteme zu projektieren und die richtige Gerätewahl zu treffen. Bei der Montage und Fehlersuche gehen wir fachmännisch vor.

Sie haben noch Fragen? Oder benötigen Hilfe in einem Bereich, den wir noch nicht genannt haben? Sicher können wir Ihnen trotzdem weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

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Lipperstr . 20
Oberhausen
46047

Telefon

+4920838840223

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