GAL Lübeck

GAL Lübeck Die Wähler*innengemeinschaft GAL Lübeck (grün+alternativ+links) ist in der Lübecker Bürgerschaft und in den Fachausschüssen vertreten.

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Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 8/8:CO₂-Messinfrastruktur an Schulen und Kitas: Statusbericht a...
04/06/2026

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 8/8:

CO₂-Messinfrastruktur an Schulen und Kitas: Statusbericht auf Antrag der GAL wegen offener Fachausschuss-Beratungen im Bauausschuss und Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Ordnung vertagt

Auf Antrag des GAL-Ausschussmitglied Juleka Schulte-Ostermann wurde der Statusbericht zum Betrieb einer flächendeckenden CO₂-Messinfrastruktur an Schulen und Kindertagesstätten vertagt.

Hintergrund war, dass das Thema bereits im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie im Bauausschuss vertagt worden war. Auch der Hauptausschuss hatte mit Verweis auf diese Vertagungen noch nicht beraten und vertagt.

Aus Sicht der GAL Lübeck war es deshalb folgerichtig, auch im Jugendhilfeausschuss nicht vorzugreifen. Erst sollten die offenen Beratungen verbunden mit den dort vorliegenden Anfragen und Anträgen zum Statusbericht in den zuständigen Fachausschüssen stattfinden.

Für die GAL bleibt das Thema wichtig: Gute Luft in Schulen und Kitas ist keine Nebensache. Sie betrifft Gesundheit, Konzentration, damit Lernbedingungen und davon ausgehend Bildungschancengerechtigkeit von Kindern.

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 7/8:Antrag von LINKE & GAL vertagt: Inklusive Schulkinderbetreu...
04/06/2026

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 7/8:

Antrag von LINKE & GAL vertagt: Inklusive Schulkinderbetreuung bleibt weiterhin Thema

Unsere Fraktion Linke & GAL hat im Ausschuss einen Antrag zur „Inklusiven Schulkinderbetreuung“ eingebracht, der auf die kommunale Sicherstellung einer inklusiven Regelstruktur im Ganztag an Schulen und in den Kita-Horten zielt.

GAL-Ausschussmitglied Juleka Schulte-Ostermann erläuterte im Redebeitrag, dass der Antrag verbindliche Standards, eine ausreichende Ausstattung, die organisatorische Umsetzung sowie eine verlässliche Kooperation zwischen Schulträger, öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern adressiert. Das Ziel ist eine Betreuung für alle Kinder ab Kita-Ende bis mindestens 12 Jahre (in Kita-Horten bis 14 Jahre gemäß KiTaG) bei angemeldetem Bedarf. Die Hansestadt soll die notwendige Ausstattung gewährleisten, sofern sie inhaltlich, finanziell oder über Mitwirkungsmöglichkeiten in der Verantwortung steht.

In der Begründung wurde hervorgehoben, dass der kommende Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 zwar zur Bereitstellung eines Angebots verpflichtet, aber exkludierende Formen für Kinder mit Förderbedarf nicht verhindert. Ohne den Antrag droht die Fortführung integrativer Einzel- oder Sonderlösungen (wie „Integrationsplätze“ oder „Ganztag Plus“), wodurch Teilhabe von Kapazitäten und Einzelfallentscheidungen abhängig bleibt. Angesichts des Bürgerschaftsbeschlusses zur inklusiven Schulentwicklung muss auch die Schulkinderbetreuung von Beginn an als inklusives, ausschlussfreies Angebot für alle Kinder organisiert werden – statt bloßer Integration einzelner Kinder in ein nicht inklusives System.

In der Debatte stieß unser Vorstoß auf deutliche Zurückhaltung. Die Grünen erklärten, den Antrag nicht zu verstehen, er sei zu unkonkret. Die Verwaltung argumentierte, dass der Beschluss nicht notwendig sei: Man arbeite auf Basis bestehender Beschlüsse weiter wie bisher, und bessere Betreuungsschlüssel seien durch kommende Förderbedingungen ohnehin vorgesehen. Zudem sorgte die Altersgrenze von 12 Jahren im Ausschuss für Irritation. Da die Verwaltung für den Herbst neue Richtlinien angekündigt hat, wurde dem Vorschlag des Auschussvorstzenden gefolgt, den Antrag bis dahin zu vertagen. So soll geprüft werden, ob die Richtlinien die Forderungen bereits erfüllen oder ob unser Antrag weiterhin notwendig ist.

