DIE LINKE. Leipzig - AG Soziales

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Die AG-Soziales im Stadtverband Leipzig sieht sich zuvorderst dem Wert der
gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen verpflichtet.

Die Reform des Bürgergelds zur sogenannten „neuen Grundsicherung“ stellt eine Demontage des Sozialstaats auf höchster Eb...
24/12/2025

Die Reform des Bürgergelds zur sogenannten „neuen Grundsicherung“ stellt eine Demontage des Sozialstaats auf höchster Ebene dar. Der Kabinettsbeschluss der Koalition aus SPD und CDU markiert den vorläufigen Höhepunkt einer seit Jahren geführten Umverteilungsdebatte – jedoch auf dem Rücken derjenigen, die ohnehin am wenigsten haben.

In ihrer Essenz ist diese Reform ein Frontalangriff auf Leistungsberechtigte und auf das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung. Wirtschafts- und sozialpolitische Fehlentscheidungen werden auf Menschen im Leistungsbezug abgewälzt. Politisches und staatliches Versagen wird individualisiert, Armut moralisiert.

Anstatt die strukturellen Ursachen von Armut und Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen, verschiebt sich der Fokus der Debatte: Es wird zwischen angeblich „würdigen“ und „unwürdigen“ Armen unterschieden.
Diese emotionalisierte und faktenferne Debatte befördert gesellschaftliche Spaltung. Sie spielt mit einem konstruierten Gerechtigkeitsempfinden, höhlt den Sozialstaat weiter aus und schwächt zugleich die Verhandlungsposition aller Erwerbstätigen.

Die Konsequenzen: Die soziale Ungleichheit wächst und wird zunehmend zu einem Risiko für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Gleichzeitig wird behauptet, Sozialausgaben seien nicht mehr tragbar – während sich die Diäten der Abgeordneten ohne Grund regelmäßig erhöhen.

Menschen, die staatliche Unterstützung benötigen, werden als „Sozialschmarotzer“ stigmatisiert. Trotz der realen Herausforderungen im Alltag vieler Betroffener werden Regelsätze kleingerechnet. Die neue Grundsicherung verkommt so zu einem Maßregelungs- und Sanktionsinstrument, statt ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern.

Armut wird damit gesetzlich verankert, Wohnungslosigkeit billigend in Kauf genommen. Diese Politik bekämpft Armut nicht – sie verfestigt sie.

Deshalb sagen wir: Schluss damit! Lasst uns gemeinsam Partei ergreifen.
Ein gutes Leben für alle ist möglich – wenn wir es gemeinsam einfordern!

Schenkt euch Rot. Heute Mitglied werden: www.die-linke.de/mitmachen/mitglied-werden/

📅 Wie in den letzten 22 Tagen deutlich wurde, droht mit der „Neuen Grundsicherung“ ein Eingliederungs- und Sanktionsregi...
24/12/2025

📅 Wie in den letzten 22 Tagen deutlich wurde, droht mit der „Neuen Grundsicherung“ ein Eingliederungs- und Sanktionsregime – und am Ende ein Bürokratiemonster. Die Folgen: drohende Totalsanktionen, Eingriffe in die freie Berufswahl und damit auch Druck zum Jobwechsel – etwa aus Selbstständigkeit in den Niedriglohnsektor –, die erzwungene Auflösung von Ersparnissen, sowie vielerorts realitätsferne Wohnkosten-Sätze (d. h. das 1,5-fache einer willkürlich festgelegten „Angemessenheitsgrenze“, die am tatsächlichen Wohnungsmarkt vorbeigeht) – bis hin zu Obdachlosigkeit per Gesetz. Dazu kommen weitere Schikanen im Alltag von Leistungsbeziehenden.

❓ Doch wen trifft das eigentlich?

👥 Betroffen sind rund 5,5 Mio. Regelleistungsberechtigte im SGB II. Davon sind 28 % (ca. 1,5 Mio.) nicht erwerbsfähig – vor allem Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Weitere 42 % (ca. 2,3 Mio.) sind nicht als arbeitslos gemeldet: Menschen, die kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen, selbst noch zur Schule gehen oder studieren, arbeiten und mindestens 15 Wochenstunden ungefördert erwerbstätig sind, an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen oder arbeitsunfähig erkrankt sind. Darunter sind ebenso über 800.000 Aufstocker:innen – also Erwerbstätige, deren Einkommen nicht reicht und deshalb durch Leistungen nach SGB II ergänzt wird.

