09/06/2026
Für die Landratsstichwahl am 28. Juni 2026 – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreiswahlausschusses am 11. Juni 2026 – zwischen Torsten Arndt und Ralf Reinhardt, weist der Kreiswahlleiter darauf hin, dass Wahlberechtigte ihr aktives Wahlrecht auch dann ausüben können, wenn ihnen ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht (mehr) vorliegt.
Das kann der Fall sein, wenn Wahlbenachrichtigungskarten bei der Landratshauptwahl am 7. Juni 2026 im Wahllokal abgegeben wurden. Entscheidend für die Teilnahme an der Stichwahl ist der Eintrag im Wahlberechtigtenverzeichnis. Die Identität kann im Wahllokal durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen amtlichen Ausweisdokuments nachgewiesen werden. Eine Wahlbenachrichtigungskarte ist für die Ausübung des aktiven Wahlrechts nicht erforderlich.
Der Kreiswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bereits an der Landratshauptwahl am 7. Juni 2026 per Briefwahl teilgenommen haben, prüfen sollten, ob ihr damaliger Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen für eine mögliche Landratsstichwahl umfasst.
Möglicherweise wurden Briefwahlunterlagen nur für die Hauptwahl beantragt und auch nur für diesen Wahlgang versandt. Bei Nachfragen bitte bis 11. Juni 2026 mit der für den Wohnort zuständigen Wahlbehörde bei der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung in Verbindung setzen.
So kann rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl geklärt werden, ob für die Stichwahl ein weiterer Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins erforderlich ist. Wahlberechtigte, die im Rahmen der Landratsstichwahl erstmalig per Briefwahl teilnehmen möchten, sollten ihren Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ebenfalls bis 11. Juni 2026 bei der zuständigen Wahlbehörde stellen.
Die Briefwahl für die Stichwahl soll am 16. Juni 2026 beginnen. Die Wahlbriefe mit Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag am 28. Juni 2026 18 Uhr, in der Kreisverwaltung OPR, Virchowstraße 14–16 in 16816 Neuruppin eingehen. Wahlbriefe können bis zu dahin auch in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes an der Virchowstraße 14–16 in Neuruppin eingeworfen werden.