27/04/2024
Stellungnahme der Bürgerinitiative zur aktuellen Diskussion über den Neubau der Grund- und Mittelschule in Neuendettelsau.
Das wiederaufkommende Bestreben an den ursprünglichen Plänen für den Schulneubau am Sportpark festzuhalten, zeigt eine klare Ablehnung des allgemeinen Verständnisses von Demokratie. In dem Bürgerbegehren im Mai 2022 wurde die Entscheidung getroffen, die Grund- Mittelschule am bisherigen Standort zu erhalten. Die Beteiligung am Bürgerentscheid mit 42% ist bezogen auf den geltenden Mindestwert von 20% als hoch einzustufen.
Es wurde uns in den Vorbereitungsgesprächen zum Bürgerentscheid durch die Gemeindevertreter versichert, dass der Entscheid, egal wie er ausgehe, akzeptiert wird und besprochen, dass von beiden Seiten kein Nachkarten erfolgen soll.
Deshalb ist es absolut unverständlich, warum jetzt wieder der Sportpark als einzig mögliche finanzierbare Variante zur Entscheidung steht. Darüber hinaus ist schwer zu erkennen, warum sich die Kosten für die jeweiligen Bauplätze zwischenzeitlich so unterschiedlich stark verändert haben sollen. Die in der Gemeinderatssitzung aktuell vorgestellten Baukosten wurden als wachsweich benannt und sind somit für eine Entscheidung wenig aussagekräftig. Bereits vor dem Bürgerentscheid wurden Kalkulationen durchgeführt und diese zur Entscheidung genutzt. Hierbei war auch eine Planungsvariante für den bisherigen Standort vorhanden. Die Frage stellt sich nun, warum diese Variante in der Vergangenheit als durchführbar galt und nun nach dem Verlauf von 2 Jahren plötzlich nicht mehr. Was hat sich an der Planung geändert? Was wurde überhaupt in dieser Zeit zusätzlich an Planungskosten ermittelt, die damals scheinbar nicht erkenntlich waren? Diese Fragen stellen berechtigte Zweifel an den aktuellen Kostenaufstellungen. Um solche Zweifel zu beseitigen, gehört es dazu, eine vernünftige und zeitlich angemessene Prüfung der Kalkulation durchzuführen. Diese Zeit scheint aus unserer Sicht dem Gemeinderat nicht gewährt zu werden, da eine erneute Entscheidung wiederum zügig getroffen werden soll.
Es ist grundsätzlich hilfreich bei Uneinigkeit, sich die Situation genau anzusehen, sich auch Zeit für die Entscheidung zu lassen und nochmal genau zu analysieren, warum hier für die Gemeinde Handlungsbedarf besteht. Es geht letztendlich um die Einführung der Inklusion in der Grund- und Mittelschule. Diese gesetzliche Forderung haben andere Gemeinden bereits gemeistert. In dieser Situation ist man grundsätzlich nicht gezwungen, Großprojekte zu errichten und sich nur auf die maximale Ausschöpfung von Förderungen zu konzentrieren. Man sollte sich darauf konzentrieren, welche Chancen einen die aktuellen Gegebenheiten bieten und diese dementsprechend auch temporär nutzen. Gegebenenfalls hätten sich in dieser mittlerweile schon seit 2018 anhaltenden Diskussion schon Möglichkeiten ergeben, um eine schrittweise Inklusion in der Grund- und Mittelschule einzuführen. Dieses Bestreben und diese Ideenentwicklung vermisst man in der Diskussion in Gänze. Aus diesen Gründen entstehen auch erhebliche Bedenken seitens der Bürgerinitiative, dass das Neubauprojekt am Sportpark die alleinige Lösung dieser Probleme darstellt. Es ist weiterhin zu bedenken, dass die Gemeinde Neuendettelsau am Sportpark einen im Flächennutzungsplan als Grünfläche, ausgewiesenen Grund und Boden für eine bauliche Nutzung zur Errichtung einer Schule vorsehen will. Wir wollen, dass der bestehende Zustand als Grünfläche erhalten wird. Denn von der Grünfläche geht eine begünstigte Lebens- und Wohnqualität aufgrund der Spiel- und Sportanlagen aus.
Die benannte Schärfe in der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2024 entstand seitens der Beobachter bereits bei der Eröffnung der Sitzung und ging nicht von den Gemeinderatsmitgliedern aus. Die Schärfe in der Diskussion wurde von vielen Beteiligten negativ aufgenommen. Zur Entschärfung der Diskussion und der Uneinigkeit würden wir eine detaillierte Erklärung und Einsichtnahme der Unterlagen zu den geplanten Baukosten incl. der notwendigen Anpassungen der Infrastruktur,
eine angemessene Zeit zur Entscheidung und insbesondere eine Betrachtung der Gegenvorschläge durch die Gemeinderatsmitglieder
sowie die Betrachtung der Lösungsvarianten bei anderen Gemeinden sehr stark begrüßen.