09/04/2026
Abwahl der Ersten Beigeordneten – Ein Verfahren mit vielen offenen Fragen
Koordinierter Vorlauf, Abteilungsleiterin klagt über Vorgesetzte, Bürgermeisterin aktiv dabei, Verfahrensfehler, nie ausgehändigte Dokumente, finanzielle Risiken – die FDP / FW – Freie Wähler Fraktion legt die Chronologie offen
35 Ratsmitglieder aus CDU, SPD und Grünen haben einen Abwahlantrag gegen die Erste Beigeordnete Henni Krabbe unterzeichnet. Am 12. Mai könnte es zur Abstimmung kommen. Doch bevor es so weit kommt, legt die FDP / FW – Freie Wähler Fraktion die vollständige Chronologie des Vorgangs offen — und stellt grundsätzliche Fragen zum Verfahren, zu den Vorwürfen und zu dem, was nach einer möglichen Abwahl folgen würde.
Ein mehrstufiger Vorlauf — ohne die Betroffene
Dem Abwahlantrag ging ein ungewöhnlicher Vorlauf voraus. Bereits Anfang Februar — also Wochen vor der entscheidenden Ratssitzung am 17. März — begannen drei Mitglieder des Personalrats der Stadt Menden, aktiv auf die Fraktionen zuzugehen. In den Tagen vor und nach dem 2. Februar fanden auf ihre Initiative hin Einzelgespräche mit Vertretern der verschiedenen Fraktionen statt. Am 2. Februar selbst luden sie Fraktionsvertreter in die Räume des Personalrats ein. Bei diesen Treffen wurden angebliche Verfehlungen der Ersten Beigeordneten aus Schriftstücken verlesen. Auf Nachfrage sagten die drei Personalratsmitglieder zu, diese Unterlagen den Fraktionen auszuhändigen. Erhalten hat die FDP / FW – Freie Wähler Fraktion sie bis heute nicht.
9. Februar: Abteilungsleiterin klagt über ihre Vorgesetzte — Bürgermeisterin sitzt dabei
Am 9. Februar folgte der entscheidende Schritt. Die drei Personalratsmitglieder luden — als Personalrat — alle Fraktionsvorsitzenden gemeinsam in den Ratssaal ein. Erneut wurden angebliche Verfehlungen der Ersten Beigeordneten aus Schriftstücken verlesen. Erneut wurde die Herausgabe der Unterlagen zugesagt. Erneut blieb sie aus.
Was an diesem Abend jedoch weit über einen gewöhnlichen Personalratskontakt hinausgeht: Auch Bürgermeisterin Manuela Schmidt war anwesend — nicht als stille Beobachterin, sondern als aktive Teilnehmerin am Tisch des Verwaltungsvorstandes. Ebenfalls anwesend war die Leiterin einer dem Geschäftsbereich der Ersten Beigeordneten zugeordneten Abteilung. Diese äußerte sich in der Runde über ihre Vorgesetzte und schilderte ihre Sicht auf die Zusammenarbeit mit Henni Krabbe.
Eine nachgeordnete Verwaltungsmitarbeiterin trägt also in einer Runde mit allen Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeisterin Vorwürfe gegen ihre eigene Vorgesetzte vor — ohne dass die Betroffene anwesend ist, ohne dass sie eingeladen wurde, ohne dass sie die Möglichkeit hatte, Stellung zu nehmen. Die Bürgermeisterin saß dabei und nahm aktiv teil.
Damit stellt sich die Frage, wie dieses Treffen einzuordnen ist:
War es eine autonome Initiative des Personalrats — oder eine koordinierte Veranstaltung, an der die Verwaltungsführung aktiv mitwirkte und die gezielt auf das vorbereitet wurde, was sechs Wochen später im Rat geschah? Der Personalrat als Gremium hat diese Aktivitäten offenbar nicht förmlich beschlossen. Es handelten drei einzelne Mitglieder. Auf wessen Veranlassung sie tätig wurden, ist bis heute ungeklärt.
17. März: Ratssitzung mit folgenreichem Beschluss
In der nichtöffentlichen Ratssitzung vom 17. März beantragt der CDU-Fraktionsvorsitzende zu Beginn förmlich, den Tagesordnungspunkt „Anträge" auf die Tagesordnung zu setzen. Der Rat stimmt ab und beschließt die Erweiterung. Unter diesem Tagesordnungspunkt wird das Abberufungsschreiben mit 30 Unterschriften übergeben. Während des gesamten Vorgangs sitzen dieselben drei Personalratsmitglieder im Raum — ohne gesetzliche Grundlage nach GO NRW oder LPVG NRW.
