07/06/2026
Ich habe den Entwurf zum Pflegeneunordnungsgesetz gelesen und bin erschrocken was dort geplant ist.
Ich habe einmal zusammengefasst welche gravierenden Änderungen dort einiges umreißen werden, sollte es so verabschiedet werden.
Es ist viel Text, deshalb habe ich versucht das ganze in einer Grafik darzustellen.
NOCH IST ES NICHT GESETZ
Der vorliegende Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht eine radikale Strukturreform vor, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Das bisherige System aus vielen Einzeltöpfen wird weitgehend zerschlagen und in vier neue Kern-Budgets gepresst.
Praktisch bedeutet dies für viele Versicherte erhebliche Einschnitte, da zusätzliche Ansprüche wegfallen und miteinander konkurrieren.
Hier sind die exakten, im Gesetzesentwurf für 2027 geplanten Änderungen zu Ihren Stichpunkten:
1. Das neue „Entlastungsbudget“ (Ersatz für das Pflegegeld)
Das klassische Pflegegeld wird zum 1. Januar 2027 abgeschafft und durch das neue Entlastungsbudget ersetzt.
Die Beträge steigen optisch leicht: Die monatlichen Beträge dieses Budgets werden im Vergleich zum heutigen Pflegegeld angehoben (z. B. auf rund 360 Euro in Pflegegrad 2).
Der Haken – Eingebaute Kürzung: Aus genau diesem Budget muss künftig jedoch auch die selbst organisierte Ersatzpflege bezahlt werden. Das Geld, das Sie bisher als freies Pflegegeld on top hatten, schrumpft also drastisch, sobald Sie private Pflegepausen finanzieren müssen.
Schonfrist-Kürzung für Neueinsteiger (PG 2 & 3): Wer ab 2027 neu in die Pflegegrade 2 und 3 eingestuft wird, erhält dieses Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte. Für Pflegegrad 2 bedeutet das rund 580 Euro weniger zum Start, für Pflegegrad 3 fast 960 Euro weniger.
2. Verhinderungspflege & Das Ende des Gemeinsamen Jahresbetrags
Der erst kürzlich eingeführte Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 Euro) wird wieder abgeschafft. Die eigenständige Verhinderungspflege wird komplett gestrichen und aufgeteilt:
Professionelle Ersatzpflege (durch Pflegedienste) wandert komplett in das Sachleistungsbudget.
Selbst organisierte Ersatzpflege (durch Verwandte/Bekannte) wandert komplett in das Entlastungsbudget (siehe oben).
Nachbarschaftshilfe wandert in das neue Sozialraumbudget.
Der Kahlschlag: Es gibt keinen separaten, zusätzlichen Geldtopf mehr für die Verhinderungspflege. Sie müssen die Vertretung im Urlaub oder Krankheitsfall aus Ihrem normalen monatlichen Pflege- oder Sachleistungsbudget abzweigen.
3. Das neue „Überbrückungsbudget“ (Ersatz für Kurzzeitpflege)
Für akute Notsituationen und die klassische Kurzzeitpflege wird ab 2027 das Überbrückungsbudget eingeführt.
Es liegt je nach Pflegegrad bei bis zu 1.855 Euro (PG 4) beziehungsweise 2.285 Euro (PG 5) pro Jahr.
Vergleichs-Minus: Gemessen am bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 Euro) fällt dieses Notfall-Budget für stationäre Krisen und Kurzzeitpflege um bis zu 1.254 Euro niedriger aus.
Übergangsregel: Im Jahr 2027 kann dieses Geld für ambulante Dienste in Akutsituationen und Kurzzeitpflege genutzt werden, die finalen Strukturen (ambulante Pflegenotdienste) starten erst 2028.
4. Das neue „Sachleistungsbudget“ (Öffentliche Sachleistungen)
Auch die Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste werden reformiert.
Das Budget wird zwar nominell leicht erhöht, muss aber im Gegenzug künftig auch die professionelle Ersatzpflege im Urlaubsfall (die bisherige Verhinderungspflege durch den Dienst) auffangen. Rechnerisch bleibt für den Alltag im Schnitt somit weniger Geld für den regulären Pflegedienst übrig.
5. Das neue „Sozialraumbudget“ & Streichung bei Pflegegrad 1
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wird in das neue Sozialraumbudget (ca. 169 Euro) umgewandelt.
Ausschluss von Pflegegrad 1: Der Anspruch auf dieses Budget gilt nur noch für die Pflegegrade 2 bis 5.
Kompletter Wegfall für Pflegegrad 1: Menschen, die "nur" in Pflegegrad 1 eingestuft sind, verlieren den Entlastungsbetrag ab 2027 komplett. Hilfen für Haushalt oder Garten müssen dann vollständig selbst bezahlt werden.
Keine Ansparung mehr: Überschüssiges Geld aus dem Sozialraumbudget kann nicht mehr wie früher in die Folgemonate oder das nächste Halbjahr übertragen werden. Was im Monat nicht verbraucht wird, verfällt sofort.
Weitere wichtige Verschärfungen ab 2027 im Überblick:
Wegfall von Gratis-Hilfsmitteln:
Der eigenständige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (bisher 42 Euro im Monat für Desinfektion, Handschuhe etc.) fällt komplett weg. Diese Kosten müssen künftig ebenfalls aus dem Entlastungs- oder Sachleistungsbudget bestritten werden.
Einführung einer verpflichtenden „Pflegebegleitung“: Wer das Entlastungsbudget nutzt, muss sich regelmäßig von staatlichen Pflegebegleitern zu Hause kontrollieren und beraten lassen. Wer Termine versäumt, dem darf die Kasse das Geld kürzen oder ganz streichen.
Strengere Einstufungen: Die Schwellenwerte bei der Begutachtung durch den MDK werden angehoben. Es wird ab 2027 deutlich schwerer, überhaupt einen Pflegegrad (oder eine Höherstufung) zu erhalten. Für bereits Eingestufte gilt jedoch Bestandsschutz.
Renten-Kürzung für Angehörige: Die Pflegekasse übernimmt ab 2027 nur noch 70 % statt 100 % der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Zudem entfällt die Möglichkeit, nach Erreichen der Regelaltersgrenze über eine Teilrente weitere Rentenpunkte durch Pflege anzuhäufen.