Freie Wähler Bürgerliste Mühlhausen - Kraichgau

Freie Wähler Bürgerliste Mühlhausen - Kraichgau Dies ist die offizielle Facebook-Seite des Freie Wähler Bürgerliste e. V. Mühlhausen (Kraichgau) Wir, die Freie Wähler – Bürgerliste e.

V., sind keine Partei, sondern ein politischer Verein, sind unabhängig von landes- und bundespolitischen Vorgaben, konzentrieren uns auf die örtlichen Gegebenheiten, also auf die Probleme der Gesamtgemeinde Mühlhausen und finanzieren unseren Wahlkampf nicht aus Steuergeldern sondern ausschließlich selbst. Kontakt via eMail über: freie.waehler.muehlhausen (at) web.de

Die Freie Wähler-Bürgerliste e

. Mühlhausen-Rettigheim-Tairnbach (FWB) - das ist der komplette und korrekte Name - wurde 1994 gegründet und ist im selbem Jahr erstmals bei der Kommunalwahl angetreten. Damals wurden Dr. Thomas Langeloh und Bruno Sauer in den Gemeinderat gewählt. Seither haben wir an jeder Wahl teilgenommen und ständig an Ratsitzen hinzugewonnen. Im aktuellen Gemeinderat Mühlhausen sind die Freien Wähler mit insgesamt sechs Vertreterinnen und Vertreter präsent. Laut unserer Satzung wirken wir an der politische Willensbildung in Form der Aufstellung von Kandidaten bei den Kommunalwahl (bis Kreistagsebene) mit.

22/06/2026

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim (Teil 3)
Allgemeine Anmerkungen !

In den beiden zurückliegenden Wochen haben wir ausführlich zu der o.g. Thematik berichtet und den Standpunkt bzw. die Herangehensweise der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. erläutert.

Abschließend nun die allgemeinen Anmerkungen unseres GR Bruno Sauer, der diese gleich zu Beginn der Diskussion abgab.

„Herr Spanberger, Herr Glup, Vertreter der Verwaltung, werte Zuhörende

zum allgemeinen Teil und der von Ihnen Herr Spanberger und Herr Glup vorgestellten Sachlage darf ich Stellung nehmen. Die Vorstellung des Änderungsantrags wird von GR Oliver Grigoras-Stelli vorgenommen.

Vorweg, unabhängig des heutigen Beschlusses, wird am Ende des Tages der Mannsbach in Rettigheim das Wasser immer noch bergab führen. Ein kritischer guter und konstruktiver Austausch der Argumente und am Ende eine finale Entscheidung durch Mehrheiten, das ist gelebte Demokratie.
Das ist positiver politischer Streit, nach Heiner Geißler. Es bleibt uns auch nichts Anderes übrig als Mehrheitsentscheide, so sie korrekt entstanden sind, zu akzeptieren.
Denn die nächste Sitzung wartet schon und wollten wir jedes Mal nach einer uns unliebsamen Entscheidung schmollen, so wären wir schlechter Demokraten. Und unabhängig vom Beschlussausgang sehe ich nicht, dass nach allem was wir bislang gehört haben, das Baugebiet gefährdet ist.

Alle Argumente bislang waren m. E. nicht gegen ein Baugebiet. Sie zeigen nur die Vielfalt der Sichtweisen, die berücksichtigt werden sollten. Daher müssen wir uns nicht gegenseitig überbieten.
Aber es ist wichtig und richtig hier den Dialog, wie formuliert wurde, auszutauschen. Auch für den Austausch mit der Bürgerschaft in jede Richtung (pro und contra) darf ich mich für unsere Fraktion bedanken.
Ich sehe es heute eher so, dass das Baugebiet wie ein Zug auf das Gleis gesetzt ist und im Bahnhof steht. Ob der Zug heute losfährt oder erst Mitte bzw. Ende dieses Jahres, ist nicht der Punkt.
Wäre der TOP heute nicht von der Verwaltung auf die Tagesordnung gesetzt worden, ich glaube nicht, dass aus der Mitte des Gemeinderats ein Antrag, der möglich gewesen wäre, gekommen wäre. Öffentlicher Druck darf nicht die Ratio ausblenden.

Wer von Verzögerung oder Verhinderung sprechen würde, sollte die Vorgeschichte nicht ausblenden. Über dieses Baugebiet wird seit nunmehr 58 Jahren gesprochen. Seit 51 Jahren sind wir Gesamtgemeinde. Und über Jahrzehnte hinweg gab es politische Mehrheiten, teils sehr stark ausgeprägte, die das Vorhaben, wenn es wirklich oberste Priorität gehabt hätte, längst hätten umsetzen können.

