13/10/2024
Die angedachten Reformen des öffentlichen Rundfunks könnten obskurer kaum sein. Ausgerechnet das besonders förderbedürftige Kulturprogramm soll nun den vorsichtigen Sparbestrebungen zum Opfer fallen. Eine Zusammenlegung von „3sat“ und „Arte“ ist ein Fall des Einsparens am falschen Ende, erfüllen doch ebendiese Sender den ureigensten Bildungs- und Kulturauftrag des Rundfunkstaatsvertrages. In ebendiesem heißt es: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben […] Überblick über […] Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben [und] Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten“ (die medienanstalten 2019, S. 22). Bereits jetzt scheint, quer über das Programm der Sender, die Kultur allenfalls als Randnote stattzufinden. Stattdessen hat man sich – aus einer falschverstandenen Akzeptanzbestrebung heraus – allen Anscheins nach den Einschaltquoten und damit dem Unterhaltungsfernsehen verschrieben. Eine nicht nur inhaltlich, sondern auch wirtschaftlich geeignetere Maßnahme wäre es sicherlich, den Anteil an Unterhaltungssendungen stark zu begrenzen, oder diese in Anbetracht der technologischen Entwicklung und der privaten werbefinanzierten Angebote direkt ganz aus dem Rundfunkstaatsvertrag zu streichen. Jenen zur Debatte stehenden ‚Reförmchen‘ könnte man allenfalls unterstellen, die wenigen Inseln gelungener Programmgestaltung zu zentrieren, um eine tiefgreifende Reform direkt im Keim zu ersticken. Senderintendanten mit Spitzengehältern und sechsstelligen Ruhegeldern* käme dies sicherlich nicht ungelegen, der Gebührenzahler schaut indes in jedem Fall sprichwörtlich in die Röhre.
-Maximilian Schiebel
* Adelhardt, C. und Engert, M. 2022: Großzügiges Ruhegeld für Senderchefs. NDR. o. S.