JoBi-nursing4you UG

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06/04/2026

Liebe Besucherinnen und Besucher,

aktuell informieren wir hauptsächlich über unseren YouTube-Kanal zu Themen rund um Betreuung, Alltagshilfe und Pflege (z. B. §45 und §39 SGB XI), sowie über unsere Webseite: www.jobi-nursing4you.de.

Dort finden Sie verständliche Erklärungen und hilfreiche Informationen für Angehörige und Betroffene.

👉 Schauen Sie gern vorbei – wir freuen uns über Ihr Interesse!

Ihr Team von JoBi-nursing4you

www.youtube.com/-nursing4you

08/01/2026

02. Hauswirtschaftliche Unterstützung im Rahmen der Alltagshilfe
Viele Menschen mit Unterstützungsbedarf schaffen den Haushalt nicht mehr vollständig allein.
Unsere hauswirtschaftliche Unterstützung richtet sich an Seniorinnen und Senioren sowie pflegebedürftige Menschen, die Entlastung im Alltag benötigen – zuverlässig, planbar und mit festen Ansprechpartnern.
Dabei geht es nicht um klassische Reinigungsdienstleistungen, sondern um alltagsnahe Unterstützung im häuslichen Umfeld, die Sicherheit, Struktur und Lebensqualität erhält.
Was wir übernehmen:
• Staubsaugen und Wischen der Wohnräume
• Aufräumen und Ordnung halten in Küche und Wohnbereichen
• Entsorgen von Müll - normal anfallenden Haushaltsmüll in die vorgesehenen Mülltonnen
• Leichte Ordnungshilfe im Alltag
-----
Was nicht zu unseren Leistungen gehört
• Grund- oder Wohnungsreinigung
• Fenster- oder Teppichpflege
• Wäsche- oder Bügelarbeiten
• Garten- oder Reparaturarbeiten
Diese Aufgaben können bei Bedarf über externe Haushaltshilfen oder Kooperationspartner erfolgen, die wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln.
Hinweis:
• Wir sind kein Reinigungsunternehmen. Unsere Leistungen sind Teil einer ganzheitlichen Alltagshilfe und richten sich an Menschen, die Unterstützung im täglichen Leben benötigen.
• Unsere Mitarbeitenden sind für den Umgang mit älteren und unterstützungsbedürftigen Menschen geschult und haben stets den Menschen im Blick – nicht nur den Haushalt.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur über anerkannte Anbieter abgerechnet werden.
Die tatsächliche Anerkennung und Abrechnung hängt von der jeweiligen Pflegekasse und den regionalen Vorgaben ab.
Die Nutzung des Entlastungsbetrags richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse und den regionalen Anerkennungsregelungen.

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feste Ansprechpartner,
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Hilfe für pflegende Angehörige

Hauswirtschaftliche Unterstützung im Rahmen der AlltagshilfeViele Menschen mit Unterstützungsbedarf schaffen den Haushal...
07/01/2026

Hauswirtschaftliche Unterstützung im Rahmen der Alltagshilfe
Viele Menschen mit Unterstützungsbedarf schaffen den Haushalt nicht mehr vollständig allein.
Unsere hauswirtschaftliche Unterstützung richtet sich an Seniorinnen und Senioren sowie pflegebedürftige Menschen, die Entlastung im Alltag benötigen – zuverlässig, planbar und mit festen Ansprechpartnern.
Dabei geht es nicht um klassische Reinigungsdienstleistungen, sondern um alltagsnahe Unterstützung im häuslichen Umfeld, die Sicherheit, Struktur und Lebensqualität erhält.

Was wir übernehmen:
• Staubsaugen und Wischen der Wohnräume
• Aufräumen und Ordnung halten in Küche und Wohnbereichen
• Entsorgen von Müll - normal anfallenden Haushaltsmüll in die vorgesehenen Mülltonnen
• Leichte Ordnungshilfe im Alltag

-----

Was nicht zu unseren Leistungen gehört
• Grund- oder Wohnungsreinigung
• Fenster- oder Teppichpflege
• Wäsche- oder Bügelarbeiten
• Garten- oder Reparaturarbeiten

Diese Aufgaben können bei Bedarf über externe Haushaltshilfen oder Kooperationspartner erfolgen, die wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln.