Daher ist, was den Zeitpunkt angeht, dies keine Aussage das Baugebiet nicht zu wollen. Für uns sprechend kann ich wiederholen, dass wir einen anderen Weg als die präferieren, aber das Ziel ist das gleiche wie die Verwaltung, ein Baugebiet. Aber es gibt einige Aspekte, die bei aller Freude über die Möglichkeit eines Baugebiets nicht untergehen dürfen.
Der gesamtheitliche Blick erscheint wichtig, nicht nur in eine Richtung. Kostengünstiger Wohnraum, erschwingliche Bauplätze, insbesondere für junge möglichst Rettigheimer Familien, Wohnraum für Rückkehrer nach Rettigheim, Menschen mit durchschnittlichem Einkommen oder ältere Menschen.
Das sind die vielfach geäußerten Ziele die wir sicher alle unterstützen. Aber wir müssen uns ehrlich machen. Ob diese Personengruppen tatsächlich zum Zuge kommen, entscheiden wir am Ende nicht abschließend. Denn auch in Rettigheim wird das Gesetz des Marktes nicht außer Kraft gesetzt.

Wenn ein heute künftiger Baugrundbesitzender berechtigter Weise aus einem Acker einen „kleinen Goldesel“ machen kann, wird er im Falle eines avisierten Verkaufs dem finanziell besten Angebot wohl den Vorzug geben. Das ist legitim, das ist menschlich.

Steht der Bieter vor Tür, ist die Herkunft meist unerheblich. Hier gilt das geflügelte Sprichwort, wonach Liebe vergeht aber der Hektar besteht. Dass rund 60% ein Baugebiet positiv begleiten, wie Sie Herr Spanberger es sehr treffend ausgedrückt haben, ist sicher eine nicht überraschende Zahl.
Aber bedeutet es nicht per se: Selbst für Eigenbedarf zeitnah bauen zu wollen, tatsächlich neuen Wohnraum z. B. für Miete schaffen zu wollen, Grundstücke zeitnah auf den Markt zu bringen und zu verkaufen oder erschwinglichen Wohnraum bzw. Baufläche für einheimische zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie die Kollegin Martin hier im Rat. Sie musste über 4 Jahre für eine Wohnung suchen. Sie kann alle genannten Problemstellungen mit am besten bewerten. Und sicher wäre sie gerne früher hier im schönen Rettigheim angekommen.

Ein Neubaugebiet, das ich befürworte, wenn es kostenrisikoarm, wie von uns vorgeschlagen, kommt, kann die Gemeinde und den Ortsteil aufwerten und Chancen schaffen. Wachstum als zwingende Notwendigkeit für die Sicherung von Infrastruktur durch neue Baugebiete wird häufig in die Diskussion eingeworfen. Das ist eine Sichtweise, die jedoch nicht absolut ist.

Außenentwicklung schafft auch neue Kosten und nur vorübergehend ggf. neue Kinderzahlen. Auch ein Baugebiet altert. Das ist immer noch keine Aussage gegen ein Baugebiet. Daher darf Innenentwicklung nicht ausgeblendet werden. Sie bleibt ein weiterer Punkt in der Gesamtbetrachtung. Die Gemeinde hat für die STEG mit einer umfangreichen Untersuchung beauftragt und erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt. Ziel war ausdrücklich, vorhandene Potentiale im Ortskern, bei Leerständen, Baulücken oder Nachverdichtungen systematisch zu erfassen. Das BauGB schreibt uns zwingend vor Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Gleichzeitig müssen wir aber versuchen objektiv diesen Punkt zu bewerten: Innenentwicklung klingt in der Theorie oft einfacher, als sie sich in der Praxis tatsächlich umsetzen lässt. Denn verständlicherweise wird sich in vielen Fällen jemand eher für einen Neubau auf einem freien Bauplatz entscheiden als für den aufwendigen Umbau einer alten Scheune / das Bauen in zweiter Reihe / komplizierte Grundstückszuschnitte, oder Sanierungen im Ortskern mit hohen baulichen / finanziellen Herausforderungen. Genau dieser Spagat zeigt sich nicht nur in Mühlhausen als Gesamtgemeinde, sondern nahezu in allen Kommunen. Einerseits wird zurecht Innenentwicklung gefordert. Andererseits bleibt die tatsächliche Nachfrage nach klassischen Neubaugrundstücken hoch.

Sicherlich wird das Thema auch angesichts der anstehenden Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr zusätzlich politische Dynamik entfalten. Es ist weder ungewöhnlich noch illegitim, das kommunale Entwicklungsprojekte wie Neubaugebiete im Vorfeld solcher Wahlen stärker in den Fokus rücken oder hierfür politische Startsignale gesetzt werden. Wohnraumentwicklung, Wachstum und Zukunftsperspektiven gehören klassischerweise zu den Themen, mit denen Amtsinhaber wie auch mögliche Bewerbende öffentliche Zustimmung gewinnen möchten.
Wie eingangs erwähnt führen viele Wege nach Rom und nach Rettigheim und in diesem Sinne ist der heutige sachliche Austausch ein Ausdruck gelebter Demokratie.“

Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in RettigheimÄnderungsantrag der Freie Wähler – Bürgerliste e.V.Wie bereits in der vergan...
12/06/2026

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim
Änderungsantrag der Freie Wähler – Bürgerliste e.V.

Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, wollen wir heute auf den Änderungsantrag eingehen, den unser GR Oliver Grigoras-Stelli in der Gemeinderatsitzung eingebracht hat.
Die Zielrichtung war selbstverständlich die gleiche, wie die seitens der Verwaltung. Gravierender Unterschied war die Herangehensweise.

Hier der Änderungsantrag, der für sich spricht:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats und vor allem: liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Zuschauerraum,

wir alle sitzen am heutigen Abend hier, weil wir für unsere Gemeinde und insbesondere für den Ortsteil Rettigheim etwas bewegen wollen. Ich möchte daher zu Beginn eines unmissverständlich klarstellen: Die Fraktion der Freien Wähler-Bürgerliste e.V. steht zu dem strategischen Ziel der Gemeindeverwaltung.
Wir wollen die Weiterentwicklung Rettigheims. Wir wollen und wir brauchen dringend neuen Wohnraum für junge Familien und für unsere einheimischen Bürgerinnen und Bürger. Dieses Ziel stellen wir mit unserem Antrag ausdrücklich nicht in Frage.

Aber als Gemeinderat tragen wir nicht nur die Verantwortung für das „Was“, sondern vor allem für das „Wie“. Und beim Wie schlagen wir heute lediglich einen anderen, wirtschaftlich risikoärmeren und organisatorisch tragfähigeren Weg vor.

Unser Grundsatz lautet: Wir wollen dieses Baugebiet möglich machen – aber wir machen es von Anfang an richtig!
Was liegt uns heute als Beschlussvorlage der Verwaltung vor? Wir sollen einen sofortigen, formellen Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB fassen.
Auf gut Deutsch: Wir sollen das offizielle Planverfahren starten und damit das formelle Verfahren ins Rollen bringen.

Das Problem dabei ist jedoch, dass das wirtschaftliche Fundament für dieses Millionenprojekt zum jetzigen Zeitpunkt völlig ungeklärt ist. Wer dieses Gebiet am Ende tatsächlich erschließt, ist heute noch reine Spekulation. (Exkurs: Ein Erschließungsträger ist ein Unternehmen oder eine Gesellschaft, das von einer Gemeinde beauftragt wird, Grundstücke und Baugebiete baureif zu erschließen. Dies umfasst die Anbindung an das Straßennetz sowie die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasser.)

Die Verwaltung schlägt uns vor, planerisch in erhebliche Vorleistung zu gehen, ohne die realen Rahmenbedingungen für die Gemeinde und die Grundstückseigentümer zu kennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns gegenwärtig in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Wenn wir heute den Aufstellungsbeschluss fassen, lösen wir weitere kostenwirksame Schritte aus – sei es für den Artenschutz, die Entwässerung oder den Lärmschutz. Sollte das formelle Verfahren im weiteren Verlauf an rechtlichen oder technischen Hürden stocken oder gar scheitern, blieben die Kostenrisiken bei der Gemeinde Mühlhausen hängen.

Das können und das dürfen wir unserem konsolidierungspflichtigen Haushalt aktuell nicht zumuten! Hinzu kommt die handfeste Gefahr einer reinen „Schubladenplanung“. Wenn wir die Planung ohne frühe Einbindung eines Umsetzungspartners vorantreiben, riskieren wir Entwürfe, die theoretisch schön aussehen, sich später im Tiefbau aber als wirtschaftlich untragbar erweisen. Zwar liegt uns eine ausführliche Machbarkeitsstudie der ESB Kommunalprojekt AG vor, es ist jedoch nicht klar, ob ein späterer Erschließungsträger die gleichen Ansichten teilt, die in dieser Machbarkeitsstudie enthalten sind.

Wenn wir den Erschließungsträger erst zu einem späten Zeitpunkt einbeziehen, riskieren wir teure und zeitraubende Korrekturverfahren, bei denen wir im schlimmsten Fall wieder ganz von vorne anfangen müssen. Und es könnte noch viel schlimmer kommen, falls wir überhaupt keinen Erschließungsträger finden, dann müssten wir das Projekt begraben.

Genau hier setzt unser Änderungsantrag an. Wir wollen das Verfahren im Sinne des Vorsichtsprinzips geordnet aufbauen. Vor dem formellen Einstieg nehmen wir uns bewusst die Zeit, um das wirtschaftlich sinnvollste Umsetzungsmodell zu prüfen.

Unser Antrag beauftragt die Verwaltung, unverzüglich strukturierte Sondierungs- und Verhandlungsgespräche mit qualifizierten Erschließungs- und Projektträgern aufzunehmen. Dies muss ohnehin geschehen. Die Verwaltung hat im Rahmen Ihres Vortrags mehrfach selbst dargelegt, dass ein Erschließungsträger benötigt wird.

