30/08/2026
🎓 Prüfung nicht bestanden? Kopf hoch – es gibt eine zweite Chance! 💪
Wenn es beim ersten Anlauf mit der Gesellen- oder Abschlussprüfung nicht klappt, ist das noch lange nicht das Ende der Ausbildung. Auszubildende haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen.
Auch die Ausbildungszeit kann auf Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert werden. So bleibt Zeit, gezielt an den eigenen Stärken und Schwächen zu arbeiten und es beim nächsten Mal zu schaffen. 🔨✨
👉 Du bist betroffen oder kennst jemanden? Informiere dich frühzeitig über deine Möglichkeiten und die nächsten Schritte ⬇
Nicht bestandene Prüfung – was nun? Betriebe und Auszubildende haben Anspruch auf Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Handwerkskammer erläutert die gesetzlichen Regelungen und die notwendigen Schritte.