🧐 Zum Vergleich: Im Bürgergeld machen sogenannte „Totalverweigerer“ nur ca. 0,25 % aus. Die Verschärfungen treffen damit mehrheitlich Kinder und Jugendliche, Schüler:innen und Studierende, Erziehende, Pflegende – und die arbeitende Bevölkerung.

🏠 Für Leipzig bedeutet das z. B. schon heute: 4.135 Bedarfsgemeinschaften haben eine Wohnkostenlücke zu den anerkannten Kosten der Unterkunft. Diese Differenz müssen Betroffene aus dem Regelsatz zahlen – das heißt: Geld z. B. für winterfeste Schuhe, notwendige Reparaturen oder schlicht fürs Essen fehlt schon heute und in Zukunft wohl umso mehr.

Mission solidarische Bescherung: Einmal Essen und Geschenke für alle bitte! Damit die Menschen in Leipzig die Wertschätz...
23/12/2025

Mission solidarische Bescherung: Einmal Essen und Geschenke für alle bitte! Damit die Menschen in Leipzig die Wertschätzung erfahren, die sie verdienen, haben wir am 17.12. einen solidarischen Wintermarkt am Bayerischen Bahnhof veranstaltet. Viele Menschen - groß und klein - haben dort warmes Essen, Getränke und Geschenke erhalten. Denn das ist heutzutage nicht mehr für jede Person uneingeschränkt möglich. Immer mehr Menschen sind von steigenden Mieten, Nebenkosten, Lebensmittelpreisen etc. bereits stark belastet. Der Besuch eines Weihnachts- oder Wintermarkts wird immer mehr zum Luxus. Trotzdem kürzt die derzeitige Regierung aus CDU und SPD weiter am Sozialstaat. Diese Politik bekämpft nicht die Armut – sie verfestigt sie! Wir setzen stattdessen auf Solidarität statt sozialer Kälte - unabhängig vom Geldbeutel! Damit der Besuch des Weihnachtsmarktes kein Luxus bleibt.

Die "Neue Grundsicherung" wird von der Regierung gerne als Sparmaßnahme verkauft. Sozialausgaben sollen gekürzt und Leis...
23/12/2025

Die "Neue Grundsicherung" wird von der Regierung gerne als Sparmaßnahme verkauft. Sozialausgaben sollen gekürzt und Leistungsbeziehende zurück in Arbeit gebracht werden. Doch wer genauer hinschaut, erkennt, dass diese Rechnung nicht aufgeht.

Laut Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit sollen mit der Reform in den nächsten zwei Jahren zwar Geld gespart werden, danach werden jedoch Mehrkosten erwartet. Werden die geschätzten Gesamtausgaben der "Grundsicherung" dagegen gerechnet, bleiben nur unglaublich minimale Ersparnisse übrig - etwa 0,2 % des Gesamtvolumens. Selbst die Bundesregierung rechnet mit keinen nennenswerten Einsparungen.

Außerdem werden Mehrkosten an anderer Stelle erwartet. Die erhöhten Kontrollmaßnahmen und Sanktionen erfordern zusätzliche Ausgaben in der Verwaltung. So wird die Bürokratie nicht wie angekündigt entlastet, sondern vergrößert.

Weitere Faktoren, die in vielen Prognosen noch gar keine Erwähnung finden, sind zusätzliche Kosten im Gesundheits- und Sozialwesen, wenn Armutsbetroffene über ihr Existenzminimum gedrängt werden.

Die "Neue Grundsicherung" macht das System nicht nur repressiver und ungerechter, sondern auch noch teurer. Was die Regierung als Sparpolitik verkauft, ist am Ende nichts als Symbolpolitik auf den Rücken der Schwächsten. Denn die tatsächlichen Ursachen von Armut können langfristig nur mit der Bekämpfung von strukturellen Ungleichheiten und Investitionen in ein nachhaltiges Sozialsystem gelöst werden.