Dabei sollten wir den gesamten Markt betrachten: öffentliche, kommunalnahe und erfahrene private Dienstleister, wie beispielsweise die Landsiedlung Baden-Württemberg, kommunale Bankentöchter oder regionale Versorger. Wir wollen fundiert prüfen lassen, ob ein solcher Partner bereit ist, die Projektsteuerung, die Eigentümeransprache, die Vorbereitung der Bodenordnung, die Erschließung und die spätere Vermarktung ganz oder teilweise zu übernehmen. Das Ziel ist die Vorbereitung einer rechtlich zulässigen Kostenübernahme- oder Erschließungsvereinbarung.

Wir wollen schwarz auf weiß prüfen, in welchem Umfang die externen Planungs- und Verfahrenskosten durch den künftigen Träger übernommen werden können, um das finanzielle Risiko unserer Gemeinde und der Grundstückseigentümer zu minimieren.

Und um es ganz deutlich zu sagen: Die nach § 2 (1) BauGB geschützte kommunale Planungshoheit bleibt hiervon zu jedem Zeitpunkt unberührt. Der Gemeinderat behält das Heft des Handelns bis zum Schluss vollständig in der Hand.

Und jetzt möchte ich mich ganz gezielt an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen wenden, die heute so zahlreich in den Sitzungssaal gekommen sind: Unser Antrag ist ein Schutzschirm für Sie!

Dieses Baugebiet wird in Rettigheim seit Jahrzehnten diskutiert. Wenn wir erst den Beschluss fassen und viel später einen Erschließungsträger suchen, hängen Sie als Eigentümer in einer unendlichen Hängepartie fest.
Wir wollen, dass die handfeste Kalkulations- und Bauexpertise eines Praktikers von der ersten Minute an direkt in die Ausarbeitung des Bebauungsplans mit einfließt. Eine vom Tiefbaufachmann optimierte Straßen- und Leitungsführung kann dazu beitragen, die realen Gesamtkosten des Projekts zu senken.
Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Ein wirksamer Schutz vor unvorhersehbaren Kostenexplosionen bei den späteren Erschließungs- und Umsetzungskosten. Sie bekommen frühzeitig einen klaren, kompetenten Ansprechpartner für faire Gespräche auf Augenhöhe.

Unser Weg sichert am Ende faire Bedingungen für Sie und hoffentlich bezahlbare Grundstücke für die künftigen Bauherren. Sicherlich wird die Verwaltung heute argumentieren, dass dieses Vorgehen Zeit kostet. Ich sage Ihnen: Bei einem Gebiet, dass seit Jahrzehnten diskutiert wird, ist es vollauf gerechtfertigt, jetzt wenige Wochen oder Monate für eine fundierte wirtschaftliche und organisatorische Vorbereitung zu nutzen. Das ist keine Verhinderung, sondern ein Gebot der kaufmännischen Vernunft und der politischen Verantwortung gegenüber unseren Steuerzahlern und den Eigentümern gleichermaßen. Der Verwaltungsvorschlag kommt in diesem Fall einfach zu früh.

Erst das saubere Konzept auf den Tisch, erst die wirtschaftlichen Fakten und danach fassen wir als Gemeinderat den formellen Aufstellungsbeschluss. Lassen Sie uns dieses wichtige Projekt für Rettigheim anpacken: Mit Vernunft, mit maximaler Sicherheit für unseren Haushalt und mit fairen, transparenten Bedingungen für unsere Bürgerinnen und Bürger! Ich bitte Sie im Namen der Freien Wähler um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.“

Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

(Foto: RNZ)

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim; Aufstellungsbeschluss eines BebauungsplansIn der jüngsten Gemeinderatsitzu...
05/06/2026

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans

In der jüngsten Gemeinderatsitzung lag der Schwerpunkt eindeutig bei der Beschlussfassung eines Aufstellungsbeschlusses für das o.g. Neubaugebiet.

Grundsätzlich wollten wir an dieser Stelle zunächst unseren von GR Grigoras-Stelli eingebrachten Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung vorstellen, die jüngste Berichterstattung eines politischen Mitbewerbers in der vergangenen Woche zwingt uns jedoch dazu, unsere Berichterstattung aufzuteilen und heute zunächst mit einem klaren Faktencheck zu reagieren.

Die Gemeinderatssitzung in der Turnhalle Rettigheim war für alle Beteiligten eine Geduldsprobe. Nach einer teilweise hochemotionalen Diskussion stand am Ende ein wegweisender Beschluss für Rettigheim.
Als Freie Wähler-Bürgerliste e.V. freuen wir uns, dass der Weg für dringend benötigten Wohnraum für junge Familien und Einheimische nun endlich geebnet ist. Unser strategisches Ziel war und ist hierbei völlig klar: Wir wollen die Weiterentwicklung unseres Ortsteils.
Mit großem Erstaunen mussten wir in der Ausgabe Nr. 22 der Gemeinderundschau die Berichterstattung eines politischen Mitbewerbers zu der Thematik lesen.
Hier konnte und sollte wohl der Eindruck erweckt werden, dass lediglich „eine Fraktion“ das o.g. Neubaugebiet befürworten würde. Dies trifft selbstverständlich mit Nichten zu.
In unserem Änderungsantrag wurde mehrfach darauf abgehoben, dass wir als Freie Wähler – Bürgerliste e.V. zur Erschließung dieses Neubaugebietes stehen.