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 6/8:Ganztag und Kita: Sozialstaffel beschlossen, Personalmangel...
04/06/2026

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 6/8:

Ganztag und Kita: Sozialstaffel beschlossen, Personalmangel bleibt Thema

Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses, die die rechtliche Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung und aktuelle Bedarfe betreffen:

👉Anpassung der Sozialstaffelsatzung: Der Ausschuss stimmte einstimmig der Anpassung der Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren zu. Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder (§ 24 Abs. 4 SGB VIII n.F.). Um soziale Hürden auszuschließen, stellt die Satzung sicher, dass die Kriterien des KiTaG zu Ermäßigungen und zur Geschwisterregelung auch im Offenen Ganztag Anwendung finden. Die Elternbeiträge wurden im Höchstbetrag auf 120 Euro gedeckelt.

👉 Personalmangel in Kitas: Ein Antrag aus der Einwohner vom März 2026 forderte Maßnahmen gegen den Personalmangel in städtischen Kitas. Aus dem Ausschuss heraus wurden unter anderem Fragen an die Verwaltung zur Anzahl unbesetzter Stellen und zum Status der Springerstellen gestellt. Die Verwaltung kündigte an, bis zur nächsten Sitzung eine fundierte Stellungnahme und Bewertung vorzulegen.

👉 LN-Berichterstattung zu freien Kita-Plätzen: Auch die Berichterstattung zu freien Kita-Plätzen wurde aufgegriffen. Die Verwaltung führte aus, dass sie Veränderungen im Bedarfsgefüge im Blick habe. Im zweiten Halbjahr 2026 soll berichtet werden, wie die quantitative Bedarfseinschätzung der Verwaltung aussieht. Auch die Parameter, nach denen diese Einschätzung erfolgt, sollen dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 5/8:Antrag von LINKE & GAL: Mit verbindlichen Schulungen Kinder...
04/06/2026

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 5/8:

Antrag von LINKE & GAL: Mit verbindlichen Schulungen Kinder- und Jugendbeteiligung stärken

Um die rechtssichere Anwendung von Beteiligungsrechten im Alltag zu stärken, hatte unsere Fraktion Linke & GAL einen Änderungsantrag für "Verbindliche Schulungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung nach § 47f GO" eingebracht. Kern des Antrags war: Verwaltung und ehrenamtliche Politik sollen eine Schulung erhalten zu den Fragen:

👉 Wann ist Kinder- und Jugendbeteiligung Pflicht?
👉 Was gilt als beteiligungspflichtiges Vorhaben?
👉 Welche Beteiligungsformate eignen sich in der Praxis?

Hintergrund des Antrages sind konkrete Versäumnisse aus der jüngeren Vergangenheit: Sowohl bei den Beschlüssen zur Personalumwidmung in der Jugendarbeit als auch bei der Erhöhung der Schwimmbadpreise wurde 2025 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unterlassen. Die Kommunalaufsicht hat im Nachgang in beiden Fällen eindeutig festgestellt, dass die Interessen junger Menschen unmittelbar berührt waren und eine Beteiligung hätte stattfinden müssen. Die Fälle zeigen, dass erhebliche Unsicherheiten darüber bestehen, was ein beteiligungspflichtiges Vorhaben ist. Das Rechtsamt der Stadt hat die Zulässigkeit solcher – auch verpflichtender - Schulungen bestätigt.

GAL-Ausschussmitglied Juleka Schulte-Ostermann erläuterte im Redebeitrag, dass der Antrag bewusst auf die politischen Ziele beschränkt wurde, um die Organisationshoheit der Verwaltung zu wahren. Ziel ist die Ausarbeitung eines zeitlich flexiblen, vorzugsweise digitalen Schulungsformats für Haupt- und Ehrenamt.

