18/05/2026
Löhne = Auch das Ausgleichsgebiet Blutwiese gehört dazu, denn es soll als Naturschutzgebiet im geplanten Landschaftsplan ausgewiesen werden !
In dem Ausgleichsgebiet befinden sich an den Teichen viele Wasservögel (auch Durchzieher), Kibitze, Zwergtaucher, Störche, viele Arten von Gänsen (Graugans, Kanadagans, Rostgans, Silberreiher uuu. Dieses Gebiet muss unbedingt geschützt werden, in dem es als NSG ausgewiesen wird.
In der Hecke am Blutwiesenweg befindet sich wieder ein Pärchen Gelb/ oder auch Orpheusspötter (steht auf der ROTEN LISTE der Arten). Man kann sie in dieser Jahreszeit im Mai wunderbar an ihrem tollen Gesang (sie immitiren auch andere Vögel) erkennen und hören.
Ökosysteme auf der Kippe:
Der Kreis Herford braucht dringend mehr Naturschutz!
LNU, NABU, SDW und BUND kommentieren die Aktion der Landwirte gegen den geplanten Landschaftsplan
Der Kreis Herford plant, mit dem neuen Landschaftsplan die Naturschutzfläche von derzeit 1.700 auf 3.463 Hektar zu verdoppeln – eine Maßnahme, die nicht nur dringend notwendig ist, um die biologische Vielfalt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, sondern gemäß gesetzlicher Zielvorgaben erforderlich ist.
Doch statt konstruktive Lösungen zu suchen, starten der landwirtschaftliche Lobbyverband und einige konventionelle Landwirte eine emotionale Gegenkampagne unter dem Label „Ernährungsschutzgebiete“. Diese Kampagne ignoriert die wissenschaftlich fundierten Argumente für den Naturschutz und verkennt die langfristigen Risiken für Landwirtschaft und Gesellschaft.
Naturschutz im Kreis Herford weit unter Durchschnitt
Der Vorwurf, es handele sich um eine „flächendeckende Überplanung“, ist falsch und irreführend. Tatsächlich ist der Kreis Herford im Vergleich zu anderen Regionen NRWs unterdurchschnittlich mit Naturschutzgebieten ausgestattet – ein Fakt, der in der öffentlichen Diskussion oft verschwiegen wird.
Die geplante Ausweisung von 46 neuen Naturschutzgebieten ist kein willkürlicher Eingriff, sondern folgt den rechtlichen Vorgaben des Landes NRW und der EU, die den Erhalt von Arten und Lebensräumen verbindlich vorschreiben.
Dabei bleibt der Landschaftsplanentwurf noch drastisch hinter den Vorgaben der EU und der Bundesrepublik zurück. Die Biodiversitätsstrategie fordert, dass 30 % der Landfläche effektiv geschützt werden sollen.
Im Kreis Herford sollen es gerade einmal 7,7 % der Fläche werden. Dem Kreis fehlen somit 22,3 % an Schutzgebietsausweisungen, um die Vorgaben der – auch von Deutschland unterschriebenen – EU-Biodiversitätsstrategie zu erfüllen. Hier muss nachgebessert werden!
Mit den geplanten 7,7 % Naturschutzgebietsfläche erreicht der Kreis Herford nicht einmal den Durchschnitt im Regierungsbezirk Detmold (8,25 %) oder in NRW (8,6 %). Selbst die (Groß-)Stadt Bielefeld hat mit 8 % mehr Naturschutzgebietsfläche als im Kreis Herford geplant sind.
Schutzgebiete ohne echten Schutz?
Weiterhin sieht die Biodiversitätsstrategie vor, dass 10 % der Schutzfläche streng geschützt werden – also ohne jegliche menschliche Nutzung. Diese Flächen sucht man im Landschaftsplanentwurf vergebens.
Ganz im Gegenteil: Der neue Landschaftsplan sieht so gut wie keine Einschränkungen für Land- und Forstwirtschaft vor. Landwirte können auch in Schutzgebieten weiter wie bisher ackern und Waldbesitzer alte Bäume fällen.
Auf Initiative einiger Landwirte und Waldbesitzer wurden die Schutzausweisungen bereits erheblich vor Offenlegung der Planung reduziert. Der erste Planentwurf sah 9 % Schutzgebietsausweisungen vor. Die aus Naturschutzsicht fachlich nicht vertretbaren Reduzierungen gilt es rückgängig zu machen.
„Wir erleben ein stilles Aussterben“
Die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten im Kreis Herford kann heute nur noch an wenigen Orten existieren, die jetzt konsequent geschützt werden müssen.