Es wurde ebenfalls behauptet, dass die Absicht, vor einem formellen Verfahren einen Erschließungsträger zu suchen, „realitätsfremd“ sei. Ebenso warf man uns vor, dass das Projekt aufgrund unseres Antrags „eine weitere Schleife ziehen“ müsse und es so zu einer weiteren zeitlichen Verschiebung käme.

Hier lohnt sich ein Blick auf die nackten Fakten, die rechtlichen Realitäten und ein kurzer Ausflug in die Historie:

1. Wer zieht hier eigentlich was in die Länge?

Das Neubaugebiet „Brühl/Neusatz“ wird in Rettigheim bereits seit 1968 diskutiert, wir sprechen hier also von einem Zeitraum von fast sechs Jahrzehnten. Wenn es also um das Thema „in die Länge ziehen“ geht, ist ein Blick in die Historie durchaus aufschlussreich:

Seit vielen Jahrzehnten verfügt eben jener politische Mitbewerber über die absolute Mehrheit im Gemeinderat, rühmte sich vor Kurzem, seit 80 Jahren „die gestaltende Kraft“ in der Gemeinde zu sein (siehe Gemeinderundschau Nr. 21). Wer über einen derart langen Zeitraum das Heft des Handelns in der Hand hielt, das genannte Neubaugebiet schon längst hätte umsetzen können und nun anderen Fraktionen bei einer eingehenden Prüfung von wenigen Wochen eine „Verzögerungstaktik“ vorwirft, beweist zumindest eine bemerkenswerte humoristische Ader.

2. Rechtliche Hausaufgaben nicht gemacht: Ein Beschluss, der erst noch wirksam werden muss

Als politischer Mitbewerber sollte man im Vorfeld einer Berichterstattung auch seine rechtlichen Hausaufgaben machen: Ein formeller Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB hat keinerlei bindende Wirkung für einen Erschließungsträger. Er ist schlichtweg keine rechtliche Voraussetzung, um überhaupt Gespräche mit potenziellen Partnern zu führen oder eine Ausschreibung vorzubereiten. Dass die Gemeinde ein massives, seriöses Interesse an diesem Neubaugebiet hat, zeigen bereits die jahrelangen Vorarbeiten und die aufwändige Baulandentwicklungsstudie.
Unser Änderungsantrag entsprang reiner kaufmännischer Vorsicht: Wir befinden uns mitten in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Ein wirksamer Aufstellungsbeschluss setzt eine juristische Maschinerie in Gang, die sofort erhebliche, kostenintensive Gutachten auslöst. Hätten wir blindlings gehandelt, wären alle finanziellen Risiken im Falle eines Scheiterns allein an der Gemeinde hängen geblieben.

3. Im Gemeinderat zustimmen, um danach in der Gemeinderundschau zu schimpfen – genau unser Humor!

Der in der Gemeinderatsitzung letztendlich gefasste Beschluss spiegelt im Kern genau dass wieder, was wir mit unserem Antrag bezwecken wollten. Die Verwaltung kam in einer Sitzungsunterbrechung ihrerseits auf die Ratsmitglieder der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. zu und bot an, die geforderten Antragspunkte in den eigentlichen Beschlussvorschlag mit einzuarbeiten, was schlussendlich dann auch geschah.

Der so ergänzte Vorschlag wurde mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung angenommen (drei Ratsmitglieder waren befangen).

Bemerkenswert ist, dass der entsprechende politische Mitbewerber diesem Beschluss im Gemeinderat vollumfänglich und einstimmig mit zugestimmt hat! Man ist unserem Ansinnen also in der Sitzung in den entscheidenden Punkten gefolgt.

Der offizielle Beschluss-Wortlaut legt unmissverständlich fest: „Der Gemeinderat billigt die vorgestellte Gebietsabgrenzung und fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes... Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses soll nach Beauftragung eines Erschließungsträgers für das Plangebiet erfolgen.“
Das bedeutet im Klartext: Der Beschluss wird erst durch die öffentliche Bekanntmachung rechtlich wirksam (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Und diese Bekanntmachung darf erst erfolgen, nachdem ein Erschließungsträger vertraglich gebunden ist! Genau das war der Kern unseres Antrags: Erst das wirtschaftliche Fundament und die Absicherung der Risiken, erst die kaufmännischen Fakten – und dann die rechtliche Wirksamkeit des Verfahrens.
Ein reines „Weiter-so“ der ursprünglichen Verwaltungsvorlage wurde damit erfolgreich verhindert. Die Verwaltung wurde nun beauftragt, unverzüglich die Ausschreibung für die Erschließungsträgerschaft vorzubereiten. Im Rahmen dieser Ausschreibung müssen zwingend genau die von uns geforderten Kernpunkte dargelegt werden:
• Eine detaillierte Darstellung möglicher Umsetzungsmodelle.
• Eine fundierte Einschätzung der finanziellen Risiken für die Gemeinde.
• Ein grober Liquiditäts- und Zeitplan sowie eine Aufstellung der Folgekosten.
• Die Honoraraufwendungen für die Stadtplanung sollen vom Erschließungsträger übernommen werden.