In der Debatte stieß der Antrag auf ein geteiltes Echo:

👉 Die CDU und die FDP lehnten verpflichtende Schulungen in aller Deutlichkeit ab und die CDU wies die Verantwortung für Fehler der Verwaltung zu und teilte mit, die Politik benötige hier keinen „Oberlehrer“.

👉 Juleka Schulte-Ostermann von der GAL richtete ihr Wort sehr deutlich an die CDU: Während die SPD selbstreflektiert bzgl. der eigenen Versäumnisse hinsichtlich der Kinder- und Jugendbeteiligung sei, werde von der CDU das Ergebnis der Kommunalaufsicht inklusive der Verantwortung für die versäumte Kinder- und Jugendbeteiligung in der Debatte immer wieder ignoriert. Für den Kinder- und Jugendbeirat sei die CDU zwar, aber in dem Moment, wo die Kinder- und Jugendbeteiligung nicht in ihr Konzept passe, werden sie von der CDU außer Acht gelassen.

👉 Jugendring und die SPD begrüßten eine Schulung zu dem Thema Kinder- und Jugendbeteiligung inhaltlich, lehnten aber auch den verpflichtenden Charakter ab. Im Ergebnis wurde von dem Ausschuss ein Kompromiss vereinbart: Der Antrag wird als Material an die Verwaltung gegeben, damit die Stadt das Thema in ihr reguläres Fortbildungsprogramm aufnimmt.

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 4/8:Offene Kinder- und Jugendarbeit: Pflichtaufgabe auf zu dünn...
04/06/2026

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 4/8:

Offene Kinder- und Jugendarbeit: Pflichtaufgabe auf zu dünner Personaldecke

Der Bericht der Verwaltung über den "Über- und Ausblick zur offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)" in Lübeck legte die strukturellen Herausforderungen des Arbeitsfeldes offen. Die Verwaltung unterstrich, dass die OKJA eine gesetzliche Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge und wesentliche Präventionsarbeit ist. Gleichzeitig wurde eingeräumt, dass die Personalbesetzung im städtischen Durchschnitt viel zu dünn ist.

Eine detaillierte Anfrage des Mitglieds Moritz Griepentrog (Lübecker Jugendring) verdeutlichte die systemische Unterversorgung:

Während der städtische Durchschnitt bei 2,2 Vollzeitstellen (VZÄ) pro 1.000 Jugendliche liegt, fallen Stadtteile wie St. Gertrud (1,2 VZÄ) oder St. Lorenz Nord (1,3 VZÄ) drastisch ab. Um zumindest das durchschnittliche Niveau im gesamten Stadtgebiet zu sichern, müssten rechnerisch 8,5 Stellen zusätzlich geschaffen werden. Fachliche Orientierungswerte liegen sogar bei 3,0 bis 4,0 VZÄ.

Zudem wurde von der Verwaltung berichtet, dass die geplante Errichtung des neuen Jugendtreffs Bornkamp/Schärenweg in St. Jürgen aus Kostengründen aufgegeben werden soll. Stattdessen wird eine Neuanmietung größerer Räume für eine bestehende Einrichtung angestrebt.

Der Jugendring hinterfragte kritisch, an welchen Stellen die dafür notwendige interne Budgetumschichtung vorgenommen wird und wie verdeckte Kürzungen bei freien Trägern ausgeschlossen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betraf den Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) in informellen, offenen Jugendcafés ohne feste pädagogische Steuerung. Da aus der Praxis Signale über Begleiterscheinungen wie Gewaltbereitschaft, Rauschmittelkonsum und die Präsenz extremistischer Gruppen vorliegen, wurde die Verwaltung nach konkreten Gefährdungsbeurteilungen und der Umsetzung des Gewaltschutzes gefragt.

Die Beantwortung der komplexen Anfrage erfolgt schriftlich.

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 3/8:Budgetverträge und Sparbeschlüsse: Heftige Debatte um die M...
04/06/2026

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 3/8:

Budgetverträge und Sparbeschlüsse: Heftige Debatte um die Mitsprache des Ausschusses

Zur Vorlage „Verlängerung der bestehenden Budgetverträge um ein Jahr“ reichte ein Ausschussmitglied des Lübecker Jugendrings einen Änderungsantrag ein. Ziel ist es, die gesetzliche Beratungs- und Steuerungsfunktion des Jugendhilfeausschusses (JHA) nach § 71 SGB VIII zu sichern.

