10/05/2026
Wieder eine gut gemeinte Aktion, die letztendlich aber nur Aktionismus ist. Wahrscheinlich bereitet man sich auf Neuwahlen vor und versucht eine Gruppe der Wählerschaft zu gewinnen.
Der linksgrünideologische Kampfbegriff Femizid verschleiert in den allermeisten Fällen das, was er wirklich ist; das, was man früher als Ehrenmord bezeichnete!
Problem:
Der Femizid-Vorwurf wird zukünftig wahrscheinlich fast immer angewendet werden, wenn eine Frau zu Tode kommt. Das dürfte dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Normalerweise reichen die Mordmerkmale aus; es würde ausreichen, sie ideologiefrei zu erweitern, sodass diese auf beide Geschlechter anwendbar sind.
Wer eine Frau tötet, weil sie eine Frau ist, wird in einigen Fällen wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt. Justizministerin Hubig will das ändern. Sie plant eine Nachschärfung im Gesetz.