Besonders wichtig: Der gesamte Beschluss steht unter einem ausdrücklichen Finanzierungsvorbehalt im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung.

4. Fazit

Der gefundene Kompromiss ist ein großer Erfolg – vor allem, weil er wesentliche Sicherheitsmechanismen unseres Antrags enthält. Wir haben das Verfahren im Sinne des Vorsichtsprinzips auf ein solideres Fundament gestellt, um unsere Gemeinde vor unkalkulierbaren Kosten zu schützen.
In der kommenden Woche werden wir unseren Änderungsantrag im Detail vorstellen und aufzeigen, welche konkreten wirtschaftlichen und planerischen Vorteile unser Modell für Sie als betroffene Grundstückseigentümer und künftige Bauherren bereithält.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger und Oliver Grigoras-Stelli, Gemeinderäte

(Foto: RNZ) Neubaugebiet Brühl / Neusatz

Sondersitzung des GemeinderatesMehr Gremien, weniger Klarheit: Rat setzt auf doppelte Struktur statt schlanke LösungIn d...
23/05/2026

Sondersitzung des Gemeinderates
Mehr Gremien, weniger Klarheit: Rat setzt auf doppelte Struktur statt schlanke Lösung

In den vergangenen Wochen konnte man den Satz des Rathauschefs „Wir sind nicht Walldorf, aber es geht uns gut“ in der Rhein-Neckar-Zeitung lesen. Sicherlich ist hier der erste Teil der Aussage richtig, dem zweiten Teil können wir aber nur bedingt zustimmen. Richtig müsste es lauten, dass es uns lediglich nur „aktuell“ gut geht.

Letzte Woche haben wir die Haushaltsrede unseres finanzpolitischen Sprechers, GR Oliver Grigoras-Stelli, veröffentlicht. Dieser hat das auf den ersten Blick positiv wirkende Zahlenwerk ins richtige Licht gerückt. Das Sondervermögen des Bundes in Höhe von 5,7 Millionen Euro wurde auf einen Schlag ins Jahr 2026 eingeplant, obwohl diese Finanzspritze eigentlich für die nächsten 10 bis 12 Jahre reichen sollte. Mit diesem „fiskalischen Winkelzug“ sieht der aktuelle Haushalt natürlich gut aus, aber wie sieht es in den kommenden Jahren aus …

Da auch in Mühlhausen die Fülle der Aufgaben sicherlich nicht weniger werden und die Einnahmen im günstigsten Fall stagnieren, wohl eher weniger werden, wurde am 08.05.2026 eine Sondersitzung des Gemeinderates von der Verwaltung anberaumt. S o gut scheint es uns also doch nicht zu gehen!

Hierbei sollte eine „Haushaltsstrukturkommission“ (HSK) aus Mitgliedern des Gemeinderates gebildet werden, in der neue Einspar- und Einnahmemöglichkeiten gesucht und geprüft werden sollen. Das Gremium, vorgeschlagen waren seitens der Verwaltung 10 ordentliche Mitglieder samt persönliche Stellvertreter/innen, soll sich regelmäßig, aber nichtöffentlich treffen und beraten.
Auf ausdrückliche Nachfrage von GR Bruno Sauer bestätigte Bürgermeister Spanberger in der Sitzung, dass es sich um „persönliche Stellvertreter“ handelt. Ortschaftsräte können nicht als persönliche Stellvertreter benannt werden, eine Einbindung ist hier allenfalls als „sachkundiger Einwohner“ möglich. Bürgermeister Spanberger wies in der Sitzung mehrfach ausdrücklich darauf hin, dass die HSK keine Beschlüsse fassen werde.

Zusammenfassend wurde nun ein beratender Ausschuss geschaffen, der dem bereits beschließenden Ausschuss für Haushaltsfragen vorgeschaltet wird. Die anerkannte Kommentierung zu § 41 GemO weist darauf hin, dass neben einem bereits zuständigen beschließenden Ausschuss für dasselbe Sachgebiet regelmäßig kein zusätzlicher beratender Ausschuss vorgesehen ist (Hintergrund ist die Vermeidung von Doppelstrukturen).