Der Antrag fordert, dass der Bürgermeister neu abzuschließende Verträge vor der Unterzeichnung dem JHA vorlegt – inklusive aller fachlichen, finanziellen und strukturellen Auswirkungen sowie der Wechselwirkungen mit weiteren Kürzungsmaßnahmen. Zudem soll die Verwaltung künftig unmittelbar nach den Sitzungen der neu einzurichtenden Arbeitsgruppe mündlich im Ausschuss berichten.

In der Begründung wird betont, dass der bisherige Verfahrensverlauf zeigt, dass die fachliche Bewertung von Vertragsänderungen und deren Folgen nur unzureichend vorab erfolgt ist. Insbesondere bei Kürzungen und Vertragsumstellungen ist eine frühzeitige Befassung des Jugendhilfeausschusses erforderlich, damit die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, Träger, Mitarbeitende und Angebotsinfrastruktur vollständig erfasst und bewertet werden können. Eine Vorlage vor Unterzeichnung stärkt Transparenz, Beteiligung und Planungssicherheit. Sie verhindert, dass der Jugendhilfeausschuss erst nachträglich mit vollendeten Tatsachen befasst wird.

In der anschließenden großen und sehr kontroversen Debatte wurden die gegensätzlichen politischen Standpunkte und Prioritäten deutlich:

👉 Die CDU erklärte, sie habe bei dem Thema eine Resilienz gegen Kritik entwickelt. Dass der JHA auf dem Laufenden gehalten werde, fände die CDU aber auch gut. Es helfe vielleicht beim Finden einer Lösung, die aber sicherlich dennoch schmerzhaft sein wird. Die CDU kündigte an, dem Antrag zuzustimmen.

👉 Die Grünen warfen die Frage auf: Wurden die Budgetverträge in der Vergangenheit nicht im JHA behandelt?

👉 Die Senatorin antwortete darauf: Es wurden nicht die einzelnen Budgetverträge vorgelegt, es gab dann eine Sammelvorlage, die in die Gremien ging.

👉 Die SPD teilte mit, dass es seit 2005 Budgetverträge gibt. Der Antrag wurde gestellt aufgrund der Missachtung des Jugendhilfeauschusses durch CDU, FDP und Grüne in der letzten Bürgerschaft. Trägerseitig herrsche kein großes Vertrauen mehr in die Politik.

👉 Ein Vertreter des Jugendringes führte aus: Seit 2005 gab es keine Einsparung. Es war immer knapp und immer knapp unter auskömmlich. Von daher gab es ein Einvernehmen zwischen Trägern und Politik, dass Träger einverstanden sind, wenn es die dynamische Anpassung gibt. Das versetzt die Träger in die Lage, 5 Jahre vernünftig zu planen (Personal, Miete für Räume etc.). Und das wurde durch den Beschluss von CDU, FDP und Grünen weggenommen, weshalb es wichtig ist, dass der Jugendhilfeausschuss jetzt eingebunden wird.

👉 Die FDP stellte klar: Es wird keine Änderung an der Budgetdeckelung geben, da das Geld fehle.

👉 Die CDU ergänzte dazu: Die Haushaltssituation ist, wie sie ist.

👉 Ein Mitglied des Jugendring teilte mit: Jeder Euro, der mehr in die sozialen Hilfen der Freien Träger investiert wird, rentiert sich am Ende mal drei.

👉 Die Grünen äußerten den Wunsch, dass die Vorwürfe aufhören.

👉 Der Antragsteller trug vor: Die Kommunalaufsicht sagt nur, die freiwilligen Leistungen sollten unter Kontrolle sein – nicht, dass sie gekürzt werden müssen. Die Haushaltssituation ist nicht neu, das gab es immer wieder, und in der Vergangenheit hat die Bürgerschaft ohne Kürzung Lösungen gefunden.

