07/05/2026
++Demokratie und Rechtsstaatlichkeit à la Mönchengladbach++
Was aktuell beim Oberbürgermeister und in der Verwaltung der Stadt Mönchengladbach passiert, ist an Absurdität kaum zu überbieten.
Ein ehemaliges Mitglied verlässt unsere Fraktion…
und bleibt trotzdem einfach auf Ausschussposten sitzen, der der AfD zustehen.
Unsere benannten Nachfolger?
Werden von der Verwaltung konsequent ignoriert.
Man fragt sich unweigerlich: Gelten für den Oberbürgermeister und seine Verwaltung eigentlich noch gültige Gesetze, oder bilden die sich ein, über Recht und Gesetz zu stehen?
Die Rechtslage ist klar.
Nicht der Oberbürgermeister, nicht die Verwaltung und auch keine fraktionslosen Mandatsträger
bestimmen die Besetzung von Ausschüssen, sondern die Fraktion selbst.
Genau das wird hier aktuell schlicht missachtet.
Statt Recht umzusetzen, wird blockiert, verzögert und ausgesessen.
Selbst nach anwaltlicher Aufforderung und klarer Frist ist nichts passiert.
Deshalb haben wir jetzt gehandelt.
Wir haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eine einstweilige Anordnung beantragt.
Das Ziel ist eindeutig: Unsere benannten Vertreter sollen umgehend eingesetzt und dieser Zustand beendet werden.
Warum das nötig ist?
Weil in den Ausschüssen Entscheidungen vorbereitet werden und wir dort aktuell nicht so vertreten sind, wie es den Wählerwillen widerspiegelt.
Ein fraktionsloses Ratsmitglied bleibt auf einem AfD-Sitz…
und verschiebt damit ganz nebenbei die Mehrheitsverhältnisse.
Der viel zitierte Spiegelbildlichkeitsgrundsatz?
Offenbar nur dann relevant, wenn er politisch ins Konzept passt.
Nun müssen wir diesen Schritt gehen, weil hier offensichtlich versucht wird, demokratische Spielregeln nachträglich zu verbiegen.
Und genau das lassen wir so nicht stehen.
Wir erwarten keine Sonderbehandlung.
Nur, dass geltendes Recht auch im Rathaus gilt und nicht erst dann, wenn es politisch bequem ist.
Aber vielleicht braucht es dafür erst ein Gerichtsurteil, damit man sich daran erinnert, wie Demokratie eigentlich funktioniert.