Quellen

https://www.verbandsbuero.de/buergergeld-reform-2025-dgb-kritisiert-neue-grundsicherung/

https://www.rosalux.de/news/id/52981/was-ist-eigentlich-die-grundsicherung

Armut wird in vielen Kreisen der Gesellschaft nicht als strukturelles Problem wahrgenommen, sondern als individuelle Sch...
21/12/2025

Armut wird in vielen Kreisen der Gesellschaft nicht als strukturelles Problem wahrgenommen, sondern als individuelle Schuldfrage. Dieses Narrativ wird durch die Neue Grundsicherung noch weiter verstärkt.

In den Medien und der Politik wird gerne das Bild der "faulen Arbeitslosen" geschaffen. Betroffenen wird "Leistungsmissbrauch" und "fehlende Arbeitsmoral" vorgeworfen, während tatsächliche Ursachen von Armut - Niedriglöhne, Unsichere Jobs, Bildungsungerechtigkeit, Wohnungsnot, Krankheit, Care-Arbeit - unerwähnt bleiben. So wird Armut nicht bekämpft, sondern individualisiert und entpolitisiert.

Dieser Diskurs ist besonders gefährlich, da er die Solidarität innerhalb der Gesellschaft angreift. Arbeitende Menschen der Mittelschicht haben mehr Angst von der Vermögenssteuer betroffen zu sein als von Arbeitslosigkeit. Obwohl die Realität in den meisten Fällen anders aussieht. Missgunst nach unten, statt Wut nach oben, ist ein weit verbreitetes Phänomen, dass von den tatsächlichen Ursachen von Armut ablenkt. Damit wird Solidarität durch Misstrauen ersetzt und Armutsbetroffene gegeneinander ausgespielt.

Anstatt mit realer Sozialpolitik Armutsursachen zu bekämpfen, setzt die Regierung mit der Neuen Grundsicherung diese neoliberalen Erzählungen fort und begegnet Betroffenen mit Misstrauen, Kontrolle und Sanktionen. Obwohl die Regierung dies gerne behauptet, werden so keine "Anreize zur Arbeit" geschaffen. Stattdessen müssen Leistungsbezieher/innen immer wieder beweisen, dass sie ihrer Leistungen auch würdig sind, während jede Verzögerung, jeder Fehltritt mit Sanktionen bestraft wird.

Wir positionieren uns klar gegen dieses Narrativ!
❗ Armut ist nicht selbstverschuldet.
❗ Arbeitslosigkeit ist kein individuelles Versagen.
❗ Soziale Absicherung und ein Leben in Würde sind Grundrechte, die nicht durch Symbolpolitik geopfert werden dürfen.

Quelle:
https://www.rosalux.de/news?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=53957&tx_news_pi1%5Bnews_uid%5D=0&cHash=70351b88939efa5faf2f68114bb3143c

Mit der „neuen Grundsicherung“ sollen Konflikte zwischen Jobcenter-Vermittlung und Leistungsberechtigten rund um Koopera...
21/12/2025

Mit der „neuen Grundsicherung“ sollen Konflikte zwischen Jobcenter-Vermittlung und Leistungsberechtigten rund um Kooperationspläne künftig nicht mehr unabhängig geschlichtet werden. ❌

Stattdessen planen CDU und SPD:

🧾 die Streichung des Schlichtungsverfahrens
⚠️ Verpflichtungs-Verwaltungsakte – inklusive Sanktionsdrohungen

Der Kooperationsplan war ursprünglich als Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit gedacht. Wird das unabhängige Schlichtungsverfahren gestrichen, wird daraus in der Praxis Anpassungszwang: Wer Sanktionen vermeiden will, muss stumpf behördlichen Vorgaben folgen – statt gemeinsam tragfähige und zielführende Lösungen zu finden ⛔️

Das vergiftet die Gesprächsatmosphäre von Anfang an, verhindert Vertrauensaufbau und rückt das Prinzip von Fördern und Unterstützen auf Augenhöhe im SGB II in weite Ferne. ⏳

Deshalb lehnen wir die Streichung des Schlichtungsverfahrens entschieden ab. 🚫

Quellen:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-schlichtungsverfahren-soll-zugunsten-der-jobcenter-abgeschafft-werden

https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2025/Tacheles%20Stellungnahme%20zum%2013.%20SGB%20II-ÄndG%20-%2019.11.2025%20Final.pdf

Mit der „neuen Grundsicherung“ soll die bisherige Rechtsfolgenfreiheit bei der ersten Einladung zur Erstellung des Koope...
21/12/2025