👉 Die CDU warf hierzu ein, dass das Ergebnis dieser früheren Politik ohne Einsparungen im sozialen Bereich der Freuen Träger die vielen kaputten Brücken der Innenstadt zeigen würden.

👉 GAL-Ausschussmitglied Juleka Schulte-Ostermann hielt unmissverständlich dagegen und betonte: Es wiederholt sich die Diskussion aus der Bürgerschaft. Es geht darum, dass Jamaika einen Beschluss zur Budgetdeckelung gefasst hat, der alles ins Chaos gestürzt hat und der den Kindern und Jugendlichen schadet. Es werde von der CDU gesagt, es gäbe nun, weil früher bei den Freien Trägern nicht gespart wurde, kaputte Brücken. Juleka Schulte-Ostermann teilte deutlich mit: Ihr sei eine autofreie Innenstadt lieber, weil alle Brücken kaputt seien und kein Auto mehr darüber könne, wenn dafür die Kinder und Jugendlichen nicht durch Kürzungen kaputt gemacht würden. Die Kritik, die CDU und Grüne nicht mehr hören wollen, werden sie aushalten müssen.

👉 Der Jugendring erklärte das Problem der Dynamisierung, da die Grünen mitteilten, dass sie das nie beschlossen hätten: Wenn das Budget gedeckelt ist, dann fehlt Geld, um tarifliche Steigerungen aufzufangen. Das bedeutet im Ergebnis: Es müssen soziale Leistungen gekürzt werden, das ist einfache Mathematik. Die Politik – in diesem Falle CDU, Grüne und FDP – werden entscheiden müssen, was sie gestrichen haben wollen. Die freien Träger lehnen es ab, Kürzungsdebatten auf Kosten anderer sozialer Angebote zu führen und sich so gegenseitig die Mittel zu entziehen.

👉 Aus der Fachgruppe Hilfen zur Erziehung wurde am Ende
unterstrichen: Der Antrag sei wichtig, damit die Debatte in den JHA zurückkommt. Die Wechselwirkung aus der Konsequenz des Jamaika-Budgetdeckelbeschlusses zwischen den verschiedenen Verträgen der Freien Träger wird so transparent.

👉 Ergebnis: Der Antrag wurde angenommen.

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 2/8:Kinder- und Jugendbeirat: Sichere Finanzierung fehltDie Ver...
04/06/2026

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 2/8:

Kinder- und Jugendbeirat: Sichere Finanzierung fehlt

Die Verwaltung legte den Sachstand zum Bürgerschaftsbeschluss vom Juni 2025 für einen Kinder- und Jugendbeirat vor:

Geplant sind unter anderem der Start eines Interessenbekundungsverfahrens für freie Träger vor den Sommerferien, die Fertigstellung der Wahlordnung im Sommer 2026 sowie die erste Wahl des Beirates im Herbst 2027.

In der anschließenden Debatte wurde jedoch eine erhebliche strukturelle Hürde deutlich:

Für eine verlässliche Umsetzung fehlen derzeit 1,1 Stellenanteile sowie die Finanzierung der Ausschreibungskosten. Bislang sind lediglich 1,4 Stellen gesichert. Die SPD und wir als GAL wiesen darauf hin, dass eine Ausschreibung unter diesen Bedingungen nicht seriös und der Erfolg für ein Interessenbekundungsverfahren gering einzustufen ist, da sich voraussichtlich kein freier Träger ohne gesicherte Finanzierung bewerben wird.

GAL-Ausschussmitglied Juleka Schulte-Ostermann betonte, dass hier vor allem die Mehrheitsfraktionen von CDU, FDP und Grünen in der Pflicht stehen, die diese unzureichende Finanzierung beschlossen haben, ohne eine Lösung für die fehlenden Gelder aufzuzeigen. Vorschläge oder Lösungsansätze seitens der Mehrheitsfraktionen wurden in der Sitzung nicht eingebracht.

Die CDU äußerte sich hingegen erfreut über den Sachstand der Verwaltung und verwies darauf, dass die offenen Finanzierungsfragen von Anfang an bekannt gewesen seien und noch erarbeitet werden müssten.