Die Bürgermeisterin bewertet den Vorgang später als formlose Entgegennahme eines Schriftstücks — vergleichbar mit einer Übergabe im Büro. Die FDP / FW – Freie Wähler Fraktion widerspricht: Die CDU hat selbst einen förmlichen Ratsbeschluss beantragt, um den Vorgang in die Sitzung zu integrieren. Sobald der Rat per Beschluss einen Tagesordnungspunkt schafft, gelten dafür sämtliche verfahrensrechtlichen Anforderungen einer nichtöffentlichen Ratssitzung — einschließlich des gesetzlich abschließend geregelten Teilnehmerkreises nach § 48 Abs. 5 GO NRW. Personalratsmitglieder gehören nach der Gemeindeordnung nicht dazu.
Hinzu kommt: Beim Abwahlantrag gegen den 2. Beigeordneten Siemonsmeier im November 2024 wurde derselbe Vorgang selbstverständlich im öffentlichen Teil der Tagesordnung behandelt. Eine Erklärung für die abweichende Behandlung im aktuellen Fall steht aus.
Die Reaktion der FDP / FW – Freie Wähler Fraktion
Am 25. März stellte die Fraktion einen förmlichen Ratsantrag und forderte die Bürgermeisterin auf, die Rechtsgrundlage für die Personalratspräsenz zu benennen und zu prüfen, ob der Verfahrensschritt wiederholt werden muss. Die Bürgermeisterin antwortete am 2. April: kein Verfahrensfehler. Die allgemeine Frage zur Zulässigkeit der Personalratsteilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen werde noch geprüft — ist also selbst verwaltungsseitig noch nicht abschließend beantwortet.
Am 6. April schaltete die FDP / FW – Freie Wähler Fraktion die Kommunalaufsicht des Märkischen Kreises ein. Der Eingang der Eingabe wurde bestätigt — die Prüfung läuft. Ratsniederschriften werden bekanntermaßen oft mit großem Zeitverzug erstellt — warum das auch in diesem besonders sensiblen Fall so ist, fragt die Fraktion.
Was sind die Vorwürfe — und halten sie stand?
Die FDP / FW – Freie Wähler Fraktion stellt die inhaltliche Grundfrage: Was genau sind die Verfehlungen, die eine Abwahl rechtfertigen sollen? Nach Einschätzung der Fraktion handelt es sich nicht um stichhaltige Verfehlungen, sondern um das konsequente Einfordern von Arbeitsleistung. Das ist Führungsaufgabe — kein Abwahlgrund. Dass die angekündigten Schriftstücke trotz zweifacher Zusage nie ausgehändigt wurden, nährt Zweifel daran, ob die Vorwürfe einer schriftlichen Überprüfung standhalten würden.
Was kommt nach einer Abwahl?
Sollte die Abwahl am 12. Mai beschlossen werden, ist das für die Stadt vor allem eines: teuer. Die Erste Beigeordnete ist bis November 2029 gewählt. Das Gehalt — zwischen 7.900 und 8.800 Euro brutto monatlich — läuft bis dahin weiter, ohne Gegenleistung. Mindestens 300.000 Euro. Obendrein kann Henni Krabbe gegen die Abwahl klagen. Sollte die Kommunalaufsicht zuvor einen Verfahrensfehler feststellen, müsste der Einbringungsschritt wiederholt werden — der Termin 12. Mai wäre hinfällig, die gesetzliche Sechs-Wochen-Frist begänne neu.
Und dann? Wer folgt nach? Diese Frage stellt die Fraktion ausdrücklich als das, was sie ist: eine offene Frage, keine Behauptung. Rückt der bisherige Zweite Beigeordnete auf — will das wirklich jemand? Oder wird die Stelle neu besetzt — möglicherweise mit jemandem aus dem Umfeld der Bürgermeisterin? Wer eine Abwahl betreibt, muss sich auch fragen lassen, was danach kommt.
Fazit
Wer meint, das alles solle in der Nichtöffentlichkeit bleiben, muss sich erklären. Eine Abteilungsleiterin, die in einer Runde mit allen Fraktionsvorsitzenden über ihre eigene Vorgesetzte klagt — während die Bürgermeisterin aktiv dabei sitzt und die Betroffene nicht eingeladen ist. Drei Personalratsmitglieder, die ohne förmlichen Gremiumsbeschluss über Wochen Gespräche führen, Vorwürfe verlesen, Dokumente zusagen aber nicht aushändigen — und dann ohne Rechtsgrundlage in der entscheidenden Sitzung im Raum sitzen. Ein Abwahlverfahren, das mindestens 300.000 Euro kostet, wenn es nicht rechtssicher vorbereitet ist.
Die FDP / FW – Freie Wähler Fraktion stellt diese Fragen, weil Recht und Verfahren in Menden für alle gelten müssen. Auch bei unbequemen Themen.