Um zu überleben, brauchen viele Arten magere Böden, feuchte Wiesen oder alte Wälder, an die sie angepasst sind. Übermäßige Düngung, Pestizide, eine gründliche „Feldhygiene“ oder frühzeitige Holznutzung lassen diese Arten verschwinden.
„Wir erleben ein stilles Aussterben hier in unserem Kreis“,
stellt Freyja Diebrok, stellvertretende Vorsitzende des NABU, fest.
„Das ist nicht nur schade, sondern bedroht die Widerstandsfähigkeit unserer Landschaft und damit uns selbst.“
Die ausschließlich wirtschaftlich denkenden und handelnden Macher der Kampagne verkennen, dass der Landschaftsplan kein Problem für sie ist, sondern sie Teil der Lösung des Artenrückgangs sein sollten, so Diebrok.
Landschaftsplan schützt Lebensgrundlagen
„Es handelt sich beim Landschaftsplan nicht um eine Schreibtischplanung, sondern um die Sicherung unserer Lebensgrundlagen. Wer jetzt gegen den Landschaftsplan mobilisiert, gefährdet nicht nur die Natur, sondern auch die Zukunft der Land- und Forstwirtschaft selbst“,
erklärt Bernd Meier, Sprecher des BUND.
Der intensive Ackerbau mit Pestizideinsatz hat maßgeblich zum Artensterben beigetragen. Er lässt kaum Raum für Wildpflanzen und Tiere und fördert das Artensterben.
Die Liste der vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tiere ist lang – ein trauriger wissenschaftlicher Beleg für den Artenrückgang. Wo sind beispielsweise frühere Allerweltsarten wie Feldlerche oder Kiebitz geblieben?
In Deutschland sind rund 35 % heimischer Tierarten aktuell bedroht, 7 % vom Aussterben bedroht und 3 % bereits ausgestorben. Bei den heimischen Pflanzen gelten über 30 % als aktuell bedroht und etwa 2 % als ausgestorben. Fakten, die auch den Landbesitzern bekannt sind.
Naturschutz sichert Ernährungssicherheit
Die Landwirtschaft ist auf intakte Ökosysteme angewiesen: Bestäuber wie Bienen, gesunde Böden und sauberes Wasser sind die Basis für Erträge. Der neue Landschaftsplan sei daher kein Angriff auf die Landwirtschaft, sondern eine Investition in ihre Zukunft, so die Naturschützer.
Keine Einschränkung der Ernährungssicherheit – sondern deren Sicherung
Die Behauptung, der Landschaftsplan führe zu einem „volkswirtschaftlichen Schaden“ und gefährde die Ernährungssicherheit, ist unbelegt und widersprüchlich.
Im Gegenteil: Der Plan sichert langfristig die Produktionsgrundlagen der Landwirtschaft, indem er Bodendegradation, Artensterben und Grundwasserverbrauch bekämpft.
Grünland in Hanglagen ist oft schutzwürdig, weil es erosionsanfällig ist und seltene Arten beherbergt. Eine Nutzungseinschränkung bedeutet keinen Verlust von Grünlandfläche, sondern eine nachhaltige Bewirtschaftung.
Leider findet eine nachhaltige, naturverträgliche Grünland- und Flächennutzung vielfach nicht mehr wie vor hundert Jahren statt. Daher sind nicht nur Kiebitz-, Feldlerchen- und Rebhuhnbestände im Kreis Herford – wie auch landesweit – drastisch zurückgegangen, sondern auch viele früher teils häufige Insektenarten.
Auen und Sieke (feuchte Senken) sind zwar nicht immer augenscheinlich nass, erfüllen aber wichtige Funktionen: Hochwasserschutz, Grundwasserneubildung und Lebensraum für seltene Arten.
Ihre Unterschutzstellung verhindert, dass durch Drainage oder Bebauung diese Funktionen und wichtige Biotopvernetzungsstrukturen verloren gehen.
„Ernährungssicherheit lässt sich nicht durch Nutzungsintensivierung unter Inkaufnahme von Artensterben sichern, sondern nur durch den Erhalt der natürlichen Ressourcen. Wer jetzt gegen den Landschaftsplan kämpft, handelt gegen die Interessen der eigenen Kinder“,
sagt Jasper Schüler von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.
Vertragsnaturschutz reicht allein nicht aus
Die Naturschutzverbände betonen: Vertragsnaturschutz und Blühflächen sind wichtige und geeignete Instrumente, um Biodiversität und Landwirtschaft zu verbinden.
