Gemeinde Aarbergen

Gemeinde Aarbergen Willkommen in Aarbergen:
https://www.aarbergen.de/impressum/ Der nächste Autobahnanschluß (A 3 Köln - Frankfurt - Würzburg) ist rund 19 km entfernt.

Die Gemeinde Aarbergen liegt in der Mittelgebirgslandschaft des westlichen Untertaunus und gehört zum Rheingau-Taunus-Kreis. Das Gebiet der Gemeinde wird landschaftlich durch das mittlere Aartal mit seinen Seitentälern, Wiesen und Wäldern geprägt. Die Gemeinde entstand nach der Gebietsreform 1971 und besteht aus den Ortsteilen Kettenbach, Michelbach, Hausen über Aar, Rückershausen, Panrod und Dais

bach. Aarbergen liegt direkt an der B 54; nach Wiesbaden sind es ca. 30 km, nach Taunusstein ca. 20 km und nach Limburg ca. 19 km. Nach Frankfurt am Main und zum Flughafen Frankfurt/Main sind es ca. 60 km. Von allen Ortsteilen verkehren regelmäßig Buslinien nach Wiesbaden, Limburg und Bad Schwalbach.

16/06/2026
09/06/2026

Heute Abend

👥Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Kettenbach
🕕um 19.30 Uhr
📍im Clubraum im Bürgerhaus in Aarbergen - Kettenbach

🔗Weitere Infos: https://rim.ekom21.de/aarbergen

09/06/2026

Liebe Badegäste, 🌊

aufgrund der aktuellen Wetterlage gelten von Dienstag bis einschließlich Donnerstag verkürzte Öffnungszeiten.

🕙 10:00 bis 12:00 Uhr
🌧 Mittagspause von 12:00 bis 17:00 Uhr
🏊‍♂️ 17:00 bis 20:00 Uhr

Vielen Dank für euer Verständnis 😊

Euer Team der
Taunus Bäder Service GmbH

03/06/2026

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Aarbergen

❗️Verkehrsbehördliche Anordnung❗️
AZ: FB1/121-HVErnte-2026/LK

🚫Haltverbote während der Erntesaison 2026

Um den Landwirten während der Erntesaison 2026 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten sowie Personen- und Sachschäden zu verhindern, wird für die Dauer vom

📅06.07.2026 bis längstens zum 14.08.2026

in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet:

🏡Kettenbach
1. Deponieweg, im Bereich der Freien Schule Untertaunus, beidseitig
2. Hauser Weg, Im Bereich der Hausnummer 1 bis zum Spielplatz, beidseitig
3. Verlängerung des Burgschwalbacher Wegs (Spielplatz) bis ins Feld, beidseitig

🏡Michelbach:
1. Brühlstraße, ab Kreuzung Hauptstraße bis Hausnummer 14, beidseitig

🏡Rückershausen:
1. Friedrich-Ebert-Straße im Bereich der Hausnummer 1 bis Zufahrt zum Friedhofparkplatz sowie im Bereich der Zufahrt Friedhofparkplatz bis Hausnummer 6
2. Nebengasse, im Bereich der Hausnummern 1 bis 7, beidseitig
3. Friedrich-Ebert-Straße, im Bereich der Hausnummer 24
4. Rathenaustraße (K530), ab/bis Ortsein- bzw. -ausgang (Dörsdorf), beidseitig
5. Hirtengasse, im Bereich der Hausnummer 13 bis 15, einseitig
6. Hintergasse, bis Kreuzungsbereich Friedrich-Ebert-Straße, im Bereich der Hausnummern 9 bis 1 a, einseitig

🏡Hausen:
1. Dörsdorfer Weg, ab Kreuzung B 54 bis zur Hausnummer 3, beidseitig
2. Zum Wingert, im Bereich der Hausnummer 20, einseitig

🏡Daisbach:
1. Gustav-Adolf-Straße, ab Kreuzung L3031, im Bereich der Hausnummern 1 bis 10, beidseitig
2. Langgasse, im Bereich der Hausnummern 12 bis 20 und 31 bis zur Kreuzung Eichenstraße

🏡Panrod:
1. Limbacher Pfad, im Bereich der Hausnummern 2 a bis 18, beidseitig
2. Palmbachstraße, im Bereich der Hausnummern 10 bis 22, beidseitig
3. Wilhelmstraße, im Bereich der Hausnummern 1 bis 21, beidseitig

Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Aarbergen wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Markierungen oder eine Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote kontrolliert. Sollte es durch falsch parkende Fahrzeuge zu erheblichen Behinderungen kommen, werden diese gegebenenfalls auch kostenpflichtig abgeschleppt.

Ich gehe davon aus, dass es dieser Maßnahme nicht bedarf und bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für das Verständnis.

❗️Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden Klage beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden erhoben werden.

Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Die Klage ist gegen die Gemeinde Aarbergen, vertreten durch den Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde, zu richten. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die angefochtene Anordnung soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.

Aarbergen, den 22.05.2026

Die Bürgermeisterin
als örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Kremer
FB1 - Fachbereichsleitung

03/06/2026

📝Vorsorgevollmacht
Selbst bestimmen - wer bestimmt!

Eine Veranstaltung von „Mehr WIR für Aarbergen“ in Kooperation mit IFB e.V.

📅Am: 24.06.2026
⏰Um: 19.00 Uhr
📍Ort: Bürgerhaus Kettenbach
👩‍💼Referentin: Lydia Horst-Kadesch, IFB-Inklusion durch Förderung und Betreuung e. V.

Was passiert, wenn plötzlich der Ernstfall eintritt und Ihr (Ehe)-partner oder Ihre Eltern durch Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen?
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall handeln und Entscheidungen treffen darf und sichert so, die Umsetzung der eigenen Wünsche und Vorstellungen.

In dieser Veranstaltung erfahren Sie:
• was eine Vorsorgevollmacht ist,
• warum sie so wichtig ist
• und warum es möglicherweise nicht ausreichend ist, verheiratet zu sein oder Kinder zu haben,
• welche Inhalte die Vollmacht haben sollte und
• wie sie rechtssicher formuliert sein muss.

Ein spannender Vortrag mit viel Raum für Fragen!

📅Anmeldung bitte bis 22.06.2026,
bei den Ansprechpartnerinnen der Gemeinde Aarbergen:

☎️Beate Schmitt, 06120/2732, 📧[email protected]
☎️Sabine Thomas, 06120/2728, 📧[email protected]

02/06/2026

Liebe Badegäste, 🌊

aufgrund der aktuellen Wetterlage gelten voraussichtlich von Mittwoch bis einschließlich Donnerstag verkürzte Öffnungszeiten.

🕙 10:00 bis 12:00 Uhr
🌧 Mittagspause von 12:00 bis 17:00 Uhr
🏊‍♂️ 17:00 bis 20:00 Uhr

Vielen Dank für euer Verständnis 😊

Euer Team der
Taunus Bäder Service GmbH

Adresse

Scheidertalstraße 1
Kettenbach
65326

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag 07:00 - 12:00

Telefon

+496120270

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