Hinweis:

• Wir sind kein Reinigungsunternehmen. Unsere Leistungen sind Teil einer ganzheitlichen Alltagshilfe und richten sich an Menschen, die Unterstützung im täglichen Leben benötigen.
• Unsere Mitarbeitenden sind für den Umgang mit älteren und unterstützungsbedürftigen Menschen geschult und haben stets den Menschen im Blick – nicht nur den Haushalt.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur über anerkannte Anbieter abgerechnet werden.
Die tatsächliche Anerkennung und Abrechnung hängt von der jeweiligen Pflegekasse und den regionalen Vorgaben ab.
Die Nutzung des Entlastungsbetrags richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Pflegekasse und den regionalen Anerkennungsregelungen.

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👉 Schreiben Sie uns über das Formular.Wir hören zu, ordnen ein und zeigen Ihnen passende Möglichkeiten.https://www.jobi-...
06/01/2026

👉 Schreiben Sie uns über das Formular.
Wir hören zu, ordnen ein und zeigen Ihnen passende Möglichkeiten.

https://www.jobi-nursing4you.de/anfrageformular/

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Begleiteter Übergang nach KrankenhausentlassungOrientierung, Struktur und Entlastung – auch wenn bereits ein Pflegediens...
04/01/2026

Begleiteter Übergang nach Krankenhausentlassung

Orientierung, Struktur und Entlastung – auch wenn bereits ein Pflegedienst eingebunden ist

Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist für viele Menschen und ihre Angehörigen eine große Herausforderung.
Auch wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst organisiert ist, bleiben häufig viele Fragen offen:
• Wer kommt wann?
• Was ist jetzt wichtig?
• Reicht die Unterstützung aus?

Genau hier verstehen wir uns als Bindeglied zwischen Krankenhaus, Pflegedienst, Alltag und Angehörigen.

Wir begleiten Sie in den ersten Tagen nach der Entlassung nach Hause und helfen dabei, Orientierung und Sicherheit zu gewinnen. Dabei übernehmen wir keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten, sondern unterstützen bei der Strukturierung des Alltags und der Koordination der nächsten Schritte.

Unsere Begleitung ist sinnvoll:
• nach Krankenhaus- oder Reha-Entlassung
• bei Unsicherheit im häuslichen Umfeld
• zur Entlastung von Angehörigen
• ergänzend zu einem bestehenden Pflegedienst

Unser Ziel ist es, Überforderung zu vermeiden und einen sicheren Übergang in den Alltag zu ermöglichen – ruhig, klar und verlässlich.

Was wir im Rahmen der Übergangsbegleitung leisten:
• Erstgespräch und Orientierung nach der Entlassung
• Überblick über bestehende Unterstützungsangebote
• Strukturierung des Alltags in den ersten Tagen
• Unterstützung bei Organisation und Abstimmung
• Ansprechpartner für Angehörige
• Einschätzung, ob zusätzliche Unterstützung sinnvoll ist

Abrechnung (klar & transparent):
Die Übergangsbegleitung ist eine Privatleistung und wird direkt mit Ihnen abgerechnet.
Gern informieren wir Sie im Vorfeld transparent über Umfang und Kosten.

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Häufige Fragen ...Brauchen wir Pflege oder Betreuung?Frage: Wann wird ein Pflegedienst benötigt?Ein Pflegedienst ist not...
04/01/2026

Häufige Fragen ...
Brauchen wir Pflege oder Betreuung?

Frage: Wann wird ein Pflegedienst benötigt?
Ein Pflegedienst ist notwendig, wenn pflegerische oder medizinische Leistungen erforderlich sind, zum Beispiel:

• Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
• Medikamentengabe oder Injektionen
• Wundversorgung
• Pflegefachliche Einschätzungen
• Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen ambulanten Pflegedienst.