Die zentrale Präsentation der Verwaltung wurde dem Gemeinderat erst in der Sitzung vorgestellt und zuvor weder den Gemeinderäten noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eine frühzeitige inhaltliche Vorbereitung der Beratung war dadurch nur eingeschränkt möglich. Die Präsentation wurde erst nachträglich auf Anfrage in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Gemäß § 40 (3) GemO soll die Zusammensetzung einer solchen HSK die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat verkleinert abbilden. Damit wurde der „Grundsatz der Spiegelbildlichkeit“ mit aufgenommen.

Im Vorfeld der Sitzung haben die Freie Wähler – Bürgerliste e.V. einen Änderungsantrag zum Verwaltungsvorschlag eingebracht, der allen Fraktionen frühzeitig zur entsprechenden Vorbereitung zugeleitet worden war.
Ziel des Antrags war es, angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Mühlhausen frühzeitig und strukturiert Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten. Die eigentliche Vorberatung und Beschlussfassung wäre weiterhin im zuständigen Ausschuss für Verwaltung und Finanzen sowie im Gemeinderat erfolgt.

Nach unserer Vorstellung sollte die HSK als informelle Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinderats unter Leitung des Bürgermeisters arbeiten. Sie war ausdrücklich ohne Entscheidungsbefugnisse konzipiert und sollte als ergänzendes Instrument der internen Willensbildung dienen.
Die eigentlichen Beratungen und Beschlüsse wären weiterhin in den zuständigen Gremien (u.a. dem bereits bestehenden Verwaltungs- und Finanzausschuss) erfolgt.
Inhaltlich war vorgesehen, sämtliche Ausgaben- und Einnahmebereiche der Gemeinde ergebnisoffen zu prüfen – einschließlich freiwilliger Leistungen, Pflichtaufgaben sowie Gebühren und Abgaben. Auch bislang nicht verfolgte oder politisch schwierige Maßnahmen sollten bewusst in die Überlegungen mit einbezogen werden, um eine tragfähige Grundlage für die Haushaltskonsolidierung zu schaffen.

Der Antrag fand bei 6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung leider keine Mehrheit im Gemeinderat. Das bedauern wir, da aus unserer Sicht mit der HSK ein klar strukturierter und rechtlich klar abgegrenzter Rahmen für eine offene Vorberatung geschaffen worden wäre.

Stattdessen wurde nun auf Vorschlag der Verwaltung, neben dem bestehenden vorberatenden Ausschuss für Verwaltung und Finanzen, ein weiterer vorberatender Ausschuss als Haushaltsstrukturkommission eingerichtet.
Aus unserer Sicht führt dies nun zu einer nicht notwendigen doppelten Gremienstruktur, ohne den auch ursprünglich von der Verwaltung angestrebten offenen und flexiblen Arbeitsrahmen zu bieten, da in den Ausschüssen die Vorschriften der Gemeindeordnung zwingend anzuwenden sind.
Unsere vorgeschlagene HSK wäre außerhalb der formalen Ausschussstrukturen der Gemeindeordnung organisiert gewesen.

Zusätzlicher „Nebeneffekt“: Die Variante der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. wäre kostenneutraler, zumindest aber mit einer stark reduzierten Sitzungsentschädigung, als der jetzt mehrheitlich beschlossene Vorschlag der Verwaltung gewesen, da nun mit zu erwartenden zusätzlichen sachkundigen Einwohnern ein Gremium entsteht, das nahezu der Größe des Gemeinderats entspricht. Dies in Zeiten von Verschlankungsforderungen!

Der vollständige Änderungsantrag zum Verwaltungsvorschlag kann auf unserer Homepage https://www.freiewaehler-muehlhausen-kraichgau.de/ unter „Aktuelles“ aufgerufen werden.

Für die Haushaltsstrukturkommission wurden unsererseits nachfolgende Gemeinderäte/innen benannt (Stellvertreter in Klammer):
Oliver Grigoras-Stelli (Bianca Dolland-Göbel),
Reinhold Sauer (Reimund Metzger),
Bruno Sauer (Lisa Martin)

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

Herzlich Willkommen! Wir heißen Sie auf den Internetseiten des Freie Wähler-Bürgerliste e.V. Mühlhausen – Rettigheim – Tairnbach herzlich willkommen! Wir danken für Ihr Interesse an unserem politischen Verein. Auf den folgenden Seiten können Sie...

Haushalt 2026In der Gemeinderatsitzung am 23.04.2026 wurde seitens der Verwaltung der Gemeindehaushalt 2026 eingebracht....
15/05/2026

Haushalt 2026

In der Gemeinderatsitzung am 23.04.2026 wurde seitens der Verwaltung der Gemeindehaushalt 2026 eingebracht. Hierüber wurde in der Gemeinderundschau Nr. 18 ausführlich berichtet.

Auch aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen veröffentlichen wir hier noch einmal die Haushaltsrede unseres finanzpolitischen Sprechers, GR Oliver Grigoras-Stelli:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es gibt Momente in der Politik, in denen man sich wünscht, man hätte unrecht behalten. Als wir bereits in der Gemeinderatssitzung am 10. April 2025 an dieser Stelle auf die prekäre Finanzlage und die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung hingewiesen haben, ernteten wir kein Handeln, sondern ein nachsichtiges Lächeln.

