Integrationsrat Mettmann

Integrationsrat Mettmann Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration ist die politische Interessenvertretung der Migranten in der Stadt.

27/05/2026

Wir wünschen allen muslimischen Mitmenschen ein Frohes Opferfest! Eid Mubarak! Kurban Bayraminiz Mübarek Olsun!

26/05/2026
23/05/2026
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23/05/2026

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77 Jahre Grundgesetz: Demokratie verteidigt sich nicht von selbst

Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW vom 23.05.2026

77 Jahre Grundgesetz stehen für eine klare Bindung politischer und staatlicher Macht an die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz und das Diskriminierungsverbot. Diese Prinzipien gelten für alle Menschen und sind nicht verhandelbar.

Die aktuelle politische Lage ist geprägt von einer deutlichen Verschiebung der öffentlichen Debatten. [...] Das betrifft insbesondere eine Sprache, die zwischen „Zugehörigkeit“ und „Nicht-Zugehörigkeit“ unterscheidet oder gesellschaftliche Probleme überwiegend im Kontext von Migration deutet.

„Wenn Herkunft, Name oder familiäre Geschichte zunehmend als politische Kategorien behandelt werden, wirkt sich das auf das Sicherheitsgefühl und Vertrauen in staatliche Gleichbehandlung vieler Menschen aus“, hebt der Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW, Tayfun Keltek, hervor. „Die Auswirkungen zeigen sich im Alltag. Menschen mit internationaler Familiengeschichte erleben Diskussionen über Migration häufig als Debatten über ihre Legitimität, ihre Zugehörigkeit und ihren Platz in dieser Gesellschaft. Dabei handelt es sich um mehr als 30 Prozent der Menschen in Deutschland" [...] Tayfun Keltek erinnert in diesem Zusammenhang an die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen für das demokratische Gemeinwesen: „Unsere Gesellschaft lebt von Vielfalt – geprägt durch Migration, Mobilität, Globalisierung, Individualisierung und Pluralisierung. Diese Vielfalt ist keine Ausnahme, sondern Ausdruck unserer demokratischen Wirklichkeit und Teil des Selbstverständnisses, das das Grundgesetz schützt, anerkennt und für alle Menschen gleichermaßen ermöglicht. Gerade deshalb braucht es ein gemeinsames „Wir“, das auf Zugehörigkeit, gleichen Rechten und gegenseitigem Respekt basiert“, so Keltek abschließend.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: https://landesintegrationsrat.nrw/77-jahre-grundgesetz-demokratie-verteidigt-sich-nicht-von-selbst/

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18/05/2026

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𝗟𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀𝗶𝗻𝘁𝗲𝗴𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗿𝗮𝘁 𝗡𝗥𝗪 𝗶𝗺 𝗔𝘂𝘀𝘁𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵 𝗺𝗶𝘁 𝗠𝗶𝗻𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿𝗶𝗻 𝗩𝗲𝗿𝗲𝗻𝗮 𝗦𝗰𝗵ä𝗳𝗳𝗲𝗿

Der Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW, Tayfun Keltek, hat am 13. Mai 2026 ein Gespräch mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Verena Schäffer, geführt. Im Mittelpunkt des Austauschs standen die zukünftige Zusammenarbeit sowie aktuelle integrations- und teilhabepolitische Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen.

Thematisiert wurden insbesondere die politische Rolle der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration sowie des Landesintegrationsrates NRW als demokratisch legitimierte Interessenvertretung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Tayfun Keltek betonte die Bedeutung eines integrationspolitischen Perspektivwechsels hin zu mehr Chancengerechtigkeit, politischer Partizipation und Potenzialorientierung.

Darüber hinaus wurden die Ergebnisse und Aussagen des Evaluationsberichts zum Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sowie die Integrationsministerkonferenz besprochen. Der Landesintegrationsrat NRW unterstrich dabei die Notwendigkeit, demokratische Beteiligungsstrukturen nachhaltig zu stärken und klare Signale gegen Rassismus und Diskriminierung zu setzen.

Im Gespräch wurde außerdem die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW am 11. Juli 2026 thematisiert, bei der ein Impulsvortrag von Staatssekretär Bahr vorgesehen ist.

Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt den konstruktiven Austausch und setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit der Landesregierung für ein chancengerechtes und vielfältiges Nordrhein-Westfalen.

05/05/2026

Heute um 17:00 Uhr findet die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Ehrenamt und Sport im Rathaus statt. Hier wird es bei den Haushaltsplanberatungen u.a. um deutliche Einschnitte bei den freiwilligen sozialen Leistungen gehen. Hierzu beziehen wir eine klare Position.