Mit der „neuen Grundsicherung“ soll die bisherige Rechtsfolgenfreiheit bei der ersten Einladung zur Erstellung des Kooperationsplans gestrichen werden. Das ist der falsche Weg: Ein sanktionsfreier Ersttermin ist entscheidend, um überhaupt eine tragfähige Vertrauensbasis für Zusammenarbeit aufzubauen. 🤝

Mehr Druck durch Sanktionsandrohungen verbessert die Terminwahrnehmung nicht – er verschlechtert Kooperationsbeziehungen und erhöht die Belastung gerade für ohnehin vulnerable Personengruppen. ⚠️

Denn in der Praxis scheitern verpasste Termine häufig nicht an fehlender Bereitschaft, sondern an ganz konkreten Hürden, z. B.:
• Überschneidungen mit Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitszeiten 📅
• Betreuungspflichten gegenüber Kindern 👶
• fehlende oder nicht verfügbare Beistände nach § 13 Abs. 4 SGB X 🧑‍⚖️
• nicht rechtzeitig organisierbare Sprachmittlung 🗣️
• gesundheitliche Einschränkungen (insbesondere psychische Belastungen oder Mobilitätseinschränkungen) 🩺

Diese Verschärfung ist daher weder geeignet noch erforderlich. Nachhaltiger und effizienter ist ein Ansatz, der auf Verlässlichkeit, Barriere-Abbau und Kooperation setzt. 🧩

Dazu gehört ein verbindliches, nutzerfreundliches Terminbuchungssystem – bei gleichzeitiger Beibehaltung der Rechtsfolgenfreiheit beim Erstgespräch. 🗓️
Ein solches System sollte ermöglichen:

✅ Auswahl aus mehreren Terminvorschlägen
✅ unkompliziertes Verschieben von Terminen
✅ Berücksichtigung von Barrierefreiheit, Kinderbetreuung und Arbeitszeiten

So steigt Planbarkeit auf beiden Seiten, Konflikte nehmen ab – und die Teilnahmequoten verbessern sich. 📈

Quellen:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-schlichtungsverfahren-soll-zugunsten-der-jobcenter-abgeschafft-werden

https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2025/Tacheles%20Stellungnahme%20zum%2013.%20SGB%20II-ÄndG%20-%2019.11.2025%20Final.pdf

Die Verschärfungen der neuen Regelungen treffen insbesondere Selbstständige mit schwankendem oder niedrigem Einkommen. P...
19/12/2025

Die Verschärfungen der neuen Regelungen treffen insbesondere Selbstständige mit schwankendem oder niedrigem Einkommen. Personen, die sich mit ihrer eigenen Firma und freiberuflichen Tätigkeit nicht bereichern, sondern „nur“ das Notwendige für sich und ihre Familien erwirtschaften wollen, werden mit Druck der Gewinnsteigerung gegängelt.

Die Aufgaben der Jobcenter liegen in der Sicherung des Lebensunterhalts, die Arbeitsvermittlung und die Förderung der beruflichen Integration für Arbeitsuchende, um Menschen langfristig in Arbeit zu bringen.
Zukünftig werden diese Aufgaben erweitert:
Jobcenter sollen einschätzen, ob die Geschäftstätigkeit „voraussichtlich“ in absehbarer Zeit die Hilfebedürftigkeit beendet. Das baut auf Prognosen und setzt u. a. betriebswirtschaftliche Kompetenz voraus. Hierbei ist „eine absehbare Zeit“ nicht klar definiert und hängt von der Interpretationsfähigkeit des zuständigen Jobcenters ab.

Aufbauend auf den Prüfungen erhalten die Jobcenter die Legitimation, ihre Kompetenz, erwerbsfähige arbeitslose Menschen zu vermitteln, zu überschreiten:
Sie erhalten die Möglichkeit in die Erwerbsbiografien von erwerbstätigen Personen in der Selbstständigkeit einzugreifen und einen Jobwechsel in einen Niedriglohnsektor zu erzwingen.
Die Selbstständigkeit ist weg, doch die Leistungsberechtigung und die Aufstockung bleiben.
Das ist in der Praxis nicht nur widersinnig, es werden politische, globale und krisenbedingte Einflüsse auf die Wirtschaft auf die Selbstständigen unter dem Motto „Hättest du mal was vernünftiges gemacht.“ abgewälzt. Bisherige Anstrengungen, investiertes Herzblut und besondere Fähigkeiten, z.B. im künstlerischen Bereich, werden Nebensache, solange diese sich nicht finanziell rentieren.

