14/06/2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im „Ganztagsförderungsgesetz“ (GaFöG) mit acht Stunden an fünf Tagen pro Woche festgeschrieben (Bundesgesetz). Die Einführung erfolgt stufenweise, wobei die Klassen der ersten Stufe starten und die Jahrgangsstufen 2 bis 4 folgen. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann alle Grundschulklassen den Anspruch, hier sieht das Gesetz verschiedene Angebote wie offene Ganztagsschulen, Horte, Kooperationen oder Übermittagsbetreuung vor. Auch wenn der Bund dieses Projekt mit Investitionsprogrammen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro unterstützt, die über die Länder an die Kommunen gehen, und die Länder für die Betriebskosten ab 2026 ebenfalls Mittel vom Bund erhalten, stellt die fristgerechte Umsetzung für die Gemeinden eine große Herausforderung dar. In Morsbach beschäftigt das 2021 beschlossene Thema die Eltern der aktuellen und in den nächsten Jahren einzuschulenden Grundschulkinder sehr.
Wie geht es mit der Grundschule in Morsbach weiter? In der Öffentlichkeit sind momentan viele Spekulationen und Meinungsäußerungen zu angeblich bereits erfolgten Entscheidungen bzgl. der künftigen Ausrichtung der Grundschule zu vernehmen, obwohl das nicht der Wahrheit entspricht. Allerdings werden durch die neuen Vorgaben der Austausch und nachfolgende Beratungen aller Beteiligten zur Klärung der weiteren Orientierung der Grundschule notwendig.
Wie lösen andere Kommunen die anstehenden Probleme? Die Stadt Waldbröl z.B. hat im Stadtgebiet drei Grundschulen und steht somit ggf. vor einer Mehrfachbelastung! Hier können u.U. interkommunale Gespräche Hilfe oder Lösungen aufzeigen.
In unserer Kommune muss bei den Diskussionen um Baumaßnahmen und deren Finanzierung gewährleistet sein, dass alle Kinder in Morsbach eine optimale pädagogische Versorgung sowie die auf Basis des Ganztagsförderungsgesetzes zu schaffenden Betreuungsangebote in angemessenen Räumlichkeiten bekommen. Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn die Gespräche in sachlicher, lösungsorientierter Atmosphäre geführt werden und alle entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte - z.B. die Entwicklung der Geburtenrate - bewertet und beachtet werden.
Bei dieser so wichtigen Entscheidung hätten wir uns einen ehrlichen und geordneten Prozess gewünscht, der vom Schulträger – also von der Gemeinde bzw. vom Bürgermeister - gesteuert wird, in dem Argumente (und nicht Halbwahrheiten oder Lautstärke) zählen und alle Beteiligten gehört werden. Erst danach kann eine faire Bewertung aller Punkte stattfinden und als Grundlage für die Entscheidungen im Gemeinderat dienen.
Zunächst geht es um die Zukunft der Grundschule, die aber auch Einfluss auf die gemeindliche Entwicklung hat. Die Außenwirkung der aktuellen öffentlichen Diskussion ist gemäß zahlreicher Rückmeldungen nicht positiv.
Informationsveranstaltungen:
Schul- und Sozialausschuss
15. Juni 2026 | 18:00 Uhr
Rathaus Morsbach
Bürgerdialog Amitola-Grundschule
29. Juni 2026 | 18:00 Uhr
Kulturstätte Morsbach