Junge Union Köthen

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25/01/2021

Liebe Freunde,
vieles wurde in letzter Zeit von Euch abverlangt.
Die Einschränkungen von Grundrechten treffen dabei Jeden gleichermaßen, wie eine potentielle Covid-19-Infektion.

Das Gremien demokratisch tagen können, debattieren und schlussendlich Entscheidungen herbeiführen, ist eines der höchsten Güter in der Bundesrepublik.

Dennoch müssen auch wir, die wir in den politischen Gremien sitzen, uns hinterfragen in wie weit es vertretbar ist Sitzungen mit Präsenz abzuhalten.

Ja, Demokratie lebt von Rede und Gegenrede. Und ja, Demokratie lebt davon, dass die Öffentlichkeit transparent verfolgen kann, wer über was entscheidet.

Aber inwiefern unterscheiden wir uns von Vereinen, die Ihre Mitgliederversammlungen online abhalten müssen? Inwiefern unterscheiden wir uns von einem Arbeitnehmer im Homeoffice und inwiefern vom Studenten, welcher derzeit auch keine Präsenzlehre kennt?

Wenn eine Ratssitzung stattfindet befinden sich 36 Stadträte, Mitarbeiter*innen der Verwaltung, Presse sowie Bürger auf relativ engem Raum. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstand und regelmäßiges desinfizieren reichen nicht überall aus.

Wir sind keine Berufspolitiker. Unter uns sind Ärzte, Feuerwehrleute und andere systemrelevante Berufe zu finden. Infiziert sich einer von uns, hat dies weniger Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit des Rates, als vielmehr in anderen Lebensbereichen.

Es ist mir bewusst, dass Entscheidungen getroffen werden müssen. Doch das Coronavirus macht nicht vor Ratssälen halt. Deshalb bin ich der Meinung, dass der Rahmen, in dem wir tagen, überdacht werden sollte.

Roman Schönemann
Vorsitzender der JU Köthen
Stadtrat

Mit 27 Ja 0 Nein und 7 Enthaltungen wurde am vergangenen Donnerstag im Köthener Stadtrat einem Antrag der CDU Fraktion, ...
04/07/2020

Mit 27 Ja 0 Nein und 7 Enthaltungen wurde am vergangenen Donnerstag im Köthener Stadtrat einem Antrag der CDU Fraktion, zugearbeitet durch die JU Köthen, zugestimmt.

"2. Außengastronomie
Zur Unterstützung der gastronomischen Betriebe vor Ort werden die "Sondernutzungsgebühren für gastronomische Zwecke (Außenbestuhlungen)" für das zweite Halbjahr 2020 erlassen. Gleichzeitig sollen Flächen auf Antrag großzügig genehmigt werden, da durch die geforderten Abstände mehr Platz notwendig ist. Selbstverständlich müssen gesetzliche Regelungen wie Durchfahrtsbreiten für Rettungsfahrzeuge beachtet werden, aber die Einschränkungen aus städtischen Satzungen sind keine Versagensgründe. Dies gilt sowohl für die öffentlichen Flächen als auch die Nutzungsbeschränkungen auf privaten Flächen, die sich z.B. aus der in den Bebauungsplänen festgelegten Grundflächenzahl ergeben."

Wir freuen uns, dass der Köthener Stadtrat unserem Antrag zugestimmt hat und hoffen auf eine schnelle Umsetzung durch die städtische Verwaltung.

Eure JU Köthen

Adresse

Kurze Straße 6
Köthen
06366

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