14/09/2026
HANGARD
Am Ortsrand von Hangard im Bereich der Rohn soll die bislang größte Freiflächen-Photovoltaikanlage im Stadtgebiet von Neunkirchen entstehen. Hierüber waren sowohl der Ortsrat Wiebelskirchen-Hangard-Münchwies als auch der Neunkircher Stadtrat in ihren jüngsten Sitzungen informiert worden (wir berichten).
Am Donnerstag wurde das Projekt mit allen rechtlichen, technischen und ökologischen Details in einer Bürgerversammlung in der Ostertalhalle der Hangarder Bevölkerung vorgestellt, wie es in der Ortsratssitzung im August vereinbart worden war. Das Interesse war größer als offenbar erwartet und deshalb musste die Veranstaltung kurzerhand in einen Raum der Halle verlegt werden, in dem mehr Zuhörer Platz fanden.
Die hatten dort die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Bedenken sowie Kritik vorzubringen. Und davon wurde reichlich Gebrauch gemacht.
Zunächst stellte Geschäftsführer Julian Klein vom möglichen Anlagenbetreiber Trianel mit Sitz in Aachen in einer längeren Präsentation das Unternehmen und das geplante Projekt vor, nannte die wesentlichen Gründe für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Motive für die Auswahl der Fläche in Hangard. Dort werde „ein Kompromiss geschaffen zwischen Energieversorgungssicherheit und Landschaftsbild“, betonte Klein und ergänzte: „Jeder vorhandene Weg wird weiterhin begehbar sein.“ Der Solarpark sei von der Wohnbebauung her nicht einsehbar. Zudem werde die Anlage nach den Vorgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) begrünt.
Ein Kriterium für die Auswahl der Fläche in Hangard sei, dass für derartige Anlagen nur sogenannte „landwirtschaftlich benachteiligte Flächen“ infrage kommen, die vom Gesetzgeber auch befürwortet würden, erklärte Klein. Diese Klassifizierung für die vorgesehene Fläche brachte den Hangarder Naturschutzbeauftragten Armin Jäckle auf die Palme. „Ich kann es nicht mehr hören“, schimpfte er. Denn in Wirklichkeit sei dort „bestes Ackerland vorhanden“. Und von einer „benachteiligten Fläche“ zu reden, sei „totaler Blödsinn“.
Der Hangarder Journalist und Fotograf Thomas Reinhardt verwies auf eine reichhaltige Fauna und Flora in diesem Bereich, die er auch schon mehrfach dokumentiert habe. Auch viele Wanderer und Spaziergänger seien dort immer unterwegs. Und deshalb sei das mit Sicherheit mehr als ein benachteiligtes Gebiet. Er sei durchaus für erneuerbare Energien, gab Reinhardt zu verstehen, aber es stelle sich die Frage, ob eine Anlage in dieser Größenordnung notwendig sei.
Auch nach Ansicht von Rüdiger Fries ist die vorgesehene Fläche „eher ein Naherholungsgebiet und deshalb für uns Hangarder enorm wichtig“. Er vermutete gar „ein abgekartetes Spiel“ zwischen der Stadt und dem Unternehmen, denn wenn die Stadt alle Dächer öffentlicher Gebäude für die Solarenergie nutzen würde, wären die hierfür geforderten zwei Prozent des Stadtgebietes erreicht.
Dieser Darstellung widersprachen sowohl Ortsvorsteher Tobias Wolfanger, der die Veranstaltung moderierte, als auch Laetitia Bieringer von der Stadtplanung, weil es sich ausschließlich um private Grundstücke handele.
Regina Steffen bedauerte, dass „diese schöne offene Fläche“ nach dem Bau des Solarparks für Tiere womöglich nicht mehr erreichbar wäre. Diese Befürchtung treffe nicht zu, betonte Unternehmensvertreter Marc Dory mit einem Hinweis auf die Bodenfreiheit der Umzäunung.
Nach Meinung von Michael Bollen, dem Sprecher der Hangarder Dorfentwicklungsgruppe, sollte die dort bereits vorhandene PV-Anlage auf dem Gebiet der Stadt Ottweiler nicht als Vorbild gelten. Denn beim Bau einer neuen Anlage sollte „die schöne Aussicht dort erhalten bleiben“.
Karl Jung hinterfragte die spätere Verwendung der Gewerbesteuer. Die würde zu 90 Prozent bei der Stadt Neunkirchen verbleiben, antwortete Klein. Und zudem könne die Stadt jährlich etwa 60.000 Euro aus der Vermarktung einnehmen, fügte er hinzu. Der Geschäftsführer stellte ebenso klar, dass es sich zurzeit lediglich um „eine Sachstandsinformation“ handele, dass das Bauleitverfahren noch nicht begonnen habe und immer wieder Gründe auftauchen könnten, die möglicherweise zu einem Stopp des Projektes führen.
Ortsvorsteher Wolfanger erklärte den Zuhörern abschließend noch einmal das gesamte Baurechtsverfahren und wies darauf hin, dass letztlich der Stadtrat über die Einleitung des Verfahrens entscheide, „wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen“.(mar/ole)