Auf Antrag der SPD wurde vereinbart, dass der Ausschreibungstext dem Jugendhilfeauschuss zur fachlichen Freigabe vorgelegt wird. Die Senatorin stellte klar, dass es sich zunächst um ein Interessenbekundungsverfahren mit entsprechenden Vorbehaltsformulierungen handeln könne.

Der Lübecker Jugendring bat darum, dass die Vertretung der Jugend gezielt auf das Thema im kommenden Ausschuss hingewiesen werde wird, um an der nächsten Sitzung teilnehmen zu können.

Die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe soll nun erneut tagen, um die offenen Punkte zu beraten.

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 1/8:Erfolg für LINKE & GAL: Assistenz in der Schulkinderbetreuu...
04/06/2026

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 04.06.2026, Teil 1/8:

Erfolg für LINKE & GAL: Assistenz in der Schulkinderbetreuung ist immer Teilhabe an Bildung - Dank gilt der Initiative Inklusion, dem Beirat für Menschen mit Behinderungen und allen engagierten Mitstreiter*innen

Ein wichtiger Erfolg für die inklusive Bildung und die verlässliche Schulkinderbetreuung in Lübeck (wir berichteten bereits per Pressemitteilung, siehe Link unten):

Die Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztags an Schulen ist und bleibt zu allen Zeiten eine Leistung der Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX.

Unser entsprechender Antrag im Jugendhilfeausschuss (JHA) hat sich durch eine vollständige Kehrtwende des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums erfreulicherweise von alleine erledigt. Das Ministerium folgt nun exakt der rechtlichen und fachlichen Linie, die wir als GAL von Anfang an über politische Anfragen und Anträge eingebracht haben. Unsere Position wurde vom Beirat für Menschen mit Behinderungen Lübeck und der Initiative Inklusion durch stets klaren Positionierung sowie eine eindeutige Stellungnahme der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen geteilt.

Da das Sozialministerium diese Regelung nun offiziell und landesweit mitgeteilt hat, ist die Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Familien hergestellt. GAL-Auschussmitglied Juleka Schulte-Ostermann hat den Antrag für die Beratung im JHA daher für erledigt erklärt. Da die finale Zuständigkeit für die Überweisung jedoch bei der Bürgerschaft liegt, wird die abschließende Behandlung dort stattfinden. Dort werden wir das Thema noch einmal abschließend aufgreifen, um die Bedeutung dieser Entscheidung für die Inklusion in unserer Stadt zu unterstreichen.

👉 Link zur Pressemitteilung: https://gal-luebeck.de/erfolg-fuer-die-inklusion-land-lenkt-ein/ -4120

Erfolg für die Inklusion: Land lenkt ein – Assistenz im schulischen Ganztag wird landesweit auch in Ferienzeiten einkomm...
03/06/2026

Erfolg für die Inklusion: Land lenkt ein – Assistenz im schulischen Ganztag wird landesweit auch in Ferienzeiten einkommensunabhängig

Nach fast einem Jahr beharrlicher politischer Arbeit liegt die Kehrtwende des Sozialministeriums Schleswig-Holstein vor:

Die schulische wird landesweit – einschließlich der Ferienzeiten – als einkommensunabhängige Teilhabe an Bildung anerkannt. Damit entfällt die benachteiligende Zugangshürde, die Kinder mit & ihre Familien erheblich belastet hat. Das teilte das Ministerium am 02.06.2026 mit.

Unser GAL-Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann erklärt: „Das Ministerium folgt jetzt exakt der Linie, die von Anfang an über meine Anfragen und über die klaren Positionierungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen und der Initiative Inklusion eingebracht wurden. Schulkinderbetreuung im Ganztag ist und bleibt immer Teilhabe an Bildung. Ein Kind darf nicht morgens ein Recht auf Bildung haben und nachmittags oder in den Ferien plötzlich zum Kostenrisiko für seine Eltern werden. Die Kinder bleiben dieselben, die Schule bleibt dieselbe, oft bleibt sogar dieselbe Assistenzkraft an ihrer Seite. Genau gegen diese diskriminierende Logik haben wir uns gewehrt."