Doch diese müssten verpflichtend und flächendeckend umgesetzt werden – nicht als Alibi für weitere Zerstörung. Dies gehe nur durch klare Schutzgebietsausweisungen und Regelungen in den Schutzgebieten.
„Wenn wir immer mit der Vernunft der Menschen rechnen könnten, bräuchten wir keine Geschwindigkeitsbegrenzungen und Strafregelungen – und es gäbe keine Kriege“,
meint Meier vom BUND.
Keine „Enteignung“, sondern faire Abwägung
Eine Enteignung der Landbesitzer findet nicht statt.
Wenn sich Landeigentümer gegen notwendige Schutzausweisungen wehren, übersehen sie, dass der Landschaftsplan keine Enteignungen vorsieht, sondern Nutzungskonflikte in der Landschaft im öffentlichen Interesse regelt und die bisherige Nutzung nicht einschränkt.
Alle Einschränkungen sollen im Einvernehmen mit den Eigentümern erfolgen.
Die Schutzausweisungen bieten die Möglichkeit, dass Landwirte Ausgleichszahlungen für freiwillige Maßnahmen wie extensive Bewirtschaftung oder Blühstreifen erhalten können.
Wer diese ablehnt, muss sich fragen lassen, ob ihm kurzfristige Gewinne wichtiger sind als langfristige Existenzsicherung.
„Es ist traurig, wenn Land- und Forstwirte, die seit Generationen von der Natur leben, nun gegen den Schutz derselben Natur kämpfen. Statt mit Plakaten gegen den Landschaftsplan zu protestieren, sollten sie sich für eine Agrarwende einsetzen, die beiden – Natur und Landwirtschaft – eine Zukunft gibt“,
erklärt BUND-Sprecher Bernd Meier.
Er wünsche sich eine kooperative Zusammenarbeit von Naturnutzern und Naturschützern.
„Wir stehen voll und ganz hinter den Landwirten, wenn sie gegen den Verlust von Flächen kämpfen. Aber um den ungebremsten Flächenfraß durch Straßen, ICE-Trasse, Gewerbe- und Bauflächen zu verhindern, brauchen wir Schutzausweisungen.“
Faktencheck
Behauptung der Landwirtschaft
Faktencheck von LNU, NABU und BUND
Der Kreis Herford will mit dem neuen Landschaftsplan weitere Flächen unter Schutz stellen. Richtig, aber notwendig: Der Kreis Herford hat bisher nur 3,78 % Naturschutzfläche (1.700 ha) und plant eine Verdopplung auf 7,7 % (3.463 ha). Dies ist ein dringend notwendiger Schritt, um die Biodiversität zu schützen. NRW hat im Schnitt 8,6 % und OWL 8,25 % Naturschutzfläche.
Eine Unterschutzstellung führe zu einem Wertverlust und volkswirtschaftlichen Schaden. Dass eine Unterschutzstellung zu Wertverlust führt, ist unbelegt. Falsch ist, dass durch Naturschutzgebiete ein volkswirtschaftlicher Schaden entstünde. Ganz im Gegenteil: Laut der TEEB-DE-Studie beträgt der volkswirtschaftliche Nutzen einer intakten Natur – durch Bodenfruchtbarkeit, Bestäubung, Holzproduktion, CO₂-Bindung, Erholung und Wasserspeicherung – 1.000 bis 2.500 € pro Einwohner. Hochgerechnet auf den Kreis entspricht das 250 bis 600 Millionen Euro.
Die geplanten Änderungen beim Grünland seien nicht nachvollziehbar. Falsch: Grünland in Hanglagen ist oft erosionsanfällig und artenreich. Eine nachhaltige Bewirtschaftung sichert die Bodenfruchtbarkeit und verhindert Artenverlust.
Die Unterschutzstellung von Auen und Sieken sei unsinnig. Falsch: Auen und Sieke erfüllen wichtige Funktionen wie Hochwasserschutz, Grundwasserneubildung und Lebensraum für seltene Arten. Selbst bei trockenen Böden sind sie schutzwürdig, da sie ökologische Funktionen erfüllen. Sie sind wichtige Strukturen zur Vernetzung der Biotope und Schutzgebiete sowie für den Hochwasserschutz.
Die Planung zeuge von Misstrauen gegenüber der heimischen Landwirtschaft. Übertrieben: Der Plan basiert auf fachlichen und rechtlichen Vorgaben (EU, Land NRW) und bietet Förderprogramme für angepasste Bewirtschaftung. Es geht um Zukunftssicherung.
Instrumente wie Vertragsnaturschutz oder Blühflächen würden zu wenig berücksichtigt.