Frage: Wann ist Betreuung und Alltagshilfe sinnvoll?
Betreuung ist dann richtig, wenn es um Unterstützung im Alltag und Entlastung geht – ohne Pflegeleistungen:

• Gesellschaft, Gespräche, Zeit haben
• Unterstützung bei der Tagesstruktur
• Begleitung bei Spaziergängen oder Terminen
• Hilfe im Haushalt (Einkaufen, Wäsche, leichte Hausarbeiten)
• Entlastung für pflegende Angehörige
• Betreuung bei kognitiven Einschränkungen (z. B. Vergesslichkeit, Demenz)

Genau hier setzen wir an.

Frage: Können Pflege und Betreuung kombiniert werden?
Ja – und das ist sogar sehr häufig der Fall.

Viele Menschen:

• erhalten Pflege durch einen Pflegedienst
• und zusätzlich Betreuung & Alltagshilfe durch uns

Pflege und Betreuung ergänzen sich, sie ersetzen sich nicht.

Frage: Wer entscheidet, was benötigt wird?
Oft sind Angehörige unsicher – das ist völlig normal.

• Wenn Pflege notwendig ist, hilft ein Pflegedienst weiter.
• Wenn es um Zeit, Begleitung, Struktur und Entlastung geht, ist Betreuung sinnvoll.

In vielen Fällen beraten wir Sie gern unverbindlich, welche Unterstützung passend ist.

Frage: Wie werden Betreuungsleistungen finanziert?
Unsere Leistungen können u. a. genutzt werden im Rahmen von:

• § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) - nach Anerkennung durch das LASV. Antrag läuft.
• § 39 SGB XI (Ersatz-/Verhinderungspflege)
• Die Abrechnung erfolgt transparent über eine Rechnung an Sie.
• Eine Erstattung durch die Pflegekasse ist – je nach individueller Voraussetzung – möglich.

Frage: Was leisten wir ausdrücklich nicht?

• Wir erbringen keine Pflegeleistungen.
• Das heißt, wir übernehmen keine Körperpflege, keine medizinischen Tätigkeiten, keine Medikamentengabe und keine pflegefachlichen Beratungsbesuche.

• Kurz gesagt:

• Pflege ist medizinisch und pflegerisch notwendig.
• Betreuung ist menschlich, entlastend und alltagsnah.
• Beides hat seinen Platz – und darf sich ergänzen.

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Unterstützung für pflegende Angehörige,
Entlastungsbetrag §45b,
Verhinderungspflege §39,
Angebote zur Unterstützung im Alltag

Es gibt unterschiedliche Modelle der Alltagsbetreuung. Wir bieten professionelle, planbare Unterstützung mit festen Ansp...
29/12/2025

Es gibt unterschiedliche Modelle der Alltagsbetreuung. Wir bieten professionelle, planbare Unterstützung mit festen Ansprechpartnern. Gern beraten wir Sie unverbindlich, welche Form der Unterstützung für Ihre Situation geeignet ist.

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Wie Sie uns erreichen können:Wir sind montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.Da wir häufig bei ...
21/12/2025

Wie Sie uns erreichen können:
Wir sind montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.
Da wir häufig bei unseren Klienten im Einsatz sind, erreichen Sie uns am besten über WhatsApp.
Über WhatsApp können Sie uns jederzeit schreiben – auch abends und am Wochenende.
Sobald wir wach oder verfügbar sind, antworten wir umgehend.
Alternativ können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns direkt mobil kontaktieren – wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Bitte beachten Sie: Unser Büro ist nicht ständig besetzt. Hinterlassen Sie daher bei Nichterreichbarkeit eine kurze Nachricht – wir melden uns zuverlässig zurück.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular -
oder Sie senden uns eine E-Mail an:
[email protected]
Erreichbarkeit
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Rückrufservice
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Betreuung und Alltagshilfe
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Entlastung für Angehörige
zuverlässig erreichbar
persönliche Betreuung
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Wie Sie uns erreichen können:Wir sind montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.Da wir häufig bei ...
17/12/2025

Wie Sie uns erreichen können:
Wir sind montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.
Da wir häufig bei unseren Klienten im Einsatz sind, erreichen Sie uns am besten über WhatsApp.