Die Auswirkungen werden für die Betroffenen unterschiedlich spürbar sein, doch eines ist klar:
Im Falle einer Verweigerung von Auflagen und Maßnahmen greifen die verschärften Sanktionsmechanismen der Reform.

Im neuen Gesetzentwurf gibt es eine konkrete Neuregelung für Selbstständige. Bisher war es Selbstständigen möglich Bürge...
18/12/2025

Im neuen Gesetzentwurf gibt es eine konkrete Neuregelung für Selbstständige.

Bisher war es Selbstständigen möglich Bürgergeld zu beantragen, ohne die Selbstständigkeit grundlegend aufzugeben. Für viele Kleingewerbetreibende, Solo-Selbstständige, Kreative oder Freiberufler*innen war das eine wichtige Stütze, wenn saison- oder pandemiebedingte Gegebenheiten oder eine schwache Auftragslage die laufenden Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit soweit gesenkt haben, dass es zum Leben nicht mehr gereicht hat.

Somit war es leistungsberechtigten Selbstständigen möglich nach der Offenlegung von Gewinnen und Verlusten, dass das Einkommen aus der Selbstständigkeit berücksichtigt wurde und die Differenz zum Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter übernommen wurden. Konkrete gesetzliche Festlegungen zur Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells durch die Jobcenter oder die den Wechsel in eine abhängige Beschäftigung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgaben, gab es bisher nicht.

Mit der Umstellung müssen Jobcenter bei Selbstständigen nach einem Jahr im Leistungsbezug verbindlich prüfen, ob es ihnen zugemutet werden kann, ihre Selbstständigkeit aufzugeben oder in eine andere Form der Erwerbstätigkeit zu wechseln, falls sich das Unternehmen als dauerhaft nicht existenzsichernd erweist.

Mit der Gesetzesbegründung der „neuen Grundsicherung“ besteht der Versuch den Begriff „Tragfähigkeit“ zu konkretisieren. Entsprechend soll eine Tätigkeit als tragfähig gelten, wenn sie auf Gewinn ausgerichtet ist und geeignet ist, die Hilfsbedürftigkeit einer Bedarfsgemeinschaft in einem angemessenen Zeitraum zu beenden. Was in diesem Kontext ein u. a. „angemessener Zeitraum“ ist oder wie die Jobcenter zu einer Wirtschaftsprüfung befähigt werden, bleibt offen.

Quellen: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-neue-ein-jahres-regel-fuer-aufstockende-selbststaendige und https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wir-schlagen-alarm.html

Mit den bestehenden Ausführungen zur „neuen Grundsicherung“ haben wir einen ersten Überblick über die Situation gegeben ...
16/12/2025

Mit den bestehenden Ausführungen zur „neuen Grundsicherung“ haben wir einen ersten Überblick über die Situation gegeben und gezeigt, dass kalte und raue Winde aus Berlin aufziehen. 🌬️

Nach so viel sozialer Kälte möchten wir euch auf unseren solidarischen Wintermarkt einladen. ❄️
Ihr habt Fragen zu unseren bisherigen Ausführungen oder möchtet mit uns ins Gespräch kommen? Dann kommt morgen zum Bayrischen Bahnhof. 💬

Neben unserer Küche für alle (Küfa), gibt es u. a. nette Gesellschaft, warme Getränke und solidarische Geschenke für Groß und Klein. ☕️

Wir freuen uns auf Dich! ❤️

Tag? Mittwoch, 17.12.2025 📅
Zeit? 16:00 bis 21:00 Uhr 🕓
Ort? Riemannstraße nahe des Bayrischen Platz. 📍

Mit der Gesetzesreform sollen zukünftig auch Vermieter*innen eine neue Rolle und Verpflichtung erhalten. Mit der „neuen ...
16/12/2025

Mit der Gesetzesreform sollen zukünftig auch Vermieter*innen eine neue Rolle und Verpflichtung erhalten. Mit der „neuen Grundsicherung“ ist vorgesehen, dass eine Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht für Vermieter*innen eingeführt wird. 🏛️