Heute, ein Jahr später, ist aus der Mahnung unserer Fraktion bittere Realität der Verwaltung geworden. Was wir heute vorliegen haben, ist kein gewöhnlicher Haushalt. Es ist die Quittung für eine Politik, die Warnsignale zu lange ignoriert hat.

Auf den ersten Blick mögen die Zahlen für das Jahr 2026 noch verhältnismäßig solide aussehen. Doch dieser Eindruck täuscht gewaltig. Dass wir heute ein ausgeglichenes Bild sehen, liegt einzig und allein daran, dass die Gemeinde ihren kompletten Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 5,7 Millionen Euro bereits im Jahr 2026 einplant.

Diese Finanzspritze wird mit einem Schlag aufgebraucht. Das ist kein strategisches Investment, das ist ein einmaliges Pflaster auf einer klaffenden Wunde. Damit verspielen wir die Chance, den massiven Investitionsstau der letzten Jahre nachhaltig aufzuholen. Die Prognosen für die Folgejahre sind verheerend – und genau deshalb führt an einer echten Haushaltskonsolidierung kein Weg mehr vorbei.

Natürlich sitzen Verwaltung und Gemeinderat in einem Boot. Viele Entscheidungen wurden hier gemeinsam getroffen. Aber zur Wahrheit gehört auch: Der Gemeinderat kann nur mit dem arbeiten, was ihm seitens der Verwaltung als Entscheidungsgrundlage vorgelegt wird.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat leider gezeigt, dass Projekte oft unzureichend durchdacht waren. Wir kamen regelmäßig unter Zeitdruck und mussten Maßnahmen im Schnellverfahren „durchwinken“, weil Fristen abliefen oder Förderungen drohten zu platzen. Eine seriöse, vorausschauende Haushaltspolitik sieht anders aus. Wir benötigen fundierte Konzepte statt hektischer Ad-hoc-Entscheidungen.

Wir haben in wichtige Infrastruktur investiert – das Feuerwehrhaus in Rettigheim und die Grundschule in Tairnbach sind unverzichtbar für unsere Gemeinde. Doch die Art und Weise der Finanzierung hat unsere Spielräume fast vollständig aufgezehrt. Dass wir bis zuletzt keinen genehmigungsfähigen Haushalt hatten, spricht Bände.

Man kann deshalb auch nicht sagen, dass es der Gemeinde finanziell gut geht. Wer so spricht, während er gleichzeitig eine Haushaltskonsolidierung ankündigt, verkennt den Ernst der Lage. Haushaltskonsolidierung bedeutet Verzicht und harte Einschnitte. Das den Bürgern gegenüber als „gute Situation“ zu verkaufen, zeugt von einer Wahrnehmung, die mit der fiskalischen Realität im Rathaus wenig zu tun hat.

Ein klarer Kurs fehlt weiterhin. Wir planen aktuell einen Architektenwettbewerb für die Grundschule Mühlhausen, haben aber de facto kein Geld für die Umsetzung. Wir satteln das Pferd wieder einmal von hinten auf. Wir produzieren Planungskosten für Projekte, deren Finanzierung völlig in den Sternen steht. Das ist das Gegenteil von Haushaltsdisziplin.

Wir brauchen in Mühlhausen wieder eine gesunde Einstellung zum Geld. Wir müssen weg von der Politik der Maximalforderungen und hin zu einer Politik der Machbarkeit. Die Erfahrung sollte uns lehren, dass man nur das ausgeben kann, was man erwirtschaftet hat.
Unsere Fraktion wird der Einbringung des Haushalts sowie der nachfolgenden Haushaltskonsolidierung nicht im Weg stehen – im Gegenteil: Wir haben sie bereits am 10. April letzten Jahres gefordert. Jetzt sind die Maßnahmen schmerzhafter, als sie hätten sein müssen.

Wir fordern ab heute:
- Absolute Transparenz über die Folgekosten jeder weiteren Planung.
- Die vorrangige Finanzierung unserer Pflichtaufgaben bevor andere Projekte angegangen werden.
-Eine ehrliche Kommunikation gegenüber den Bürgern – ohne Beschönigung in der Zeitung.

Und diesmal wünschen wir uns, dass unsere Forderung ernst genommen wird.
Lassen Sie uns diesen Haushalt als Wendepunkt begreifen. Nicht als Ende der Entwicklung Mühlhausens, sondern als Rückkehr zur kaufmännischen Vernunft.

Abschließend jedoch vielen Dank an Frau Wintergoller und das ganze Kämmereiteam für die gelungene Aufstellung des Haushaltsplans sowie den Gremien für die konstruktive Zusammenarbeit in der Arbeitsphase.“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

Adresse

Lindenweg 26
Mühlhausen
69242

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