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ist sich sehr wohl bewusst über die prekäre Haushaltslage unserer Stadt Mettmann – Kürzungen im Sozialbereich zählen aber für uns zu einer roten Linie, die keinesfalls überschritten werden darf. Wir appellieren daher an alle Fraktionen, zu bedenken, dass solche Einsparungen häufig zu Folgekosten führen, die den Haushalt langfristig stärker belasten werden. Kommunale Sozialausgaben tragen wesentlich dazu bei, soziale Ungerechtigkeit abzufedern.

Kürzungen, ausgetragen auf dem Rücken vulnerabler Gruppen, verschärfen Spannungen und schwächen den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Erhalt der sozialen Infrastruktur unseres Gemeinwesens sollte explizit als Teil kommunaler Resilienz angesehen werden. Darüber hinaus sind Städte mit einer guten sozialen Infrastruktur attraktiver für Familien und Unternehmen.

In diesem Sinne sind Sozialausgaben keine reinen Kosten sondern Investitionen in Stabilität, Prävention und wirtschaftliche Entwicklung. Einsparungen entlasten vielleicht kurzfristig, führen aber langfristig häufig zu größeren Problemen – sowohl finanziell aus auch gesellschaftlich.

Als klares gemeinsames Zeichen wünschen wir uns daher von den demokratischen Parteien unserer Kommune ein Votum gegen die vorgeschlagenen sozialen Kürzungen.

Hier noch der LINK zur Tagesordnung der heutigen Ausschusssitzung

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29/04/2026

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𝗦𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀𝗶𝗻𝘁𝗲𝗴𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗿𝗮𝘁𝗲𝘀 𝗡𝗥𝗪 𝘇𝘂𝗺 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝗻𝘁𝘄𝘂𝗿𝗳 𝗱𝗲𝗿 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗲𝗴𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗺𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗗𝗶𝘀𝗸𝗿𝗶𝗺𝗶𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗡𝗼𝗿𝗱𝗿𝗵𝗲𝗶𝗻-𝗪𝗲𝘀𝘁𝗳𝗮𝗹𝗲𝗻 (𝗟𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀𝗮𝗻𝘁𝗶𝗱𝗶𝘀𝗸𝗿𝗶𝗺𝗶𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 𝗡𝗼𝗿𝗱𝗿𝗵𝗲𝗶𝗻-𝗪𝗲𝘀𝘁𝗳𝗮𝗹𝗲𝗻 – 𝗟𝗔𝗗𝗚 𝗡𝗥𝗪)

Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt die Initiative zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz sehr, um vorhandene Defizite des AGG zu schließen. Sehr erfreulich ist, dass durch die Anregung des Landesintegrationsrates NRW das Diskriminierungsverbot nun auch antiziganistische Zuschreibungen umfasst.

Jedoch sehen wir im überarbeiteten Entwurf weiterhin enorme Schutzlücken: der Geltungsbereich ist auf Landesbehörden begrenzt, wodurch jedoch genau die Behörden ausgeschlossen werden, mit denen die meisten Menschen in NRW im Alltag tatsächlich in Kontakt stehen. Hier sind dann insbe-sondere die Ausländerbehörden ausgenommen worden. Wenn kommunale Behörden ausgeklam-mert werden, wird im Ergebnis akzeptiert, dass diskriminierendes Verwaltungshandeln dort weiter-hin ohne wirksame rechtliche Konsequenzen bleibt. Genau von diesen Orten jedoch erreichen den Landesintegrationsrat NRW die meisten Beschwerden. Ein Landesrecht, das Diskriminierung adressie-ren will, muss genau hier eingreifen, statt einen Raum zu belassen, in dem Menschen weiterhin struk-tureller Diskriminierung ausgesetzt sind. Viele kommunale Aufgaben sind im Landesrecht verankert, werden landesweit beaufsichtigt und betreffen Kernbereiche öffentlicher Daseinsvorsorge. Die Ein-grenzung des Gesetzes auf Landesbehörden überzeugt fachlich nicht.

Lesen sie weiter: https://landesintegrationsrat.nrw/stellungnahme_ladg_032026/

Ein gelungenes Projekt des SKFM für Geflüchtete Frauen- Kochrezepte aus den verschiedenen Kulturen vorgestellt von den i...
28/04/2026

Ein gelungenes Projekt des SKFM für Geflüchtete Frauen- Kochrezepte aus den verschiedenen Kulturen vorgestellt von den involvierten Köchinnen ❤️

https://www.s11.de/epaper-Kochbuch/ #1

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Mettmann
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