Wie gestern bereits berichtet: Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. ⚠️

Mit den Auskünften und Nachweisen will man zukünftig verlässliche Daten zu Mieten, Betriebskosten, Vertragsverhältnissen und weiteren wohnungsbezogenen Parametern sammeln. Entsprechend sind konkrete Rückfragen oder die Bereitstellung ergänzender Unterlagen für Vermieter*innen Pflicht, wenn man Bußgelder vermeiden will. Somit schafft man eine formale Kontaktschuld, die einen hohen zeitlichen und bürokratischen Aufwand bringt. 📝

Die Konsequenz: Eine weitere Hürde zum Finden einer bezahlbaren Wohnung entsteht sowie Wohnungsnot und Obdachlosigkeiten werden verschärft. Und die Wohnungssuche im SGB II – Bezug wird zum Passierschein A 38! 🛂

Neben der Begrenzung der Unterkunftskosten, den regelmäßigen Leistungskürzungen und -streichungen bei verschiedensten Sanktionierungsanlässen, die die Suche einer bezahlbaren Wohnung jetzt schon entscheidend beschränken und die Nachfrage gesetzlich beschneiden, geht es nun ans Mark: Die Vermietung! 🏠

Mit diesem Vorhaben stellen leistungsberechtigte Mieter*innen nicht mehr nur ein Ausfallrisiko dar, sondern werden zur gesetzlichen Anstrengung. Somit werden sich Vermieter*innen aufgrund des Aufwands und potenzieller Strafgelder tendenziell gegen einen Mietvertrag mit Menschen im Leistungsbezug entscheiden und der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum wird für Arbeitssuchende und Leistungsbezieher*innen weiter verschlossen. Zudem führt die formal-künstlich geschaffene Wohnraumverknappung zu einer Verschärfung der Konkurrenzen zwischen Menschen in prekären Lebenslagen. Somit werden instrumentalisierte Spaltung sowie Armut und Wohnungslosigkeit per Gesetz verankert! 🚫

Im Entwurf der neuen Grundsicherung wird eine neue Schraube angezogen, die direkt auf dem Rücken von Bürgergeld-Beziehen...
14/12/2025

Im Entwurf der neuen Grundsicherung wird eine neue Schraube angezogen, die direkt auf dem Rücken von Bürgergeld-Beziehenden landet: eine "bußgeldbewehrte" Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht für Vermieter:innen.

Formal klingt das so:
✋ Vermieter:innen sollen Mietverträge, Miethöhe, Betriebs- und Nebenkosten sowie weitere Daten an das Jobcenter melden.
✋ Sie müssen Nachweise rechtzeitig, vollständig und korrekt einreichen.
✋ Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro – auch bei verspäteter oder unvollständiger Vorlage, ohne klare Ausnahmen bei wichtigen Gründen.

Für Leistungsberechtigte heißt das nicht „mehr Gerechtigkeit“, sondern:
❗ Wohnungen, die überhaupt an Menschen im Leistungsbezug vermietet werden, werden noch weniger.
Vermietende, die ohnehin zögern, an Bürgergeld-Beziehende zu vermieten, sehen nun zusätzlich ein finanzielles Risiko. Die Folge der Reform? Wer an arme Haushalte vermietet, den trifft mehr Bürokratie und Druck.

In der Realität des Wohnungsmarkts – zu wenig bezahlbarer Wohnraum, hohe Mieten, Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe – ist das brandgefährlich:
✖ Leistungsbeziehende haben noch geringere Chancen, überhaupt eine Zusage zu bekommen.
✖ Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, werden noch stärker als „unerwünschte Mieter:innen“ markiert.

Gleichzeitig sind die Bußgelder offensichtlich unverhältnismäßig: Bis zu 5.000 Euro, ohne eine klare gesetzliche Regelung oder dass die Pflicht bei wichtigen Gründen entfällt. So delegiert der Staat seine Kontrollaufgaben einfach nach unten – und nimmt in Kauf, dass Betroffene auf dem Wohnungsmarkt aussortiert werden.

Statt Bußgeld-Drohkulissen brauchen wir sozialen Wohnungsbau, einen Mietendeckel und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum. Es braucht Schutz vor Armut – nicht neue Hürden bei der Suche nach einer Wohnung.

Adresse

Braustraße 15
Leipzig
04107

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