Über WhatsApp können Sie uns jederzeit schreiben – auch abends und am Wochenende.
Sobald wir wach oder verfügbar sind, antworten wir umgehend.

Alternativ können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns direkt mobil kontaktieren – wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Bitte beachten Sie: Unser Büro ist nicht ständig besetzt. Hinterlassen Sie daher bei Nichterreichbarkeit eine kurze Nachricht – wir melden uns zuverlässig zurück.

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular -
oder Sie senden uns eine E-Mail an:
[email protected]

Erreichbarkeit
Kontakt
WhatsApp Kontakt
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Kontaktformular
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zuverlässig erreichbar
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Weitere Leistungen ...Medizinisch orientierte Unterstützung im häuslichen UmfeldErgänzende Leistungen für Privatpersonen...
15/12/2025

Weitere Leistungen ...

Medizinisch orientierte Unterstützung im häuslichen Umfeld

Ergänzende Leistungen für Privatpersonen und Angehörige – durch erfahrene Pflegefachkräfte

Nicht immer wird ein ambulanter Pflegedienst benötigt. Oft wünschen sich Angehörige und Betroffene fachliche Unterstützung, Orientierung und eine verlässliche Einschätzung der Situation zu Hause.

Genau hier setzen wir an.

Unsere Leistungen im Überblick:
- Medizinisch orientierte Unterstützung (ohne Behandlungspflege)
- Kontrolle von Vitalzeichen (z. B. Blutdruck, Puls, Blutzucker, Sauerstoffsättigung - als orientierende Messungen zur Beobachtung des Allgemeinzustands)
- Medikamententraining und Unterstützung bei der Organisation der Medikation
- Anleitung und Begleitung bei Diabetes (ohne medizinische Eingriffe)
- Beobachtung des Allgemeinzustands und fachliche Einschätzung
- Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten (z. B. Orientierung, Struktur, Sicherheit im Alltag)
- Beratung zu Hautschutz, Inkontinenz und Sturzprävention
- Begleitung zu Arztterminen und Unterstützung bei der Vorbereitung von Gesprächen
- Rückmeldung und Austausch mit Angehörigen auf Wunsch

Für wen ist dieses Angebot gedacht?
- Für Seniorinnen und Senioren, die sich medizinische Sicherheit im Alltag wünschen
- Für Angehörige, die entlastet werden möchten
- Für Familien, die eine fachliche Einschätzung brauchen
- Für Situationen, in denen keine klassische Pflege notwendig oder gewünscht ist

Wie erfolgt die Abrechnung?
- Alle Leistungen werden privat vereinbart und privat abgerechnet.
- Eine Abrechnung über Kranken- oder Pflegekassen erfolgt nicht.

Ersetzt dieses Angebot einen Pflegedienst?
- Nein.
- Die medizinisch orientierte Unterstützung ersetzt keine Pflege und keine Behandlungspflege.
- Sie dient der Ergänzung, Orientierung und Entlastung.

Werden medizinische Behandlungen durchgeführt?
- Nein.
- Es werden keine medizinischen Eingriffe, keine Injektionen, keine Wundversorgungen und keine ärztlich verordneten Leistungen durchgeführt.
- Unsere Tätigkeit ist beobachtend, unterstützend und beratend.
Unsere Haltung

Wir arbeiten:
- ruhig und respektvoll
- individuell und bedarfsorientiert
- mit Zeit, Erfahrung und fachlicher Verantwortung
- Unser Ziel ist es, Sicherheit, Orientierung und Entlastung zu schaffen – nicht, Pflege zu ersetzen.