Seit Ende Juni 2025 hatte die GAL das Thema mit Anfragen in Bürgerschaft, Jugendhilfeausschuss- & Schulausschuss auf die Agenda gesetzt. Die Stellungnahme der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bestätigte im Dezember 2025 die Rechtsauffassung der GAL. Im Januar 2026 folgte ein Bürgerschaftsantrag, im Februar wandte sich die Fraktion zusätzlich an die Grüne Landtagsfraktion.

Entscheidend war das Zusammenspiel verschiedener Akteur*innen: Beirat für Menschen mit Behinderungen, Initiative – die über einen offenen Brief einen direkten Termin mit dem Sozialministerium erreichte – & die kontinuierliche politische Arbeit der GAL.

Großer Dank gilt dem Beirat, der Initiative Inklusion & allen Familien, die für die Rechte ihrer Kinder gekämpft haben. Dass diese diskriminierende Zugangshürde im schulischen Ganztag jetzt landesweit der Vergangenheit angehört, ist ein großartiges Ergebnis für die betroffenen Kinder & Familien.

👉 Pressemitteilung in voller Länge unter: https://gal-luebeck.de/erfolg-fuer-die-inklusion-land-lenkt-ein/ -4120

Lübeck fordert ein A f D-Verbotsverfahren – Erfolg in der Bürgerschaft für Demokratie & Menschenrechte! ✊ 🌈Am 28.05.2026...
29/05/2026

Lübeck fordert ein A f D-Verbotsverfahren – Erfolg in der Bürgerschaft für Demokratie & Menschenrechte! ✊ 🌈

Am 28.05.2026 wurde in der Bürgerschaft - gegen die Stimmen von CDU, FDP, A f D, BfL und eine Enthaltung des Volt-Bürgerschaftsmitgliedes - der Antrag angenommen, dass sich der Bürgermeister & die Bürgerschaft gegenüber Land & Bund aktiv für ein A f D-Verbotsverfahren einsetzen! Das Signal ist eindeutig: Unsere Stadt bezieht klar Stellung, um das solidarische & tolerante Zusammenleben zu schützen.

Für uns als GAL war dieser Antrag ein absolutes Herzensthema & unsere demokratische Pflicht – die Gründe hat unser Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann in aller Deutlichkeit in ihrer Rede zum Ausdruck gebracht (Rede: siehe Sharepics). Zugleich fand Juleka klare Worte in Richtung FDP & CDU und appellierte eindringlich an beide Fraktionen, dem Antrag zuzustimmen, um gemeinsam zu zeigen, dass Lübeck eine wehrhafte Demokratie ist & geschlossen gegen Rechtsextremismus steht. Denn festzuhalten bleibt:

Die Bedrohung für unsere Demokratie durch die AfD ist real – auch bei uns. Es geht um Hetze gegen Frauen, Menschen mit Behinderungen, queere Menschen, unsere Nachbar*innen mit Migrationsgeschichte – kurz: Kurz gesagt: Es geht um Angriffe auf Menschenrechte & Demokratie.

Die A f D sitzt in unserer Bürgerschaft, nutzt kommunale Gelder & trägt ihre menschenfeindlichen Ideologien direkt in unsere Stadt. Wenn Pläne zur sogenannten „Remigration“ geschmiedet werden, betrifft das Menschen im gesamten Bundesgebiet & natürlich auch in Lübeck: unsere Nachbar*innen, Kolleg*innen, Freund*innen & Familienmitglieder.

Wir weichen keinen Zentimeter zurück, wenn es um , ein solidarisches Miteinander & den Schutz unserer geht. Lübeck hat bewiesen, dass es aus der Geschichte gelernt hat! 🩷

Ein riesiges Danke an die einreichende Person dieses Antrags sowie an alle Teilnehmenden der Einwohnendenversammlung, die der Initiative im ersten Schritt zugestimmt haben. Ihr habt den Weg in die Bürgerschaft geebnet & diesen Beschluss für Demokratie & Menschenrechte möglich gemacht! Danke 💕

Zentrum für Politische Schönheit

Adresse

Fraktionsbüro Linke & GALMarkt 16 D, Rathaushof
Lübeck
23539

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