Statuten des Vereins
„Cannabis Social Club Kassel i.G.“
§ 1) Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
1. Der Verein führt den Namen „Cannabis Social Club Kassel" – kurz genannt
„CSC Kassel“ und ist ein Verein mit dem Ziel der Aufklärung und Information in die
Bevölkerung zu tragen. Des weiteren will der Verein zuerst, mit einer
Ausnahmegenehmigung, die medizinische Versorgung von Cannabis an Patienten
s
ichern. Der CSC Kassel vertritt die Schwerpunkte "für mehr Freiheit,
Selbstbestimmung und medizinische Eigenversorgung in Abstimmung mit den
zuständigen Behörden.
2. Er hat den Sitz in Kassel und erstreckt seine Tätigkeit
auf ganz Deutschland.
3. Die Errichtung von Zweigvereinen ist erwünscht
§ 2) Zweck
Der Verein möchte Aufzucht, Verarbeitung und Forschung aus den unterschiedlichsten
Bereichen, auch mit bereits freigegebenen Hanfprodukten fördern und durchführen. Der
Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt durch eine internationale
Vernetzung der Hanfverbände/Vereine, sachliche und seriöse Informationen über Cannabis
zu verbreiten und sich für die Legalisierung von Cannabis für erwachsene Menschen
(Anbau, kontrollierter Handel, Konsum) aktiv einzusetzen. Mit dem Ziel die Freiheit von mündigen Bürgern auch im Umgang mit Cannabis als
Konsummittel bzw. Genuss- und vor allem aber als Heilmittel ohne Pharmaindustrie zu
erreichen. Desweiteren arbeitet der Verein „CSC Kassel“, an Ausnahmegenehmigungen und
europäische Zusammenarbeit mit Ärzten und drogenpolitischen Institutionen, um eine
Einführung von „Cannabis Social Clubs“, bevorzugt für Cannabis Patienten, und in weiterer
Hinsicht für Genusskonsumenten voranzuführen.
§ 3) Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
1.Der Vereinszweck soll durch die in Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und
materiellen Mittel erreicht werden.
2. Als ideelle Mittel dienen:
a) Vorträge und Versammlungen
b) gesellige Zusammenkünfte
c) Diskussionsabende
d) Aktions- und Informationstage
e) Herausgabe eines Mitteilungsblattes
f) Verteilen von Flugblättern oder Flyern
g) Gemeinsame Aktivitäten im Kultur und Hanfbereich
h) Diskussionen mit zuständigen Politikern und Persönlichkeiten
4. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Mitgliedsbeiträge
b) Beitrittsgebühr
c) Förderbeiträge
d) Erträge aus Verkäufen von vereinseigenen Artikeln (z.B.. e) Spenden und sonstige Zuwendungen
f) Sammlungen und Aktionen wie z.B. Flohmarkt organisieren
g) neue Medien (soziale Netzwerke, Foren, Internetportalen, etc.)