Wichtiger Hinweis zur Abgrenzung
- Die genannten Leistungen werden ausschließlich als privat vereinbarte Unterstützungsleistungen erbracht.
- Sie ersetzen keine Behandlungspflege nach SGB V und keine Pflegesachleistungen nach SGB XI.
- Unsere Tätigkeit in der Fachpflege für Einrichtungen bleibt davon unberührt.
- Unsere Leistungen sind privat vereinbart und ergänzend gedacht.

medizinisch orientierte Unterstützung
Unterstützung im häuslichen Umfeld
fachliche Einschätzung zu Hause
Unterstützung für Angehörige
medizinische Orientierung
ergänzende Leistungen privat
Sicherheit im Alltag






Wie entlaste ich mich selbst, wenn ich täglich pflege?Einleitung: Ein praktischer Leitfaden für AngehörigeWer täglich fü...
15/12/2025

Wie entlaste ich mich selbst, wenn ich täglich pflege?

Einleitung: Ein praktischer Leitfaden für Angehörige

Wer täglich für einen Angehörigen da ist, leistet Enormes. Viele pflegende Familienmitglieder kümmern sich liebevoll rund um die Uhr – und merken oft erst sehr spät, wie viel Kraft das wirklich kostet.

Dabei ist eines ganz wichtig: Nur wer gut für sich selbst sorgt, kann gut für andere sorgen. Hier sind konkrete, alltagsnahe Möglichkeiten, wie Sie sich selbst entlasten können – ohne schlechtes Gewissen und ohne großen Aufwand.

1.
Kleine Pausen bewusst einplanen – jeden Tag
Viele Angehörige sind „ständig im Einsatz“. Doch der Körper und die Nerven brauchen kurze Atempausen.

Beispiel:
- 10 Minuten am offenen Fenster
- ein Kaffee auf der Terrasse
- ein kurzer Spaziergang alleine
- Musik hören
- bewusst ein paar tiefe Atemzüge nehmen
- Diese Mini-Pausen wirken oft stärker als man denkt.

2.
Verhinderungspflege nutzen – auch für ein paar Stunden
Viele wissen nicht, dass die Pflegekasse bis Juni 2025 bis zu
2.418 € für Verhinderungspflege bereitstellte – und seit Juli 2025 sogar bis zu 3.539 € pro Jahr.

Das bedeutet:
Sie dürfen sich einfach mal frei nehmen, während eine Betreuungskraft zu Hause da ist.
Das ist kein Luxus – das ist Ihr gutes Recht.
Schon 2–3 Stunden pro Woche können enorm entlasten.

3.
Aufgaben abgeben – keiner muss alles allein schaffen
Pflegende Angehörige übernehmen oft Aufgaben, die gar nicht unbedingt sie machen müssen.
Sie dürfen Hilfe annehmen!

Was man gut abgeben kann:
- Einkäufe
- Spazierengehen
- Begleitung zu Arztterminen
- Haushaltstätigkeiten
- Gespräche & Gesellschaft

Viele Angehörige merken erst später, wie sehr diese Entlastung den Alltag erleichtert.

4
Mit Menschen sprechen, die verstehen, wie Sie sich fühlen
Pflegende fühlen sich häufig allein – dabei sind viele in derselben Situation.

Hilfreich sind:
- Austausch mit Freunden
- Gesprächsgruppen
- Pflegeberater der Pflegekasse
- Familienmitglieder einbeziehen
- professionelle Begleiter ansprechen

Oft reicht schon ein kurzer Austausch, um sich wieder innerlich zu sortieren.

5.
Kleine Auszeiten bewusst planen
Entlastung muss nicht groß sein – wichtig ist, dass Sie sie sich erlauben.

Ideen:
- ein Besuch im Café
- eine Stunde am See
- ein Vormittag für sich
- ein Treffen mit Freunden
- ein Ausflug zu zweit mit Partner oder Kind

Kurzzeitige Entlastung wirkt länger, als man denkt.

6.
Erinnern Sie sich: Sie müssen nicht perfekt sein
Viele pflegende Angehörige setzen sich enorm unter Druck.

Das ist menschlich, aber nicht hilfreich.

Behalten Sie im Kopf:
- Sie machen es aus Liebe.
- Sie machen es so gut, wie Sie können.
- Sie dürfen Fehler machen.
- Sie dürfen Pausen machen.
- Sie dürfen um Hilfe bitten.

Selbstfürsorge ist kein Egoismus – es ist eine Voraussetzung.

