17/11/2024
Pressemitteilung
BfL will den Hebesatz der Grundsteuer B um 155 Punkte senken
Die Wählergemeinschaft Bürger für Lübeck (BfL) plant eine Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von derzeit 500 % auf 345 %. Diese Senkung, die die Lübecker Bürgerschaft am 28. November 2024 beschließen könnte, zielt darauf ab, den Auswirkungen der aktuellen Grundsteuerreform entgegenzuwirken. Die Reform führt zu einer Mehrbelastung für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, da sie höhere Zahlungen für ihre Grundstücke leisten müssen.
Die BfL bemängelt, dass die erhöhte Grundsteuerbelastung finanzielle Mittel entzieht, die ansonsten in die energetische Sanierung von Gebäuden investiert werden könnten, was den Klimaschutzzielen der Stadt entgegenwirke. Zudem könnten Eigentümer, die mit ihren Grundstücken städtische Grünflächen und Frischluftschneisen zur Verbesserung des Stadtklimas bereitstellen, ebenfalls verstärkt zur Kasse gebeten werden. Die Erhöhung betrifft auch Mieter, da die Grundsteuer auf die Mietnebenkosten umgelegt werden kann.
In Anbetracht der allgemeinen Preissteigerungen und gestiegener Anforderungen an Immobilienbesitzer sieht die BfL die Hebesatzanhebung als unangebracht und fordert stattdessen eine deutliche Senkung.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betrifft, soll hingegen erst später festgesetzt werden. Eine Entscheidung hierzu soll spätestens bis zum 30. Juni 2025 getroffen werden.
Lübeck, 16.11.2024
Lothar Möller
BfL-Vorsitzender und
Mitglied der Lübecker Bürgerschaft