Fazit:
🧡 Entlastung beginnt mit kleinen Schritten
Pflege ist eine große Verantwortung – aber Sie müssen sie nicht alleine tragen.
Schon ein paar Stunden Begleitung oder Alltagshilfe pro Woche können:

- Ihren Stress reduzieren
- Ihre Gesundheit schützen
- Ihren Alltag entspannen
- wieder mehr Freude ermöglichen

Wenn Sie Unterstützung brauchen, sind wir gerne für Sie da – mit Zeit, Ruhe und Herz.







̈rangehörige

pflegende Angehörige
tägliche Pflege
Pflegealltag
Überforderung in der Pflege
Kraft kostet Pflege
Selbstfürsorge
Entlastung für Angehörige
Pflege zu Hause

Infoblatt für KundenSo rechnen Sie Ersatzpflege (Verhinderungspflege) abDie Ersatzpflege ist eine Leistung der Pflegekas...
13/12/2025

Infoblatt für Kunden

So rechnen Sie Ersatzpflege (Verhinderungspflege) ab

Die Ersatzpflege ist eine Leistung der Pflegekasse. Sie können damit Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanzieren, wenn Ihre private Pflegeperson zeitweise verhindert ist (z. B. durch Termine, Erholung, Krankheit oder berufliche Gründe).

1. Voraussetzungen für die Ersatzpflege
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Eine private Pflegeperson ist bei der Pflegekasse gemeldet (z. B. Partner, Kind, Bekannte)
- Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert

Wichtig: Braucht man einen Nachweis für den Verhinderungsgrund (z. B. Krankheit, Urlaub)?
- Nein — zumindest in der Regel nicht. Die Vorschriften sehen nicht vor, dass der Grund der Verhinderung formal belegt werden muss. Ein verbindlicher „Grundnachweis“ (z. B. Arztbescheinigung, Urlaubsantrag, Arbeitsbescheinigung) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
- Stattdessen kommt es darauf an, dass die Ersatzpflege korrekt dokumentiert und abgerechnet wird — also Zeitraum, Ersatzpflegeperson, Zahlungen/Rechnungen bzw. Belege für entstandene Kosten.

Gültige Regeln ab 01.07.2025:
- Keine Vorpflegezeit mehr: Verhinderungspflege kann direkt genutzt werden.
- Antrag nötig: Die Ersatzpflege wird bei der Pflegekasse beantragt, auch rückwirkend möglich.
- Kein Nachweis zum Verhinderungsgrund: Die Pflegekasse verlangt üblicherweise keine Begründung (z. B. Urlaub oder Krankheit).
- Kostenbelege erforderlich: Erstattet werden grundsätzlich nur nachgewiesene Aufwendungen.

2. Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Bis 30. Juni 2025:
- 1.685 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege

Ab 1. Juli 2025:
- Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 Euro pro Jahr

3. Welche Leistungen können abgerechnet werden?
- Betreuung
- Begleitung
- Spaziergänge
- Einkaufen
- einfache Haushaltsunterstützung
- Unterstützung im Alltag
- Aufsicht & Sicherheit

Nicht möglich: körperbezogene Pflege (z. B. Waschen, An- und Ausziehen).

4. So läuft die Abrechnung ab
1. Sie erhalten von uns eine Rechnung und einen Leistungsnachweis.
2. Sie überweisen den Betrag.
3. Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
4. Die Pflegekasse erstattet die Kosten der Ersatzpflege im Rahmen der gesetzlichen Leistungen und bis zur verfügbaren Budgethöhe.
5. Zusatzleistungen wie Anfahrtskosten oder Verbrauchsmaterial sind nicht erstattungsfähig und werden von den Kundinnen und Kunden selbst getragen.

5. Formulierungshilfe für die Pflegekasse
„Hiermit beantrage ich die Erstattung der Kosten für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Meine private Pflegeperson war im angegebenen Zeitraum verhindert.“

6. Wir unterstützen Sie gerne
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Ersatzpflege, Budget und Abrechnungsmöglichkeiten.

Adresse

Klosterheider Str. 31
Lindow (Mark)
16835

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von JoBi-nursing4you UG erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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